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anderes Thema.. KiWa

hallo zusammen,
vielleicht kennt sich einer aus mit dem Kinderwagen im Flur abzustellen.
Unter mir wohnt ein ca. 45 jähriger kinderunfreundlicher Mieter, der sogar klopft wenn der kleine schreit und jetzt hat er mir den Kinderwagen weggestellt und ich war heute morgen ganz verdutzt dagestanden, weil der KiWa weg war. laut seiner aussage sei das wohnungseingangsbereich (Wohnungseingang) Flur und dann kommt seine Wohnung.
hat er ein recht meinen KiWa wegzustellen? weiß jemand an wen ich mich wenden kann - ich habe eine mietrechtsschutzversicherung. Mieterbund kommt nicht in frage, die sind nur 1x die woche zu erreichen und da muß ich mitglied sein!
Bin heute schon am ende und das um diese zeit!!! nicht das ich genug ärger mit kv habe, dann kommt so ein A.... noch und macht mir das leben noch schwerer! Wenn ich ausziehen könnte wär es mir egal, aber eine billige wohnung zu finden und mit kind ist in forchheim nicht so einfach. Die meisten wollen keine kinder oder die wohnungen sind zu teuer.
haltet mich bitte jetzt nicht für verrückt daß ich diesen beitrag hier eingeschrieben habe, aber ich kann mir leider momentan nicht weiterhelfen.
lg
bille71
Bisherige Antworten

Re: anderes Thema.. KiWa

hallo bille71,
bleibe ruhig, lehne dich zurück und hol erst mal richtig Luft.
Ich kenne dein Problem genau. Damals habe ich auch meinen KiWa im Flur abgestellt und mein Vermieter meinte das das so nicht ginge und ich den KiWa in den Keller stellen müsste.
Ich habe - nach Rechtsauskunft durch RA- alle anderen Mitmieter schriftlich befragt, ob sich jemand durch den KiWa behindert oder belästigt fühlt. Alle haben unterschrieben und kundgetan, das sie mit dem KiWa im Flur einverstanden sind.
Die Rechtslage sagt: Der KiWa darf nicht den normalen Zugang zum Flur, Kellergang, Briefkästen blockieren. Ganz wichtig, er darf niemals die Haupteingangstür blockieren, aber das macht ja auch Sinn.
Ich rate dir, rede mit diesem Komiker mal in Ruhe und erkläre ihm, das du IHN nicht in seinem Freiraum brgrenzen willst, aber das es dir auch nicht möglich ist, den KiWa anders abzustellen, ohne das du dadurch Probleme bekommst.
Es gibt genügend Urteile zu diesen Fällen, die du dann im Ernstfall anbringen kannst.
Rede auch mit den anderen Nachbarn und schaffe eine Unterstützung für dich. Am besten natürlich schriftlich.
Das wird schon klappen, mach dich nicht wuschig wegen dem.
LG
not susan

Re: anderes Thema.. KiWa

hallo not susan,
danke für deine AUskunft, aber man kann mit diesem typen nicht reden. Er ist kinderunfreundlich und total agressiv!!
das funktioniert nicht. habe ihm jetzt einen auszug aus dem mieterbund hingelegt, wegen KiWa im hausflur abstellen mal schauen wie er darauf reagiert. wahrscheinlich habe ich heute abend wieder terror und er führt sich auf wie Sch....
Ich bin fix und fertig. kann doch nicht immer den KiWa vom keller holen und wieder runtertragen. Nur weil er seinen Box mit Müll da hinstellen will!
Erst hat er mir den KiWa immer auf die Eingangstür zugeschoben, daß man nicht mehr eintreten konnte nur noch 20 cm platz hatte die tür zu öffnen, jetzt geht das mit dem keller an.
auch er darf keinen schrank und Kleiderständer im flur haben oder doch? Behindert das nicht den notausgang wenn es mal brennen sollte. ich habe so was ähnliches mal gelesen findes aber nicht mehr wo?!
Mein Bruder hat mir geholfen den KiWa wieder hochzustellen, bin gespannt was da heute noch kommt.
Wenn´s nicht anders ist muß ich einen RA einschalten.
danke nochmals
lg bille71

Re: anderes Thema.. KiWa

Hi
also wegen dem Wagen kann ich Dir nicht helfen, aber es gibt einige gerichtsurteile die besagen das Kinderlärm (und vor allem babyschreien) nichts ist weswegen sich andere Mieter beschweren können/dürfen. Das gehört nunmal dazu.
Ich denke mal das lässt sich dann auch auf andere Bereiche übertragen.
Kinder sind Kinder, und die brauchen nun mal die Sachen die sie brauchen. Das muss man akzeptieren oder man muss im Mietvertrag Kinder verbieten. Er wird also akzeptieren müssen dass für dein Kind eben auch ein Kiwa dasein muss, und das der irgendwo steht. Solange er nicht drüber fällt darf er sich da wohl auch nicht beschweren oder den Wagen gar "entführen"

Re: anderes Thema.. KiWa

Liebe Bille,
in der ganz neuen Ausgabe der ELTERN 03/02 stehen dazu Beiträge. Du darfst deinen KIWA im Haus stehen lassen, weil dir keiner zumuten kann den KIWA mit in die Wohnung zu nehmen. Auch gegen Kinderlärm ist nichts zu machen. Besorg dir mal die Zeitung und kopiere den Artikel und leg ihn deinem Nachbarn in den Briefkasten. Achso die schreiben übrigens, wenn man Ärger mit dem Vermieter bekommt, soll man in den Mieterschutzbund eintreten und wird dann durch die vertreten. Jedenfall handelt dein nachbar zu Unrecht.
LG Yvonne
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