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einschleich und gleich eine Frage wg. Karrenz...

Hi,
ich heiße Kerstin bin 26 Jahre und habe eine 10 Monate alte Tochter. Ich habe schon öfters zu euch ins Forum geschaut, aber nie was geschrieben. Würde ich aber nun gerne gelegentlich mal tun. Ich bin aber nicht allzu oft da.
Ich habe gleich eine Frage. Ich will ja 2 Jahre daheim bleiben, wenn man sich die Karrenz teilt verlängert sie sich doch auf 30 Monate, oder? Könnte mein Mann nach diesen 2 Jahren in Karrenz gehen und dann noch ein wenig dazuverdienen? Hat das von euch jemand gemacht? V.a. wichtig wäre mir zu wissen, ob er auch dazu verdienen kann.
LG aus dem sonnigen Vorarlberg, Kerstin
Bisherige Antworten

Re: einschleich und gleich eine Frage wg. Karrenz...

Hallo Kerstin,
erstmal ein herzliches Willkommen bei uns.
Wegen der Karenz kenn ich mich nicht ganz so gut aus, aber der Mann von "MamaMafalda" (Birgit) ist "PapaMito" (Thomas) und die beiden haben sich die Karenz geteilt.
Die sind da quasi Profis, schreib sie speziell an, die können dir sicher Auskunft geben.
ggggglg Claudia und Elena 17 mon. und Bäbi 14+6

Bin schon da! (mit langer Antwort)

Hallo Kerstin!
Du bekommst das Kinderbetreuungsgeld, bis das Kind 2 1/2 Jahre alt ist, wenn du die Karenz teilst, geht das bis zum 3. Geburtstag. Wenn du die Karenz teilst, muss ein Teil mindestens 3 Monate dauern, kürzer kann dein Mann also nicht in Karenz gehen.
Jetzt kommen die Haken:
Der Kündigungsschutz verlängert sich nicht, geht meistens nur bis zum 2. Geburtstag des Kindes, es sei denn, man vereinbart mit dem Arbeitgeber was anderes.
Das mit der Zuverdienstgrenze ist sehr kompliziert, ich zitiere mal:
****
Mit einer komplizierten Formel werden Gehalts- bzw. Honorareinkünfte auf einen Jahresbetrag hochgerechnet, der nicht mehr als ? 14.600,- betragen darf. Die Umrechnung der Zuverdienstgrenze von ? 14.600,- pro Kalenderjahr auf ein monatliches Bruttoeinkommen ergibt als Richtwert für 2005 brutto ? 1.141,- wenn sonst keine zu versteuernden Einkünfte vorliegen.
Besteht der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld nicht für das volle Kalenderjahr, dann ist die Zuverdienstgrenze entsprechend dem Anspruchszeitraum zu aliquotieren. Beispiel: Nur 9 Monate Kinderbetreuungsgeldbezug - daher nur brutto ? 10.271,-
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Bei uns war es so, dass ich daheim war, bis Tobias 13-einhalb Monate alt war, dann wieder zu 100% arbeiten gegangen bin und mein Mann in Karenz gegangen ist. Er ist jetzt daheim, bis Tobias 2 Jahre ist. In der Zwischenzeit kommt aber bereits Kind Nummer 2 - was finanziell ziemlich schwierig ist (Kindergeld gibt es immer nur für ein Kind, Karenz kann man nicht verkürzen), aber das ist wieder ein eigenes Kapitel.
Am besten fragst du mal bei der Arbeiterkammer nach, die kennen sich da super aus!
LG
Birgit

Re: Bin schon da! (mit langer Antwort)

Hi Birgit, danke für deine ausführliche Antwort. Du hast mir sehr weitergeholfen. Durch diese Möglichkeit der Karrenzteilung hat sich nun ein riesiges Problem gelöst.
LG Kerstin
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