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Vaterschaftsanerkennung, kann jemand helfen?

Hallo zusammmen,
ich möchte einer guten Freundin helfen, deswegen wende mich an euch in diesem Forum. Sie kommt aus Osteuropa und hat einen 9 Monate alten Sohn. Der Vater ist Österreicher. Nachdem er von der Schwangerschaft meiner Freundin erfahren hatte, hatte er die Beziehung beendet, denn er wollte keine Kinder. Sie hat sich für das Baby entschieden und es bekommen. Nun lebt sie allein mit ihrem Sohn in ihrer Heimat. Der Vater weigert sich die Vaterschaft anzuerkennen und kümmert sich überhaupt nicht um seinen Sohn. Nun bleibt meiner Freundin nichts anderes übrig als die Vaterschaft gerichtlich zu klagen. Sie befürchtet aber, dass das ein sehr langwieriger Prozess sein wird, denn sie wird die Klage in ihrer Heimat erheben.
Ich selber lebe in Deutschland und kenne mich mit den österreichischen Gesetzen nicht aus. Welche Folgen hat das Nachweisen der Vaterschaft?
Ich nehme an, dass der Vater Unterhalt für das Kind zahlen muss. Muss er den Unterhalt auch rückwirkend zahlen - von der Geburt des Kindes bis zur gerichtlichen Feststellung?
Bekommt die Mutter auch Unterhalt und wenn ja, wie lange?
Bekommt das Kind die österreichische Staatsangehörigkeit, da der Vater Österreicher? Wenn ja, welche Rechte bekommt dann die Mutter, erhält sie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis um ihr Kind in Österreich grossziehen zu können?
Wer trägt die Gerichtskosten? Als alleinerziehende Mutter in einem armen Land hat meine Freundin natürlich nicht genügend finanziele Mittel.
Ich wäre für jeden Rat und jede Information dankbar.
Liebe Grüße
Lejla
Bisherige Antworten

Re: Vaterschaftsanerkennung, kann jemand helfen?

Hi Lejla, also die Vaterschaft muss auf alle Fälle eingeklagt werden, und zwar in Österreich. Wenn deine Freundin nicht viel verdient, könnte sie sich erkundigen, ob sie Rechtshilfe bekommt, dh. der Anwalt wird bezahlt. Die Gerichtskosten muss dann sowieso der Beklagte, also der Vater zahlen. Der Unterhalt für das Kind ist dann bis mind. zum 18. Lebensjahr fällig; wenn das Kind eine längere Ausbildung macht, sogar dann weiter. Die österr. Staatsbürgerschaft wird das Kind nicht bekommen, weil ja die Mutter Ausländerin ist und nicht mit dem Kindsvater verheiratet. Vielleicht erkundigt ihr euch am besten bei einem österr. Anwalt od. beim Gericht, die können euch sicher alles ganz genau erklären. LG und alles Gute für deine Freundin! Andie

Re: Vaterschaftsanerkennung, kann jemand helfen?

Hallo,
hat sie ihn als Vater angegeben ? Wo hat sie entbunden ?
Sie sollte es auf alle Fälle in Ö einklagen, sie bekommt Verfahrenshilfe, da es das Recht des Kindes ist (Unterhalt). Ich glaube schon, daß das Kind die Ö Staatbürgerschaft bekommen kann (beantragen) und dadurch die Mutter auch eine Aufenthaltsbewilligung hier bekommt
https://www.wien.gv.at/ENB/ENB.cgi?WHAT=ANZEIGE&WAS=E1_182.html
http://www.alleinerziehen.at/net_cms/index.php?id=30
lg Beate

Re: Vaterschaftsanerkennung, kann jemand helfen?

Hallo,
danke für eure Antworten. Ihr schreibt, dass es besser ist die Vaterschaft in Österreich einzuklagen, aber auf der Seite mit dem angegebenen Link steht Folgendes:
Klage auf Feststellung der Vaterschaft:
Erkennt ein Mann die Vaterschaft zu einem Kind nicht freiwillig an oder kommen mehrere Männer als Vater in Frage, so kann bei dem für den Wohnort des Kindes zuständigen Bezirksgericht Klage auf Feststellung der Vaterschaft eingebracht werden.
Der Wohnort des Kindes ist aber im Ausland. Und ob sie den Vater bei der Geburt angegeben hat muss ich erst fragen.
LG
Lejla

Re: Vaterschaftsanerkennung, kann jemand helfen?

Also,
wenn er zahlen soll und nicht will, brauchst Du einen Exekutionstitel (durch ein Gerichtsurteil), der in Österreich anerkannt wird. Ich weiß nicht, wo sie wohnt, aber das dortige Gericht kann schlecht die Vaterschaft überprüfen. Wird er dort vorgeladen, kommt er einfach nicht - und dann ? Die können ihn von dort aus schlecht zwingen. Ist sie in Deutschland, wird es wohl funktionieren, aber ich vermute, daß es exotischer ist (ex Ostblock ?).
Also kann sie nur in Ö klagen, ich vermute, daß sie dann auch hier den Aufenthalt haben will. In dem link ist der östereichische Wohnort gemeint, da es sich um östereichische Gesetze handelt.Ö Gesetze gelten nur hier.
Normalerweise nimmt man sich dann einen Anwalt vor Ort, der für einen die Klage führt, in dem Fall am Wohnort des Vaters.
Ich würde versuchen herauszufinden, ob - da es sich um Ansprüche eines Minderjährigen handelt - die Anwaltskosten nicht bevorschußt werden, ich glaube, da kümmert sich das Jugendgericht drum.
Wird er bei Gericht als Vater angegeben, kann er sich dazu äußern. Bestreitet er die Vaterschaft, muß er den Test (SEHR TEUER) zahlen, wenn er der Vater ist. Kann mir nicht vorstellen, daß sich jemand darauf einläßt, außer er hat gute Gründe, anzunehmen, doch nicht der Vater zu sein.
Also Anwalt in Ö suchen, der sich darum kümmert.
lgB
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