@biiiiiiiiiiiine :-))
du bine, du, ich mag dich nicht lang belästigen, aber hast du schon etwas über die homepage herausgefunden *liebschau*
vielleicht nehm ich das echt in angriff, kann ja jetzt an meinen freien vormittagen eine produktion starten :-)))
lg michi
iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiccchhh ?????????????
bin da ICH gemeint ??? eine zweite bine kenn ich hier nämlich nicht.
homepage ??? da kann aber widerrum nicht ich gemeint sein.
*kopfkratz*
bitte um aufklärung.
vlg
bine
Re: iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiccchhh ?????????????
na sicher mein ich dich ;-))
kannst dich nimma erinnern???
wegen meinen taschen usw, hast du gemeint, du würdest dich mal schlau machen, wie das rechtlich ausschaut...
lg michi
Re: iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiccchhh ?????????????
genau, ich weiß schon wieder, sorry stand gestern auf der leitung ...
wenn du konkrete fragen hast, ich bin freitags in der kanzlei und könnt recherieren :o)
prinzipiell fällst du in die gewerbeordnung hinein
definition für gewerbsmäßig leider:
Gewerbsmäßig ist eine Tätigkeit dann, wenn diese selbständig, regelmäßig und gegen Entgelt (auch gegen einen sonstigen wirtschaftlichen Vorteil) ausgeübt wird.
Auch eine einmalige Handlung kann unter bestimmten Voraussetzungen als regelmäßig angesehen werden - auch das Anbieten einer solchen Tätigkeit an einen größeren Kreis von Personen (z.B. durch Inserate) gilt als Ausübung des entsprechenden Gewerbes.
Rechtsgrundlage: § 366 Abs. 1 und § 1 GewO 1994
mehr weiß ich jetzt leider nicht auswendig und so ins detail wie beate mag ich jetzt auch nicht gehen
aber bei weiteren fragen gerne, wie gesagt ich bin freitag in der kanzlei und könnt alles möglich recherieren bzw. relevante seiten aus büchern, kommentaren, etc. herauskopieren und dir dann zuschicken.
ich bin zwar die woche arbeiten, aber unterwegs, deswegen sind meine möglichkeiten eingeschränkt. ausserdem merk ich grad wieder wie anstrengend auch das arbeiten sein kann :o)
vlg
bine
Re: @biiiiiiiiiiiine :-))
was möchtest Du den wissen ?
lg Beate
Re: @biiiiiiiiiiiine :-))
also, ich würd gern wissen, wie ich mich rechtlich absichern kann, wenn ich auf einer hp etwas verkaufe, also von steuerlicher seite und firmenrechtlich
muss ich mich als firma anmelden?
oder kann ich als privatperson auch geld für etwas verlangen
ich hab keine ahnung
liebe grüsse
michi
Re: @biiiiiiiiiiiine :-))
Also Du wärst Unternehmer =
Gewinn/Erlösabsicht (abhängig ob UStG oder ESTg)
wiederholend
selbständig
mit allen rechtlichen Konsequenzen wie Gewährleistung, ...
die Grenzen sind schwammig, aber das FA hat immer Recht.
Du brauchst eine Steuernummer und mußt dann eine Einkommenssteuererklärung abgeben.
Firma = Name, unter dem Du tätig wirst
zulässig : dein Name in Kombi mit z.B. Kindertaschen
das hat nicht mit einer Eintragung ins Firmenbuch zu tun Eintragung ist muß für Vollkaufleute, Formkaufleute, kann für Sollkaufleute ( da würde ich Dich ansiedeln) und Kannkaufleute - jetzt kennst Dich aus, gell :-)
Verkauf und Produktion = Gewerbe (IMMER)
zur Info, es gibt 7 Einkunfstarten (Gewerbe-ist im Gesetzt definiert, dazu zählt Handel und auch Produktion-, selbstständig- das sind Ärzte, RA, Hebammen, Künstler, ...-, Land&Forstw., Vermietung & Verpachtung, nicht selbst.Tätigkeit, Kapital, sonstiges-für Funktionäre, ...-)
d.h. Du solltest einen Gewerbeschein besorgen. Da brauchst Du wahrscheinlich ein kleines Kurslein/Prüfung bei der Kammer oder z.B. Wifi
Allerdings solange Du Deine Steuern bezahlts wirst Du kaum Probleme haben, hast Du keinen. Dazu wird es zu klein sein und es wird keinen jucken. Für Handel bekommst das aber ganz leicht.
ESTG :
Keine Kapitalgesellschaft -> Du mußt keine HGB Bücher führen (außer Du willst - NEIN)
Umsatz unter 400.000 -> Du mußt keine doppelte Buchhführung nach ESTg führen, außer Du machst es freiwillig (NEIN)
-> §4(3) Gewinnermittlung = Einnahmen/Ausgabenrechnung
für Minderkaufmann (das wärst Du), Freiberufler (Ärzte, RA, ...), ....
UST : abhängig vom Jahresumsatz
bei ganz kleinen (muß den Betrag nachschauen - Schande über mich) Rechnungen auch OHNE UST !!!! Weißt Du UST aus, mußt Du sie abführen. Ich glaube, da würdest Du hineinfallen.
Sonst UST quartalsweise (weil wenig Umsatz, sonst monatlich, FA Genehmigung ansuchen)
Rechtliche Form ? Personengesellschaft wie OHG, .. ? Oder Einzelunternehmer (wahrscheinlich). Kannst auch als Minderkaufmann ins Firmenbuch.
Sicher keine Kapitalgesellschaft
Willst Du nur in Ö ? Oder auch ins Ausland ?
Achtung Rechtsstreit immer am Käufersitz, weil Du Unternehmer wärst.
Daher würde ich nur gegen Vorauszahlung !!!
Bei übersteigen gewißer, von Land zu Land unterschiedlicher Grenzen, mußt Du die USt des Lieferlandes verwenden und auch dort abführen !!! Aber dann würdest Du wahrscheinlich keinen Job im AKH mehr brauchen :-)
* Es gibt für Handel im Internet ein eigenes Gesetz !!! *
Ich glaube, da ist auch exakt geregelt, was auf der Internetseite stehen MUß wie z.B. Deine Steuernummer. Vielleicht ergibt sich daraus auch eine Eintragungspflicht ins Firmenbuch, aber da schätze ich, mußt Du einen Gewerbeschein haben.
Fall Du etwas genauer wissen willst, ich bin erst am Sonntag wieder da, außer Internetgesetzt, da kann ich Dir wenig dazu sagen.
lg Beate
@beate
die grenze für die ust-befreiung für kleinunternehmer beträgt EUR 22.000 (vorher ATS 300.000) - § 6 Abs. 1 Z 27
aber warum schande deswegen über dich? das weiß man ja im normalfall nicht. was machst du denn beruflich? *neugier*
vlg
bine
Re: @beate
Davor Buchhalterprüfung - daher sollte ich es wissen.
Da ich es eilig hatte, habe ich nicht mehr im Kodex nachgeschaut.
So - jetzt ruft das Bett nach mir, bin gestern um 19:00 in Deutschland mit dm Auto weg gefahren und gerade zu Hause angekommen - mit einem super lustigem Kind, das jetzt vom Papa gefüttert wird
lg Beate
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