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besuchsrecht...

hallo zusammen,
kann mir jemand behilflich sein wie das mit dem Besuchsrecht vom Kindsvater ist.
Der kleine ist jetzt 8 wochen, zuerst hat sich der vater nicht gekümmert und jetzt möchte er andauernd kommen (hat beziehung mit seiner freundin beendet).
wie oft (1x/woche oder öfters)? und wie lange?
muß ich ihn in meine wohnung lassen? bis jetzt war er 2x da und das nur mit zeugen von meiner seite, denn ich bin wirklich vorsichtig, was den kindsvater angeht.
wann muß ich ihm den kleinen mitgeben?
Unterhaltszahlungen mußten über den rechtsanwalt laufen! das klappt so einigermaßen, ist nur 1 monat zurück mit der zahlung.
jetzt muß er noch die beurkundung für den kindesunterhalt erledigen, damit das über da jugendamt laufen kann (bei evtl. nichteinhaltung der zahlung).
aber gibt ihm das ganze ein besuchsrecht? ich muß ehrlich sagen, ich will keinen kontakt mehr zu ihm, aber da glaube ich komme ich nicht herum oder doch?
seit er seine tussy nicht mehr hat kommt er wieder auf die idee mit mir einen kaffe zu trinken, das habe ich sofort abgelehnt!
lg
bille71 (sibylle)
Bisherige Antworten

Re: besuchsrecht...

Hallo Sybille!
DEIN Kind hat den Anspruch (Recht) auf den Vater. (Natürlich gibt es Väter die sind dem Kind nicht zumutbar, das ist die Ausnahme). Es ist weder gut, wenn ein Vater sich nicht kümmern will, noch eine Mutter die dem Umgang mit dem Vater behindert, verhindert.
Die Dauer ist altersabhängig. Bei ganz kleine KInders öfters (2-3 x wöchentlich) und kürzer (2 Stunden), damit Kind Bezug findet - was bei alleinerziehend ab Geburt natürlich anders ist d.h. da muss der Kontakt erst aufgebaut werden - sollten Kontakte 120 Tage im Jahr betragen. Ansonsten erziehst Du ein Kind alleine und herauskommt ein beziehungsgestörter Mensch. (Nachzulesen u.a. bei Wera Fischer). Die 120 Tage sind natürlich nur machbar, wenn Vater 1. willig und was für sein Kind tun will, 2. keine einschränkenden Reisewege zurücklegen muss.
22 x Freitag/abend bis Sonntag = 48, 44 x 1 x unter Woche ein paar Stunden/Spätnachmittag, Ferien: bis 50 % sagen wir 1 Woche Weihn., 1 Woche sonst. Ferien, 3 Wochen Sommer ergibt 127 Tage. Das wäre das Wohl des Kindes, rechtlich wird das tw. bereits genehmigt. Aber solgane es Besuchs- Umgangsrecht heißt und nicht Umgangspflicht können Mütter u. Vater "zum Wohle des Kindes" weiter Schaden am Kinde anrichten.
Verpflichte den Vater!
Viel Erfolg u. LG
Patrick

Re: besuchsrecht...

hallo patrick,
wie soll ich den vater verpflichten, ich will mit ihm keinen großen kontakt haben, wenn er den kleinen sehen will ist das o.k. aber nicht anrufen und dann in 5 min. vor der Tür stehen - so glaub ich geht das auch nicht!
außerdem hatte er sich in der SS, Entbindung und wo er eine neue Freundin hatte nicht gekümmert.
seit die beziehung mit der tussy vorbei ist, kam er dann mal wieder auf die Idee anzurufen und zu fragen wann er den kleinen sehen kann und dann gleich die nächste Frage " gehen wir beide alleine einen kaffee trinken" Sorry da kenn ich ihn gut genug er nimmt den kleinen als mittel zum zweck und da das bilde ich mir nicht ein. FINDE ICH AUCH NICHT KORREKT.
aber auf 120 Tage im jahr komme ich nicht.
ab welchem alter muß ich ihm den kleinen mitgeben? Muß das überhaupt sein!
sicherlich verstehst du das ganze nicht, hier kurze erläuterung:
1. Kifft er , angeblich jetzt nicht
2. Ist er nicht geduldig, hat den kleinen am Samstag leicht angeschrien :JAAA nimm deinen schnuller und hat ihn den schnuller reingedrückt
3. einen tag vor der entbindung kam einen SMS ob ich nur ein Arschloch gebraucht habe
4. Telefonterror in der SS und auch jetzt
lg sibylle

Re: da könnt ich ja wieder....

...aus der Haut fahren :-(((((((((
Hallo Bille :-)
misch mich etwas spät in diese Diskussion, habe sie aber jetzt erst entdeckt.
Sorry an patrick, aber was ist das denn schon wieder für ein Psychogeschwafel von wegen verhaltensgestörte Kinder da alleine erzogen *schnauf*.
Nicht ob ein Kind alleine oder mit Vater erzogen wird, macht es verhaltensgestört, sondern ganz alleine die Erziehungsweise...und die hat etwas mit der Reife des Erziehenden zu tun, nicht mit seinem Familienstand (grob ausgedrückt). Ach, was rege ich mich auf..*grins*
Nun zu deiner Frage aber:
Solange Dein Kind so klein ist, beschränkt sich das Besuchsrecht vorerst auf 1x die Woche ca. 1-2 Stunden.
Du mußt den KV nicht in deine Wohnung lassen und ihm schon gar nicht Dein Kind mitgeben. Du kannst die Treffen beim Jugendamt oder einer anderen Einrichtung stattfinden lassen, ohne Deine Anwesenheit (wenn Du das nicht möchtest), dafür mit einem JA-Mitarbeiter.
Natürlich ist es immer besser für das Kind, wenn es beide Elternteile hat und auch Kontakt zum Vater aufbauen kann, die Fälle sind aber so individuell, daß man einfach nicht pauschal urteilen kann. Man macht es sich zu einfach, wenn man von RECHTEN des KV spricht, ohne die individuelle Geschichte zu kennen.
Mag sein, daß Du keinen Kontakt zu Deinem Ex haben möchtest, gebe deinem Kind aber die Chance, ihn kennenzulernen...und dem Vater, sich zu bewähren. Es wird sich herausstellen, ob es zum Wohl des Kindes ist.
Liebe Grüße
Bronte

Re: besuchsrecht...

ich kann mir nicht vorstellen, daß julian beziehungsgestört wird, denn meine brüder und auch familie wie bekannte kümmern sich sehr um ihn.
dann müßten ja alle kinder beziehungsgestört sein, wenn der vater nichts taugt, verlassen hat oder sogar verstorben ist.
sorry damit bin ich nicht einverstanden mit dieser aussage von Wera fischer

Re: besuchsrecht...

das stimmt , ich kenne einige sehr liebe und nicht "gestörter" Menschen, die von Alleinerziehenden erzogen worden sind!!!!
und es soll auch beziehungsgestörte Kinder aus Familien mit beiden Elternteilen geben!!!
Cosma

Re: besuchsrecht...

hallo sibylle,
deine geschichte ließt sich fast so wie meine... er wollte das kind und mich nicht, wir "versauen" ihm im doppelpack, das leben und ich soll das kind abtreiben, noch eine woche vor et wollte er vaterschaft nicht mehr anerkennen und test machen, der ihm dann doch zu teuer war... habe sehr viel sschlechtes in der ss durch ihn erlebt ,wurde oft aggressiv...
jetzt ist er wie verrückt auf den kleinen, tja und ich muß sehen, wie ich damit klarkomme...rumschreien, wenn was nicht passt macht er immer noch (siehe meinen beitrag zum kv)
der kleine ist nun 6 wochen alt und nun will er ihn nur noch 2mal die woche am nachmittag für ein paar stunden sehen, soll mir recht sein, da kann ich mich langsam an den gedanken gewöhnen, dass er sich nun doch interessiert und mein wunsch, dass mein kind auch seinen vater kennenlernt wird auch erfüllt.
vielleicht kannst du dich auch erstmal auf so etwas einigen, glaub es ist für unsere kinder, dass wir uns weiterhin mit diesen männer treffen müßen. und die kinder sollen, dann später selbst entscheiden, wie sie den kontakt pflegen möchten. es ist schwer dem kv neutral zu begegnen , ich arbeite daran, nur für meinen wurm!!
lg cosma (mit nil am arm)
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