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Frage zu Karenzzeit und Urlaub

Hallo ihr Lieben!
Hab mal eine Frage. Ich habe heute eine e-mail von der neuen Personalverrechnerin, der Firma wo ich gearbeitet habe, bekommen, wie lange ich Karenzurlaub in Anspruch nehmen will, das fehlt in den Unterlagen (ja, weil es mündlich ausgemacht wurde). Na egal. Wenn ich jetzt schreibe 2,5 Jahre, dann hab ich ja danach keinen Anspruch auf Anstellung mehr, ist richtig, oder? Was passiert dann mit meinem Urlaub den ich noch habe? Sind zwar nur ein paar Tage, aber trotzdem würd ich das noch gerne ausnutzen.
Irgendwelche Ideen wie ich das mache?
Liebe Grüße,
Babsl
Bisherige Antworten

Re: Frage zu Karenzzeit und Urlaub

Hallo Babsl,
ich habe betreffend Karenzzeit gar nichts ausgemacht, bin aber noch viel mit der Firma verbunden, weil ich auch jetzt stundenweise dort arbeite. Den Urlaub kannst du dir auszahlen lassen, verloren geht er nicht, sofern es bei euch nicht üblich ist, dass nicht konsumierte Urlaubstage ab einem bestimmten Datum gecancelt werden . Auch wenn's nur ein paar Tage sind, zahlt es sich aus. Rede mit dem Personalchef, oder wer bei euch dafür zuständig ist, und beantrage es - dürfte kein Problem sein. Ich habe auch noch viel Urlaub ausständig (so knapp ein Monat) und werde mal abwarten, was ich damit mache.
LG Tina

Re: Frage zu Karenzzeit und Urlaub

Hallo Babsl, also wenn du die 2,5 Jahre Karenz nimmst, verlierst du den Kündigungsschutz. Deshalb habe ich mich mal für 2 Jahre in Karenz gemeldet. Danach kann man ja auch in Teilzeit gehen. Mit dem Urlaub musst du aufpassen, denn der verfällt ja irgendwann, die Frist dafür weiss ich nicht. Erkundige dich da am besten bei der Firma und lass ihn dir gegebenenfalls rechtzeitig auszahlen. LG Andie

Re: Frage zu Karenzzeit und Urlaub

Hallo Babsl,
den Kündigungsschutz geht bis zum 2. Geburtstag, das stimmt. Man kann ihn auch verlängern, aber dazu brauchst du eine schriftliche Erklärung deines Arbeitsgebers.
Ich würde dir empfehlen, bei der Arbeiterkammer online zu schauen, die haben ganz viele Infos über Karenz und Co. Im Fall einer Mutterschaftskündigung während der Karenz etwa hast du Anspruch auf die halbe Abfertigung. etc etc...
Alles Liebe
Birgit

Re: Frage zu Karenzzeit und Urlaub

hallo babsl,
also - wie die anderen schon richtig bemerkt haben - besteht kündigungsschutz bis zum 2. geburtstag. wobei der kündigungsschutz meines erachtens ja nicht das gelbe vom ei ist, weil wenn die dich nimmer wollen, können sie sich ja später immer noch von dir trennen.
den urlaub kann du - je nach dem - nach wiedereinstieg konsumieren oder dir auszahlen lassen - verhandlungssache. ein bestehender urlaubsanspruch erlischt übrigens nach 3 jahren ab entstehung, ist aber auch verhandlungssache, wie das das unternehmen managed bzw. wie kulant sie halt sind. deswegen mach ichs prinzipiell so, dass ich zuerst meinen ganzen urlaub verbrauche und überstunden bzw. mehrstunden stehen lasse, denn die erlischen ja nicht.
so das waren meine weisheiten ...
lg
bine

Re: Frage zu Karenzzeit und Urlaub

Hallo,
ich war vor kurzem in der gleichen Situation - und habe von der AK erfahren, dass Urlaub auszahlen während dem Anstellungsverhältnis, also auch während Karenz nicht möglich ist - kann nur bei Beendigung des Dienstverhältnisses gemacht werden, leider. Während der Karenz kann man unterbrechen und Urlaub konsumieren oder Urlaub am Ende der Karenz konsumieren.
lg,
Sonja
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