neu hier und eine Sorgerechtsfrage hab...
ich bin katja und meine lütte heisst lara (wie man unschwer am profilnamen erkennen kann *g*) ich selbst bin vor einiger Zeit 32 lenze alt geworden und meine kurze wird in ein paar tagen (schon) 3...
tja seit märz bin ich nun auch alleinerziehend - wieso und die ganzen umstände, wäre jetzt etwas arg weitführend und da ich an der arbeit bin, hab ich leider auch net so die zeit, aber ich wollte euch mal fragen, ob mir jemand sagen kann wie das ist wenn man nicht verheiratet war, aber gemeinsames sorgerecht hatte und ich jetzt das alleinige sorgerecht haben/beantragen möchte, da ich so ja bedeutend entscheidungsfreier bin und, und,und... wie genau läuft das ab, wenn der kindsvater einverstanden ist, was für kosten kommen da ca auf einen zu?
ich hoffe ich hab nicht zu verschachtelt geschrieben und würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann.
ganz lieben gruß
katja mit lara
Herlich Willkommen!!
zunächst solltest Du Dir Gedanken darüber machen, ob getrenntes Sorgerecht in Eurem FAlle tatsächlich nötig/sinnvoll ist.
Es ist nämlich so: Die Dinge des Alltags kannst ohnehin Du alleine bestimmen. Lediglich Dinge von möglicherweise größerer Tragweite (Operation, weiterführende Schule) müsst Ihr gemeinsam entscheiden, was ja aber grundsätzlich auch sinnvoll ist. DAs sind gar nicht so viele, wie gemeinhin angenommen wird.
Nachteil beim getrennten Sorgerecht: Für den Fall, dass Dir etwas zustößt, ist es unter Umständen nicht gewährleistet, dass das Kind beim Vater leben darf.
HAbt Ihr denn Probleme in der Kommunikation?? Und hast Du das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht???
LG, JULI
Re: neu hier und eine Sorgerechtsfrage hab...
ich kann mich nur erinnern, dass bei dem Antrag auf gemeinsames Sorgerecht darauf hingewiesen wurde, dass es nur in schwerwiegenden Fällen (Mißbrauch etc.) einen Weg zurück gibt. Und das ganze ziemlich schwierig bis unmöglich ist. Ob es hilft, wenn der Vater einverstanden ist, weiss ich leider nicht. Will er denn nichts mehr mit Lara zu tun haben? Wenn ihr miteinander reden könnt, glaube ich auch, ihr solltet es beim gemeinsamen Sorgerecht belassen. Soll ja zum Wohle des Kindes sein.
Aus meiner Erfahrung bisher kann ich berichten, dass in keiner Situation nach dem ebenfalls sorgeberechtigten Vater gefragt wurde. Tatsächlich kommt der nur ins Spiel, wenn er von sich aus aktiv wird. Weder bei der Wahl der Schule noch für sonstige Dinge, wo es eine Unterschrift braucht, hat man nach dem Vater gefragt. Es reichte immer meine. Das ist ja auch bei Eheleuten so, dass nur die Unterschrift EINES Erziehungsberechtigten gefordert wird. Ich glaube, da passen Gesetzgebung und Wirklichkeit noch nicht zusammen.
LG Nicole
Re: neu hier und eine Sorgerechtsfrage hab...
aber damit,dass es keinen weg mehr zurückgibt hast du recht. das gemeinsame sorgerecht wird nur in sehr schwerwiegenenden fällen zurückgenommen.
lg katkat
Re: neu hier und eine Sorgerechtsfrage hab...
ich wuerde mich wohl erstmal beim Jugendamt erkundigen. Ich glaube aber, wenn der Partner zustimmt, wirst du das alleinige Sorgerecht problemlos bekommen. Wenn nicht, wird es allerdings sehr schwer. Solche Entscheidungen werden beim Familiengericht getroffen. Wie teuer das wird, weiss ich leider nicht.
LG
Berit
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