gemeinsames Sorgerecht
ich bin alleinerziehend, mein Sohn ist bald ein Jahr. Der KV lebt ca.500 km entfernt von uns, zahlt brav Unterhalt, wie oft er allerdings künftig zu Besuch kommen wird, steht in den STernen (Entfernung, Job). Nun möchte er trotzdem unbedingt das gemeinsame Sorgerecht haben. Ich habe grundsätzlich kein Problem, ihn an Entscheidungen zu beteiligen, nur wie ist das gemeinsame Sorgerecht in der Praxis handhabbar. Reicht es, wenn er mir für unwichtigere Angelegenheiten eine generelle Vollmacht ausstellt? Was ist bei Gesprächen mit Lehrern oder ÄRzten? Was ist mit dem ganzen Behördenscheiß, brauch ich da immer seine Unterschriften drauf?
Ist sowas in der Praxis handhabbar??
Danke für Eure antworten,
Juli
Gemeinsames Sorgerecht - warum?
ich versteh Dich eigentlich nicht so recht. Du bist alleinerziehend, hast das alleinige Sorgerecht. Glücklicherweise scheinst Du mit dem KV recht gut klarzukommen. Wozu jetzt plötzlich das gemeinsame Sorgerecht? Was soll das Deinem Kind oder Dir nützen?
Und bedenke bitte gut, daß Du dann ernsthafte Probleme am Hals hast, wenn das Verhältnis der Eltern mal nicht (mehr) so toll ist und der KV sich bei allem möglichen querstellt. Du sagt, Du würdest ihn an den Entscheidungen beteiligen - das ist doch prima, was will er (oder Du) mehr?
Gerade hier im Forum wird es einige geben, die sich sehnlichst wünschten, das alleinige Sorgerecht zu besitzen. Ist Dir eigentlich klar, was das in der Praxis für Hürden darstellen kann, weil Du für alle "wichtigeren" Sachen sein Einverständnis brauchst? Du kannst z.B. nicht einfach umziehen, da muß er seine Zustimmung geben. Ich sehe eigentlich keinen Sinn, sich freiwillig so binden zu wollen. Das macht IHN auf jeden Fall nicht zu einem besseren Vater und bringt Deinem Kind auch nichts.
Ja, redet miteinander und entscheidet gemeinsam. Find ich wirklich prima, wenn das so klappt. Aber begib Dich doch nicht freiwillig in eine mögliche Abhängigkeit, wenn dazu eigentlich kein Grund besteht.
Ich wünsche Euch alles Liebe,
Petra
Re: Schließe mich Patti an...
Abgesehen davon, daß es für DICH sehr schwierig wird, amtliche Dinge ohne seine Einwilligung durchzukriegen, sehr ich jetzt so keine Vorteile für Euch drei.
Gemmeinsames Sorgerecht behinhaltet das Wort Sorge * Pflege, Hege etc....wie kann/will er das, wenn er 500KM entfernt ist ?
Wenn die Praxis bei Euch gut klappt, gibt es doch eigentlich kein Bedarf, oder ?
Welche Argumente hat er also, das Sorgerecht zu wollen ?
LG Bronte
Laß es!!!!!
Fußballverein -sparbuch-schule-Urlaub im ausland-Klassenfahrten-Und an dem Tag wo ihr Euch in die Kladden kriegt hat er immer das Druckmittel der Zustimmungsverweigerung...Und ganz unter uns bei einer Entfernung von 500 Km von GEMEINSAM Sorgen zu sprechen ist doch wohl der blanke Hohn. Ich habe Elias (mein3.kind) Vater zwar mit auf die Geburtsurkunde schreiben lassen aber und das habe ich im sogar verständlich machen können, nicht das gemeinsame Sorgerecht eingewilligt.Wer die halbe Sorge übernimmt ,bekommt auch das gemeinsame Sorgerecht.
Das Gesetz verpflichtet dich zur kontaktförderung das müßte dem KV als absicherung reichen wenn es ihm tatsächlich um den Kontakt zum Kind geht und nicht um irgendeine Machtabsicherung....Huch! klingt ein wenig happig ,was ich da schreibe...Aber glaube mir..Mich hat die _Rangelei mit dem Gemeinsamen Sorgerecht schon fast in die Depression getrieben.
LG Chrisimeli...die gar nicht so gehäßig ist wie es manchmal klingt:-))
Re: gemeinsames Sorgerecht
jonas kv wollte damals auch das gemeinsame sorgerecht und mir riet das jugendamt zweifach davon ab - zum einen die uvk-stelle und zum anderen ganz eindringlich noch einmal die frau von der bestandschftsstelle!!! es zu erlangen ist ein leichtes, es aber wieder rückgängig zu machen, das ist super schwer, so die weitere aussage damals.
überleg dir gut, was du als erziehungsberechtigte davon hast.
lg...steph
Re: gemeinsames Sorgerecht
Re: um gottes willen!
ich kann mich den anderen meinungen nur anschliessen. lass es um himmels willen. du ahnst wahrscheinlich nicht, was auf dich zukommen koennte! ich hatte damals das alleinige sorgerecht. gott sei dank! denn er hat versucht ueberall reinzureden. zum glueck hatte er keinerlei recht dazu. ich habe z.bsp. einen neuen partner kennengelernt und geheiratet. da ich allein sorgeberechtigt war konnte ich dann meiner tochter, meinen neuen familiennamen geben. bei gemeinsamen sorgerecht muss der vater gefragt werden. sagt der nein, hast du ein problem, dass du nur vor gericht klaeren kannst. weiter geht es mit schulbesuch, da hat er dann ein mitsprachrecht. du willst es z.bsp. auf der raelschule lassen, er will gymnasium. wieder streit. wenn ihr euch bis jetzt so gut versteht, dann lass es doch so. wieso will er auf einmal mit das sorgerecht? aus welchem grund? ich will nicht alle maenner ueber einen kamm scheren, aber ich bin da sehr vorsichtig, wenn siie auf einmal ankommen. wieso wollte er es nicht gleich nach der geburt? denk nochmal gut drueber nach und informier dich doch mal beim jugendamt, welche rechte er dann mit hat. was mir noch einfaellt, wenn er auch sorgeberechtigt ist, dann koennte er irgendwann mal, aus was weis ich fuer einem grund, das alleinige sorgerecht beantragen.... man weis nie!
gruss monique
ps: hoffe, hab dich nicht zu sehr geschockt, aber sowas ist eine entscheidung, bei der man an alles denken muss.
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