Kennt sich hier wer mit den Zuverdienstgrenzen aus
Sind die Grenzen (14.000 Euro) nur auf das Jahr zu sehen oder dürfen sie auch pro Monat die ca. 1000 Euro nicht überschreiten.
LG
Tina
Re: Kennt sich hier wer mit den Zuverdienstgrenzen aus
ich hab' mich damit noch nicht beschäftigt - aber vielleicht hilft dir der folgene link?
http://www.bmsg.gv.at/cms/site/liste.html?channel=CH0227&doc=$URLdoc&docpart=downloads
und ich denke, dass du auch bei der arbeiterkammer infos zu diesem thema bekommen kannst.
lg, christine
Re: Kennt sich hier wer mit den Zuverdienstgrenzen
lt der HP vom BMSG (bundesministerium fuer soziale sicherheit, generationen und konsumentenschutz *gg*) gibt es keine monatlichen zuverdienstgrenze.
hier findest du einige infos zum downloaden:
http://www.bmsg.gv.at/cms/site/liste.html?channel=CH0227&doc=$URLdoc&docpart=downloads
lg mars
Re: Kennt sich hier wer mit den Zuverdienstgrenzen
lg, christine
Re: Kennt sich hier wer mit den Zuverdienstgrenzen
lg mars
Re: Kennt sich hier wer mit den Zuverdienstgrenzen
aber ich finds witzig, dass wir unabhängig von einandern den gleichen link gepostet haben ;-)
lg, christine
Re: Kennt sich hier wer mit den Zuverdienstgrenzen
hab erst gesehen, dass du das gleiche gepostet hast, als ich nach dem absenden meines postings auf "alle beitraege anzeigen" geklickt hab.
aber lustig ist es ;-))
lg mars
Danke, ihr Zwei!
LG Tina
Re: Kennt sich hier wer mit den Zuverdienstgrenzen aus
die TEUR 14 grenze bezieht sich aufs jahreseinkommen (begriffsbestimmung EINKOMMEN). ich hab auch in der busy season mehr verdient und im sommer gar nichts (also nichts gearbeitet und somit nichts verdient)
vlg
bine
Re: Kennt sich hier wer mit den Zuverdienstgrenzen
danke! Ich hatte es eh so im Kopf, war mir aber nicht mehr sicher und bei uns im Büro sind sie bei solchen Kleinigkeiten nicht so bewandert bzw. sind gerade alle bei den Klienten zur Prüfungsvorbereitung unterwegs ;-)
LG Tina
Re: Kennt sich hier wer mit den Zuverdienstgrenzen
Von den Bruttobezügen (ohne Sonderzahlungen) werden die gesetzl. Abzüge weggenommen (bis zur Steuerbemessungsgrundlage) und dann durch den Anspruch der Monate auf Kinderbetreuungsgeld diviert und mit 12 multipliziert, dazu wird dann noch eine Pauschale von 30 % für die Sonderzahlungen dazugezählt.
Achja, die Werbungskosten kannst du auch noch davon abziehen. Man hat also, sofern man nicht das ganze Jahr über arbeitet, gewissermassen einen Plusbetrag, den man dann halt in den restl. Monaten dazuverdienen darf. LG Andie
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