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beistandsschaft jugendamt - was passiert da genau?

hallo mädels,
hoffentlich könnt ihr mir helfen. ich fange mal etwas weiter vorne an...
also... ich bin seit über 9 monaten vom vater meines kindes getrennt. er hat sich in der zeit nicht um ihn bemüht und zahlt natürlich auch keinen unterhalt. ende juli wird mein sohn 2. mein ex hat schon ein kind aus der vorigen beziehung, die tochter ist mittlerweile 7 jahre alt, auch für sie zahlt er nicht. die kindsmutter hatte ihn wegen unterhaltspflichtverletzung angezeigt, er wurde daraufhin zu einem 6 monaten auf 3 jahre bewährung verurteilt. zwischenzeitlich war er arbeitslos, hatte auf dem papier kein geld. in wirklichkeit aber schon, das weiß ich. so, nun hat er sich wieder selbständig gemacht, offiziell wieder kein geld und die firma in england angemeldet (ltd), damit er hier nicht belangt werden kann. schulden hat er noch und nöcher, etliche titel und vollstreckungsbescheide gegen ihn, naja. aber geld hat er genug. er sieht es halt nur nicht ein, für seine kinder zu zahlen. soviel zur vorgeschichte...
ich habe nun für meinen sohn beim jugendamt eine beistandschaft eingerichtet. die haben meinen ex nun einmal angeschrieben anfang juni wegen unterhalt und offenlegung seiner finanzen. keine reaktion. heute bekam ich die kopie ihres 2. schreibens, sie fordern ihn nochmals zu zahlung und offenlegung auf, frist 19.7. im ersten schreiben stand, dass er dazu verpflichtet sei und dies notfalls auch auf dem wege der klage durchgesetzt werden kann. nun ja, bisher hat er sich zu nichts geäußert, geschweige denn gezahlt.
meine frage jetzt, vornehmlich an die unter euch, die auch eine beistandschaft für ihr kind haben und sich damit auskennen? wie ist denn der allgemeine gang bei so was? wie wird es jetzt weitergehen? klagt das jugendamt dann gegen den kindsvater, erwirken sie vor gericht einen titel? oder was passiert überhaupt? wüsste gern schon in etwa, was auf mich zukommt...
hoffe, dass mir hier jemand helfen kann, sage jetzt schonmal danke! :o)
lg und viele grüße
nicole
Bisherige Antworten

Re: beistandsschaft jugendamt - was passiert da ge

Hallo Nicole, sie schreiben ihn wieder und wieder an, es gibt reichlich Fristen (da sieht das Gesetz so vor) und dann wird das JA versuchen, vor Gericht einen Titel zu erwirken, der dann THEORETISCH hilft, bei Kindsvater zu pfänden. Du brauchst viel Geduld. Das kann alles ewig dauern, bei uns ohne sichtbare Ergebnisse schon über 2 Jahre... Parallel dazu kannst du ihn bei der Staatsanwaltschaft wegen Verletzung der Unterhaltspflicht anzeigen, das sollte das Jugendamt dir aber auch sagen, die können das nämlich auch machen. Bei uns hat die dritte Anzeige jetzt immerhin bewirkt, dass ich als Zeugin gegen den Kindsvater vernommen werde. Viel Erfolg, Carolin

Re: beistandsschaft jugendamt - was passiert da ge

Hallo Nicole,
ich schließe mich meiner Vorschreiberin an. Bei uns hat auch das JA die Beistandschaft für meinen Benjamin und erkämpft für ihn die Rechte. Von Unterhalt ist auch bei uns weit und breit nicht´s zu sehen, das übernimmt auch das JA. Der KV residiert mit seinem Anhang in einem schönen, klasse eingerichteten Haus und geht ausgiebig seinen Hobbys (Frauen, schnelle Autos u. Motorräder) nach...
Alles Gute :-)

Re: beistandsschaft jugendamt - was passiert da genau?

Hallo Nicole!
Na, die werden sich da schon hinterklemmen, denn sie wissen ja, dass sie sonst die Unterhaltszahlungen leisten müssen.
Wie das genau mit dem Titel funktioniert, weiß ich nicht, aber es ist auf jeden Fall so, dass EGAL WELCHE Schulden da sind, der KU für beide Kinder IMMER vorgeht. Wenn die Bewährungsstrafe noch läuft, müßte man doch eigentlich ne Chance haben, ihn in den Knast zu kriegen?
Ich versteh sowas nicht. *grr*
GLG Conny

Schicke ihm doch das Finanzamt ...

er kann Firmen machen wo und wie er will, versteuern muß er auch das Firmeneinkommen in Deutschland, außer er lebt und arbeitet wirklich in England. Das soll verhindern, daß sich Leute Scheinfirmen auf den Bahamas oder den Kanalinseln :-) machen und das Geld verschieben, daher Steuer dort, wo der Hauptsitz und die überwiegende Tätigkeit der Geschäftsleitung (wichtig, nicht die registrierte Postadresse) der Firma ist. Oder ist er nach England gezogen ?
Ist so ähnlich wie die Steuerpflich einer natürlichen Person, auch wenn man hier nicht gemeldet ist genügt der gewöhnliche Aufenthalt.
Außerdem glaube ich mich erinnern zu können, das Deutschland 'Scheinkapitalgesellschaften' die in Wirklichkeit bloß 1 Person gehören nicht anerkennt und darauß eine stinknormale selbständigkeit macht. Da könnte er auch nichts vor der Pfändung durch das JA verstecken.
Besuche doch mal sein Wohnsitzfinanzamt, die werden sich sicher dafür interessieren, außer er hat wirklich nichts.
lgB
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