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neu hier und frage...........

hallo habe da mal ne frage: ich bin wieder schwanger und bin geschieden-mein baby ist mit seinen geschwistern und mir alleine.der vater und ich schaffen es nicht zusammen zu leben vorallem ich nicht.er will unbedingt in die geburtsurkunde eingetragen werden-bin mir da aber nicht siche rob ich das will oder ob es gut ist!denke mal er denkt das er dann rechte hat zum beispiel das kind zu nehmen oder auch ins ausland mit zu nehmen!sowas wollte ich auf keinen fall.ich freue mich sehr auf dieses kind allerdings war es nicht geplant und ich bin sofort schwanger geworden obwohl es nicht hätte pasieren dürfen nun ist es halt so und auch gut so.habe einfach angst das ich nacher wenn das kleine da ist probleme bekomme mit dem vater weiß aber nicht wie das überhaupt genau läuft wenn man nicht verheiratet ist wer kann mir alles sagen??????wäre euch sehr dankbar für alle infos eure koni
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Re: neu hier und frage...........

Hallo koni,
wieso befürchtest Du, der Vater könnte das Kind mit ins Ausland nehmen? Ist er Ausländer oder hat er sowas angedeutet?
Ich habe Deine Zeilen so verstanden, daß Ihr nicht verheiratet seid, richtig? Dann bekommst Du automatisch das alleinige Sorgerecht (es sei denn, Du stimmst ausdrücklich einem gemeinsamen Sorgerecht zu, aber das mußt Du nicht) und der Vater hat ein Umgangsrecht. Das bedeutet schon, daß er Rechte an dem Kind hat, aber auch Pflichten, z.B. die Unterhaltszahlung.
Und schließlich: ich finde, daß jedes Kind ein Recht darauf hat, zu wissen, wer sein Vater ist (dazu gehört auch der Eintrag in der Geburtsurkunde) und ihm den Kontakt mit ihm zu ermöglichen, sofern der Vater verantwortungs- u. liebevoll ist und das möchte. In Zweifelsfällen gibt es auch die Möglichkeit eines betreuten Umganges, d.h. er ist nicht allein mit dem Kind.
LG Knuddelbärchen

Re: neu hier und frage...........

Hallo,
die Vaterschaftsanerkennung (und dann Eintrag auf der Geburtsurkunde) hat "nur" Auswirkung auf Besuchsrecht/pflicht, Unterhaltspflicht und Erbrecht des Kindes. Mit ihm "abhauen" darf er nicht. Etwas anders laege die Sachlage, wenn du dich auf gemeinsames Sorgerecht einlaesst, aber das ist dafuer nicht notwendig.
LG
Berit
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