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wer weiß Rat? neu hier ...

hallo Ihr Lieben,
meine Tochter (22) ist alleinerziehend, lebt mit ihrem Sohn in eine eigenen Wohnung und ist zudem auch noch Auszubildende (Krankenschwester). Nun mein Problem, kann es sein, dass sie keinerlei Unterstützung (BAFÖG), Ausbildungsbeihilfe bekommt? Sie verdient netto 500 Euro, zahlt für ihre Wohnung 470 Euro, bekommt Kindergeld, jetzt noch 3 Monate Erziehungsgeld und vom Kindsvater 199 Euro Unterhalt, das wars ..... Wer weiß Rat bzw. wer kennt sich aus mit Hilfen für alleinerziehende Auszubildende? Vielen Dank im Voraus
Pat
Bisherige Antworten

Re: wer weiß Rat? neu hier ...

Hallo Pat,
ich rechne jetzt mal mit:
500 Euro Lohn, 199 Euro Unterhalt fürs Kind. zweimal Kindergeld (ihr eigenes und das für ihren Sohn) mach 308 Euro. Ergibt zusammen 1007 Euro.
Ich denke schon, dass sie einen geringen Anspruch auf Wohngeld oder Bafög hat.
Kenne jemanden, der knapp 1100 Euro Einkommen monatliches Einkommen hat und noch 70 Euro Wohngeld bekommen hat.
Einfach mal beim Amt nachfragen.
Die Wohnung wird mit 470 Euro aber bestimmt als zu teuer eingestuft werden. Aber das ist regional unterschiedlich.
LG,
Corinna

Re: wer weiß Rat? neu hier ...

hallo Corina,
wieso zweimal Kindergeld? Sie selbst bekommt ja kein Kindergeld mehr???? Die Wohnung ist eine sog. Sozialwohnung, also für münchner Verhältnisse billig (lächerlich was?) Bekommt Joanna noch Kindergeld wenn sie in Ausbildung ist?
Danke für die Antwort und Gruß
Pat

Re: wer weiß Rat? neu hier ...

Hallo Pat,
also soweit ich weiß bekommt man bis zum 27. Lebensjahr Kindergeld, wenn man sich in der Ausbildung befindet und ein bestimmtes Einkommen nicht überschreitet.
Meine Freundin (26) macht gerade am Kolleg ihr Abi nach. Soweit ich weiß, bekommt auch sie noch Kindergeld. Obwohl sie ihre Ausbildung abgeschlossen hat, kurz gearbeitet hat und dann arbeitslos wurde.
LG,
Corinna

Re: wer weiß Rat? neu hier ...

liebe Corinna,
vielen lieben Dank, Du hast uns sehr geholfen, habe mich grade erkundigt und ihr steht tatsächlich Kindergeld zu, sogar noch rückwirkend! Ich danke Dir nochmal ganz herzlich, dass Du auf meinen Beitrag geantwortet hast.
Liebe Grüße und schöne sonnige Tage
Pat

Freut mich, wenn ich helfen kann. ;-)

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