was, wenn euch mal was passiert?
ich weiß, dass es ein sehr unangenehmes thema ist, aber gedanken machen muss man sich ja trotzdem darüber. wie habt ihr euch und eure kinder abgesichert, wenn euch mal etwas zustößt? also z. b. autounfall oder krankheit... wisst ihr, wie dann bzgl. der kinder verfahren wird? ich denke mal, wenn mir was zustößt, dass sich dann erstmal das jugendamt einschaltet und vielleicht das kind nehmen würde, bis dann weiter entschieden wird. zu seinem vater sollte es auf keinen fall; der will es nicht, würde sich nicht kümmern und kriegt sein leben ja selbst nicht auf die reihe. mein neuer freund hätte keinerlei "rechte", so lang er levin nicht adoptiert hat. wie kann ich absichern, dass mein sohn, sofern nicht zu ihm, dann zu meiner mutter kommt? wo und wie regelt man so was? will auf keinen fall, dass er im heim oder bei seinem vater landen würde im ernstfall....
traurige und hässliche gedanken, die man aber trotzdem mal geklärt haben muss...
gruß und danke
nicole
Re: was, wenn euch mal was passiert?
du kannst ein testament machen. in dem testament kannst du einmal, falls du etwas zu vererben hast, deinen freund als dauertestamensvollstrecker einsetzen. d.h. bis zu einem datum,dass du angibst würde dein freund das geerbte vermögen seines kindes verwalten.
ansonsten kannst du in deinem testament den wunsch äussern, dass dein freund oder mutter als vormund vom gericht bestellt wird. das gericht kann, muss aber dem nicht entsprechen. mehr kannst du nicht machen.
lg katkat
Re: was, wenn euch mal was passiert?
vielleicht hast du mein mail falsch verstanden... mein derzeitiger partner ist nicht der kindesvater... leider! er würde meinen sohn aber adoptieren wollen, wenn wir heiraten. DANN könnte ich wohl per testament verfügen, dass mein sohn bei ihm bleiben soll, oder? aber so, wenn wir "nur" in einer "einfachen" beziehung sind, da geht das doch sicher nicht... nur soll mein lütter auf keinen fall seinem vater gegeben werden...
danke dir für deine antwort!!
lg, nicole
Re: was, wenn euch mal was passiert?
doch ich habe dich richtig verstanden. aber das ist die einziger möglichkeit, die es gibt, dass dein freund im falle deines todes die vormundschaft übernimmt und damit der erziehungsberechtigte deines sohnes wird. das gericht KANN, muss aber deinem wunsch dich folgen. ansonsten kannst du eben eine andere bezugsperson wie event. oma oder so vorschlagen...auch hier KANN muss aber das gericht dem wunsch nicht folgen.
wenn keine anderen gründe dagegen sprechen wird ansonsten gemäss §1680 abs. 2 s. 2 BGB die elterliche sorge dem vater übertragen.
wenn dein freund dein kind adoptiert,dann ist er im falle deines todes bereits sorgeberechtigt,da er ja ganz normal als kindsvater gilt.
lg katkat
Re: was, wenn euch mal was passiert?
lg und einen schönen sonntag, nicole
Habe Dir im Forum Juli/August 2003 ...
Re: was, wenn euch mal was passiert?
komisch die Sonne kommt und man macht sich solche Gedanken... aber ich habe in letzter Zeit auch viel darüber nachgedacht, was wohl mit meinen Kindern pasieren wird wenn mir mal was pasiert.... ich habe einmal beim JA nachgefragt.. du kannst deinen Freund als Vormund bestellen (also dies im Testament angeben) wenn ihr eine intakte Beziehung habt und dein Partner die Vaterrolle für deinen kleinen übernommen hat dann wird das Gericht dem meist auch nachkommen.. annsonsten werden Großeltern oder leider auch der Kindsvater in Frage kommen. Kindsvater will ich auch auf keinen Fall !!! Er hat seien Tochter ja noch nicht einmal gesehen!! Adoption ahben wir auch drüber nachgedacht.. aber ob das der richtige Weg ist??
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