Suchen Menü

eine Frage noch

darf der KV das Kind auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen?Ich kann ja derzeit nicht arbeiten, aber er hat auch kein Sorgerecht ... Hab ich dadurch Nachteile, wegen Kindergeld und so...und kann ich es später wieder bei mir auf die Karte schreiben?
hatte schon jemand von euch diesen Fall?
Gruß!
Bisherige Antworten

Re: eine Frage noch

Hi Cosma,
leider weiß ich darüber nix, meine inzwischen allerdings sehr vorsichtig gewordene Natur rät allerdings mal wieder zur Vorsicht ;-).
Sag mal, daß mit Deiner Narbe hört sich ja gar nicht gut an - was ist denn los? Wie kommt es zur erneuten Öffnung?
Ach und diese Wachstumsschübe....ja, wirklich immer sehr schön und tröste Dich, mein Dickerchen ist ja nun schon 8 Monate und macht diese tolle Zeiten noch immer durch, so daß er auch grad mal wieder mindestens einmal, gern aber auch zwei oder dreimal wach wird in der nacht....ganz toll.
Die haben echt Glück, daß sie so süß sind - denk mal drüber nach ;-)))
Lieben Gruß....Stephie

Ich denke schon

Ich denke schon das er das Kind eintragen darf. Schlieslich zahlt er ja UNterhalt (oder nicht?), also die fianzielle Belastung um das zu rechtfertigen wäre schon da.
Wieso hast Du deswegen einen Nachteil? Du kannst das Kind dann ja auch eintragen, schlieslich geht ihr ja beide arbeiten

das würde mich auch mal interessiren, bei mir

steht das jetzt auch an. Das Kindergeld zieht er sich ja zum Teil vom Kindesunterhalt ab, und mein KV steht auch in Geb.Urkunde. Hm, kannst ja mal Info geben, wenn du von anderer Seite was erfährst

*peinlich* interessieren natürlich... (1,88 Pf)

Re: Bald...

...bist Du pleite Kirschkernchen, verplemperst hier deine ganze Kohle ;-)
Bronte *g*

lohnsteuerkarte

Also, so schlau bin ich noch nicht,
aber ich habe beim finanzamt angerufen...
das ganze nennt man wohl kinderfreibetrag und den haben wir wohl eh zu einer hälfte atomatisch, die andere bekommt man nichz, wenn der kv unterhalt zahlt. man kann den kinderfreibetrag nicht mehr übertragen seit 1999 und er bringt eh nur ne vergünstigung beim solidaritätszuschlag,...hm!?
na, mehr konnte ich aus dem beamten nicht bekommen und na, vielleicht bin ich auch zu doof, und ich hatt einen brüller dabei am arm...
vielleicht ist es ja bei euch am finanzamt besser oder ihr schlauer...
gruß cosma

Re: das würde mich auch mal interessiren, bei mir

Hallo Capt. Jane,
Du solltest aufpassen. Der KV darf seit dem 01.01.2001 nicht mehr die Hälfte des Kindergeldes vom Kindesunterhald abziehen !!!
Dem Kind steht voller Unterhalt und alles an Kindergeld zu. Des weiteren ist der Kindesunterhald am 01.07.2001 wieder erhöht wurden.
Zur Lohnsteuerkarte, der kann sich den Halben Kinderfreibetrag eintagen lassen.
Liebe Grüße
Cindy

Hey Teddy

danke für den Tip, das werde ich mal überprüfen. Gruss Janeway
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen