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HILFEEE karenz frage had DRINGEND

hallo ihr
wer weiss den eine internet seite wo steht, wieviel man dazu verdienen darf
pro monat + pro jahr????
ist ganz dringend
lg michi
Bisherige Antworten

Re: HILFEEE karenz frage had DRINGEND

hallo michi!
hast schon mal bei help.gv. (AT) geschaut??
Vielleicht steht da was passendes drinnen.
LG Johanna + Jonas Gabriel

Re: HILFEEE karenz frage had DRINGEND

hallo michi! schau auf die internetseite der "ak wien" oder bei den oegb-frauen (unter "kindergeldrechner" mit dem ueblichen davor und dahinter) lg mars

Re: HILFEEE karenz frage had DRINGEND

hallo michi, akwien glaube ich.
gglg martina

Re: HILFEEE karenz frage had DRINGEND

hallo michi,
zB kindergeldrechner (übliches davor und dahinter), wobei du halt nicht vergessen darfst, dass nicht nur die zuverdienstgrenze maßgeblich ist sonder zB auch die arbeitszeit (unter gewissen umständen).
als ungefährer betrag gelten etwas mehr als 1.000 brutto für normale angestellte unter berücksichtigung der beiden sz.
lg
sabine

Re: HILFEEE karenz frage had DRINGEND

hi
wie meinst du das mit der arbeitszeit???
bei mir gehts um 6 wochen arbeiten, damit ich eeeeeeeeeeeeeendlich dias dilpom habe
blos die super nette schule im akh (in der nur volldeppen arbeiten *gg*)
behauptet, das das eine karenzunterbrechung ist
NUR: wenn ich nicht über die zuverdienstgrenze komme, ist es KEINE unterbrechung (sag ich und auch die WGKK)
ich brauch das nur schriftlich
lg michi

Re: HILFEEE karenz frage had DRINGEND

hallo michi,
achso dann kannst du das wieder vergessen, hab mich da nur aufs arbeitsrecht bezogen betreffend teilzeitbeschäftigung während der karenzzeit. wäre zb für den kündigsschutz relevant. dann darf nämlich die vereinbarte wöchtliche arbeitszeit 2/5 der normalarbeitszeit nicht überschreiten. trifft aber in deinen fall ja anscheinend nicht zu.
weil ich sowieso grad im büro bin, hier der gesetztestext betreffend höhe:
KBGG §2(1)3:

nochmal - zu früh gedrückt

weil ich sowieso grad im büro bin, hier der gesetztestext betreffend höhe:
KBGG §2(1)3: der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 8) des Elternteiles im Kalenderjahr den Grenzbetrag von 14.600 Euro nicht übersteigt.
da es aufs jahr gerechnet ist, dürfte sich das bei 6 wochen wohl ausgehen. vergessen darfst halt auch nicht darauf, ob du noch sonstige einkünfte hast zB mieteinnahmen, zinsen oder sonst was
lg
sabine

Re: nochmal - zu früh gedrückt

ich danke dir
lau kindergeldrechner würd ich auf 12.000 jahreseinkommen kommen
also geht es sich aus
super
danke nochmal
lg michi

ICH DANKE EUCH ALLEN :-)))))))))

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