namensänderung und sorgerecht
ich bin seit 3 monaten alleinerziehend. leider habe ich den fehler gemacht, als unsere tochter geboren wurde, das gemeinsam sorgerecht zu wählen und den nachnamen ihres paps zu geben. damals wollten wir sobald wie möglich heiraten und da fand iochs sinnvoll wenn sie gleich nach ihm benannt wird.
nun hab ich meinen ex soweit gehabt das er namens- und sorgerechtänderung zustimmen würde. doch was ist? namen geht nicht zu ändern (waren heute auf dem urkundenamt, die sagten wenn man sich einmal für ein geburtsnamen entschieden hat kann man den nicht ändern. wenn ich heiraten würde dann würde es gehen aber so einfach nicht.) und sorgerecht müsste man übers familiengericht ändern lassen. *heul* so hat sich alles in luft zerschlagen.
hat von euch jemand vielleicht ein tipp wie ich es doch noch schaffen könnte die angelegenheiten zu ändern???
lg mandy
Re: namensänderung und sorgerecht
Hmmm ich weiß jetzt nicht wie das ist wenn ein Kind den Namen vom Vater hat wenn die Eltern nicht verheiratet waren, aber bei einer Freundin von mir war es so:
-Sie war mal verheiratet, hatte den Namen ihres Exmanns nach der Scheidung behalten
-Sie bekam von ihrem neuen Lebenspartner ein Kind, der Junge bekam den Namen seiner Mutter (Also den vom Exmann, nicht den vom leiblichen Vater)
-Sie hat wieder ihren Mädchennamen angenommen und ihr Sohn hat diesen auch bekommen, obwohl sein Geburtsname ein anderer war.
Ich hoffe das ist so verständlich geschrieben *hoff*
LG
Antje
PS: Hmm mir fällt ein das sie das alleinige Sorgerecht hat, kann damit zusammen hängen, kenn mich da so nicht aus :(
Re: namensänderung und sorgerecht
das gemeinsame Sorgerecht ist nur über das Familiengericht zu ändern, ja. Darüber wird man auch aufgeklärt, wenn man es festlegt. Neben richtig schwerwiegenden Gründen wie Drogenmissbrauc usw. kann u.U. auch ein Grund sein, dass die Eltern so weit von einander entfernt leben, dass es abträglich für das Kindeswohl ist (oder eben unsinnig), sich ständig absprechen zu müssen. Oder wenn die Eltern nicht in der Lage sind, sich einig zu werden. Wenn dein Ex seinen Sorgerechtsteil aber abgeben möchte, beantragt die Änderung doch einfach (über das JA?) bei Gericht?!?
Meine Tochter ist 2001 geboren, und damals galt in Sachen Namensänderung, dass der Nachname eines Kindes (außer durch Heirat später, klar) nur EINMAL geändert werden darf. Ich persönlich finde es schon aus dem Grund grundsätzlich ungünstig, dem Kind den Nachnamen des Vaters zu geben. Gilt die Regelung von damals noch, hieße das jetzt, dass du ihn in deinen Mädchennamen ändern könntest, solltest du aber noch einmal eine Familie gründen und heiraten, dann nicht noch einmal.
Das sind halt Dinge, über die man für lange, lange Zeit entscheidet, wenn sie festgelegt werden... :o(
LG, Joan
P.S.
LG, J.
danke für eure antworten
danke.
lg mandy
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