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morgen zum gegnerischen Anwalt

Ihr Lieben,
ich steh jetzt kurz davor meinen Ex auf angemessenen Unterhalt zu verklagen. Vor 2 Wochen haben sich unsere Anwälte zusammengesetzt und angeblich (laut Anwalt meines Ex) eine Fast-Einigung erzielt. Meine Anwältin ist grad im Urlaub, und so leider grad nicht verfügbar.
Deswegen hab ich für morgen einen Termin beim Anwalt meines Ex um mir das mal von seiner Seite aus anzugucken.
Ich hab hier ihre Rechnung vorliegen. Sie sieht genau so aus, wie der Unterhalt meines Wissens klassischerweise berechnet wird. Also Nettoeinkommen, davon Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle berechnet und abgezogen. Vom Rest dann (nach kleinem Abzug) 3/7 für mich. Gibt es sonst noch Fallen, auf die ich vorbereitet sein sollte? Er sprach am Telefon von "horrenden Unterhaltsforderungen". Wie können die das noch kleinrechnen? Oder hat er einfach nur keine Ahnung?
Sein Anwalt ist Wirtschaftsanwalt und macht Familienrecht "nur so nebenbei". Meine Anwältin ist Familienrechtlerin und zusätzlich auch Mediatorin.
Sein Anwalt hat ihm jetzt vorgejammert wie teuer die Klagerei werden wird (wobei ich das als positives Zeichen werte dass einen hohen Anteil an den Gerichtskosten zu erwarten hat).
So, nu isses doch recht lang geworden. Habt ihr noch Hinweise für mich, auf was ich achten muß?
Drückt mir bitte morgen ganz fest die Daumen!!!
Liebe Grüße,
Ina
Bisherige Antworten

leider bei nix eine ahnung...

... aber die daumen sind ganz fest gedrückt!
jasmin

Re: morgen zum gegnerischen Anwalt

Hallo Ina,
gerade beim Ehegattenunterhalt divergieren die gegenseitigen Vorstellungen oft erheblich. Letztlich ist das auch keine rein schematische Berechnung wie beim Kindesunterhalt. Es kann viele Faktoren geben, die da eine Rolle spielen:
- eheliche Schulden
- eigene Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten
- Art des Einkommens des Verpflichteten (selbständig/angestellt)
- mietfreies Wohnen
etc.
Auf gar keinen Fall solltest Du irgendwo Deine Zustimmung erklären oder gar unterschreiben ohne Deine Anwältin.
Hat er Dich oder du ihn angerufen??
lg juli

Re: morgen zum gegnerischen Anwalt

Hallo Juli,
ich habe ihn angerufen, weil ich wissen will wie deren Vorstellungen aussehen und Stellung zu nehmen zu ein paar Punkten, die Du angesprochen hast.
Zum einen hat er direkt nach der Tennung einen recht hohen Kredit aufgenommen um eine relativ kleine Restschuld zu bezahlen mit dem dann unsere Eigentumswohnung bezahlt wurde. Mein eigenes Einkommen wurde natürlich von meiner Anwältin auch berücksichtigt, allerdings nur zur Hälfte, da Ben zu der Zeit noch nicht mal in den Kindergarten ging. Mein Ex ist angestellt, zum Glück! Er wohnt auch in der so gut wie bezahlten Eigentumswohnung.
Ich denke mal, so richtig viel habe ich also nicht zu befürchten, oder?
Und, ja, ich habe inzwischen gelernt bei Entscheidungen um Bedenkzeit zu bitten!
Danke und LG,
Ina

Wenn ich mich nicht täusche....

... kann Deinem Ex wegen der Eigentumswohnung ein Wohnvorteil angerechnet werden, der sozusagen Deinen Unterhalt erhöht.
Eheprägend und somit anrechenbar sind meiner Meinung nach nur Schulden, die bis zum Tag der Trennung gemacht wurden.
Aber Juli weiß da sicher Genaueres.
GLG Conny

Re: Wenn ich mich nicht täusche....

Hi Conny, wo bist'n Du?
Wieso kein Mailversand möglich?
Laß von Dir hören....
GLG
Hermie

Re: morgen zum gegnerischen Anwalt

Hi,
aber wenn du doch zum Anwalt deines Ex gehst, musst du dann diese Beratung bezahlen, oder? Ist es dir wert? Ich würde lieber auf meine Anwältin warten, an die paar Tage kommt es wohl nicht an, oder?
LG Fibila

Re: morgen zum gegnerischen Anwalt

Gute Frage!
Ich bin ganz selbstverständlich davon ausgegangen dass ich da nix bezahlen muß, immerhin verhelfe ich im Zweifelsfall meinem Ex zu einer außergerichtlichen Einigung.
Aber danke für den Hinweis!
LG, Ina.

Re: morgen zum gegnerischen Anwalt

In unserem Fall war es so: die Exfrau hat meinen Mann zu ihrem Anwalt mitgenommen, damit sie zusammen eine Lösung finden. Mein Mann hat dann auch eine Rechnung bekommen, obwohl er praktisch nur "mitgegangen" ist (auf Wunsch der Exfrau). Also alles vorher abklären, solche Beratungen sind ja nicht billig!
LG F.

Re: morgen zum gegnerischen Anwalt

Hallo Fibila,
habe gerade auf Deinen Hinweis hin mit meinem Ex telefoniert. Er sagte er würde sich drum kümmern dass dem nicht so wäre. *puh*
Ich werd es aber auf jeden Fall morgen zu Beginn des Termins noch mal klären.
Danke Dir!
Ina

Re: morgen zum gegnerischen Anwalt

Hallo Ina,
also den gegnerischen Anwalt bezahlen musst Du auf keinen Fall. Er berät schließlich nicht DICH, sondern vertritt Deinen Exmann.
Ansonsten: Der übliche Weg ist es sicher nicht, dass Du selbst dort anrufst und um ein Gespräch bittest. Kann sein, dass Deine Anwältin sich da etwas überrumpelt fühlt und pikiert ist.
Wegen dem Unterhalt: Genau das, was Du oben schreibst, habe ich mir schon gedacht. Es sind einige Faktoren dabei, die nicht einheitlich beantwortet werden müssen. Gerade um Schulden und Wohnwert kann man trefflich streiten, was da angemessen ist und angesetzt werden kann.
Viel Erfolg!!
lg juli

@juli - so einfach ist es eben nicht,

siehe mein posting vorher. aber wenn sie vorher alles abklärt, kann nichts schiefgehen. lg f.

doch :-)

Jetzt mit Text :-)

Hallo Fibila,
der von Dir geschilderte Fall war ein anderer. Die beiden sind zusammen zu einem Anwalt, um Kosten zu sparen. Das läuft gemeinhin unter "gemeinsamem" Anwalt, was rechtlich eigentlich gar nicht möglich ist, aber das ist ein anderes Thema.
Bei Ina ist es aber so, dass sie eine eigene Anwältin hat und lediglich Verhandlungen geführt werden mit dem gegnerischen Anwalt. Diesen Termin muss sie aber nicht bezahlen.
Der Termin morgen kann ja schon deshalb keine Beratung für Ina sein, weil der Anwalt allein die Interessen des Mannes vertritt und vertreten darf.
Für den Termin morngen fällt im Übrigen auch keine gesonderte Gebühr an, wenn vorher schon Schriftwechsel da war.
lg juli

Re: Jetzt mit Text :-)

nö, ich hab geschrieben, es war IHR Anwalt - besser lesen :) mein mann hat auch nie was unterschrieben, musste aber trotzdem zahlen. er ging dann deswegen vors gericht, hat aber verloren mit der begründung, die ich schon geschrieben habe ("sobald man sich beraten lässt....). er hatte auch einen eigenen anwalt gehabt, aber seine exe wollte, dass er eben mitkommt, dass so eine vereinbarung schneller getroffen wird. mir scheint der fall ziemlich gleich zu sein, deshalb rate ich zur vorsicht.
so, gehe jetzt was arbeiten. lg f.

Re: Jetzt mit Text :-)

Möglicherweise hatte er einen Anwalt, der nach außen nicht aufgetreten ist, sprich, nur eine Beratung durchgeführt aber nichts geschrieben hat?? Dann kann es aus Sicht des Anwaltes schon eine "gemeinsame Beratung" sein, zu der ich unten schon schrieb. Das scheidet aber jedenfalls dann aus, wenn sich beide Anwälte im Vorfeld schon die Köpfe eingeschlagen haben.
Wieso hat er denn eigentlich seinen Anwalt nicht mitgenommen zu dem Gespräch?
Sehr suspekt alles, aber meiner Erfahrung nach gibt es ja nichts, das es nicht gibt!
Ich selbst mache übrigens grundsätzlich keine gemeinsamen Beratungsgespräche für Eheleute, weils einfach heikel ist. Ich sag den Leuten gleich am Telefon, dass ich nur einen vertreten kann, darf und werde, und ich sag das, wenn ggf. doch beide bei mir sitzen, auch nochmals mehr als deutlich und ließe mir das ggf. sogar unterschreiben im Vorhinein.
Anwälte sind keine Richter, die objektiv und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen entscheiden oder beraten können. Natürlich wird das vom Anwalt berücksichtigt, aber die Zielrichtung ist eine deutlich andere!
lg juli

Re: doch :-)

sobald du dich vom anwalt beraten lässt, musst du dafür bezahlen. auch wenn du ihm den mandat nicht erteilst! es sei denn, sie vereinbaren, dass für den termin nur der exmann zahlt. so ist es.

...oder für die Vereinbarung, falls eine getroffen

wird.

Re: doch :-)

Hallo Fibila,
das stimmt schon, dass man für die Beratung durch den Anwalt bezahlen muss. Eine Erstberatung kostet übrigens max. 190 Euro zzgl. MwSt., die Kosten bleiben also zum Glück überschaubar.
Ina DARF aber gar nicht von dem Anwalt beraten werden, weil er den Mann vertritt. Ein Anwalt kann nicht gleichzeitig beider Interessen vertreten, deshalb gibt es im Familienrecht genau genommen auch keinen gemeinsamen Anwalt, auch wenn viele Menschen sich das gemeinhin so vorstellen. Dass das landläufig anders gehandhabt wird, ist mir klar. Nur eigentlich muss der Anwalt in einem gemeinsamen Beratungsgespräch von Anfang an klipp und klar sagen, dass er nur EINEN Ehegatten (meist der, der ihn angerufen hat) berät, sprich: bei Interessenkonflikten, die im Familienrecht nie zu vermeiden sind, nur die Interessen des Auftraggebers. Anwalt sein heisst: Interessenvertreter. Wenn ich aber zwei Menschen mit entgegen gesetzten INteressen vertrete, dann kann das nicht funktionieren. Streng genommen geht das sogar in Richtung Parteiverrat. Ich hatte schon mal eine Kollegin ,die genau deshalb angegangen wurde.
Bei INa ist das übrigens schon deshalb nicht denkbar, weil sie eine eigene Anwältin hat.
lg juli (übrigens selbst Anwältin *g*)

Re: doch :-)

wenn es nicht zu persönlich wäre, würde ich dir das urteil schicken! :-) unsere Anwältin hat auch gesagt, da hat der Anwalt keine Chance aber... der Richter hat so entschieden, wie er eben entschieden hat. und nur das zählt.
lg fibila (fast ne Hobby-Anwältin)

Re: doch :-)

Nochmal kurz: Ich kann mir das nur so vorstellen, dass der Anwalt von dem Anwalt Deines Mannes (zumindest nach außen hin, sprich: nachweisbar) nichts wusste und deshalb eine gemeinsame Beratung bzw. ggf. noch eine weitere Tätigkeiten abgerechnet hat. Wahrscheinlich gab es vorher keinen Schriftverkehr zwischen den Anwälten oder Ähnliches.
Mir erscheint diese Entscheidung trotzdem - genau wie Eurer Anwältin - völlig daneben.
lg juli

Re: morgen zum gegnerischen Anwalt

hallo ina,
ich habe auch keinen blassen schimmer, aber meine daumen sind auch kräfit gedrückt.
lg, wiebke

Re: morgen zum gegnerischen Anwalt

hallo ina,
so wie du schreibst, wurde mein unterhalt auch von BEIDEN anwälten berechnet.
mein noch mann ist angestellt, ich nebenberuflich selbständig, wobei im moment kein einkommen, da kirans betreuung ja nicht gegeben ist. ich wohne im eigenheim, was ich aber vor der ehe von meinen eltern geerbt habe.
lg
deniz

Würde ich nie machen

wozu hast Du sonst eine RÄ? Die wird Dir schon nach dem Urlaub die Sachlage der Gegenpartei darlegen.
Mir wäre die Sache als RÄ nicht Recht wenn meine Mandantin bei der Gegenpartei einmarschiert.
Wenn Du schon hingehst vereinbare weder mündlich noch schriftlich was der Schuß kann schnell nach hinten los gehen. Gerade beim Unterhalt wird viel gemauschelt.
LG Corinna
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