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2 dringende Fragen Thema Arbeit

Hallo Ihr Lieben!
Schleich mich hier aus dem Nov-Dez 04 Forum rein, hoffe aber trotzdem ihr könnt mir ein bisschen weiterhelfen.
Ich bin auf der Suche nach einer geringfügigen Arbeit, möchte aber bei meinem Arbeitgeber von vor der Karenz nicht kündigen, da ich wahrscheinlich wieder dahin zurückgehen werde (bei dieser Firma geringfügig aber nicht möglich ist). Jetzt meine Fragen:
1. Müsste ich meinen Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzen, dass ich nun wo anders (stundenweise) arbeite?
2. Hat jemand eine Ahnung wieviel man in einem Supermarkt für 11 Std./Woche etwa pro Monat verdient? (Bin völlig branchenfremd)
Es wäre mir wirklich sehr geholfen wenn jemand Bescheid weiß, da ich überraschenderweise Mo früh zu einem Vorstellungsgespräch geladen bin.
Vielen Dank im Voraus, lG, Alinas Mami!
Bisherige Antworten

Gute Frage, beschäftigt mich auch.....

.....schon ne Weile, deshalb nur her mit Euren Antworten!
Lg, Michaela

Re: 2 dringende Fragen Thema Arbeit

hi
schau mal
Während der Karenz haben Sie die Möglichkeit, eine geringfügige Beschäftigung auszuüben, die unter der Geringfügigkeitsgrenze des ASVG liegt. 2005 sind dies ? 323,46 brutto monatlich.
Weiters können Sie neben dem karenzierten Dienstverhältnis mit dem Arbeitgeber für längstens 13 Wochen im Kalenderjahr eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze vereinbaren. Während dieser Beschäftigung bleibt der Kündigungs- und Entlassungsschutz aufrecht. Arbeiten Sie jedoch länger als 13 Wochen, geht der Kündigungs- und Entlassungsschutz verloren!
Karenzgeld und Kinderbetreuungsgeld können bei geringfügiger Beschäftigung weiter bezogen werden, wenn im Kalenderjahr die Zuverdienstgrenze nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz nicht überschritten wird.
der text ist von der arbeiterkammer homepage
lg michi

Re: 2 dringende Fragen Thema Arbeit

hallo
ich habe während der 1. karenzzeit ca. 1/2 jahr geringfügig gearbeitet.meinen dienstgeber musste ich nicht informieren(bin krankenschwester)allerdings musste ich dann eine arbeitnehmerveranlagung(lohnsteuerausgleich) machen und hätte dem finanzamt beinehe was zurückzahlen müssen.
lg und alles gute für das vorstellungsgespräch
belinda

@belinda

hi
du hast ix sagen müssen???
find ich total seltsam, in den meisten dienstverträgen steht das sogar drinnnen, das man ansuchen muss, ob der arbeitgeber etwsa dagene hat, wenn man geringfügig wo anders arbeitet
in meinem vertrag (bin ja auch krankenschwester) stehts jedenfalls drinnen
lg michi

so stehts auch im MSchG

§ 15 e (3) MSchG:
Mit Zustimmung des Dienstgebers kann eine Beschäftigung auch im Sinne des Abs. 2 auch mit einem anderen Dienstgeber eingegangen werden.
lg
bine

Re: 2 dringende Fragen Thema Arbeit

Hallo!
1. Das kommt auf deinen Vertrag mit deinem Arbeitgeber an. Die meisten fordern eine Information - ich würde mich da dringend erkundigen, denn das wäre ein Kündigungsgrund.
2. Da würde ich mich nach dem aktuellen Kollektivvertrag erkundigen, und zwar am besten bei der Arbeiterkammer, die kann dir auch bei Frage 1 weiterhelfen.
LG
Birgit
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