alleiniges Sorgerecht bekommen?
ich bin verheiratet, allerdings seit über 10 Monaten getrennt lebend und habe eine kleine Tochter (18 Mo.). Ihr Vater kümmert sich nicht, hat zwar vor 4 Monaten mal einen Versuch unternommen, das Kind zu sehen, jedoch kam kein Treffen zustande und seitdem herrscht absolute Funkstille. Die Kleine kennt ihn auch nicht, sie war bei der Trennung zu klein. Sie hat ihn in den 10 Monaten 3 Mal sehr kurz gesehen.
Natürlich zahlt er keinen Unterhalt.
Er war mir gegenüber gewalttätig, weshalb es zur Trennung kam.
Kann mir jemand - aus Erfahrung vielleicht - sagen, wie meine Chancen auf alleiniges Sorgerecht stehen???
Mein Ex legt mir Steine in den Weg, macht mir Schulden, kümmert sich um nichts und würde sich im Zweifelsfall auch quer stellen. Natürlich bin ich die böse, die ihn verlassen hat. Das Sorgerecht würde er freiwillig niemals abtreten, nicht wegen des Kindeswohls, sondern nur um mich zu ärgern.
Mein Anwalt macht mir wenig Hoffnung...
LG Sandra
Re: alleiniges Sorgerecht bekommen?
was für Steine legt er denn auf Deinen Weg??
Und inwiefern macht er "Dir Schulden"
lg juli
Re: alleiniges Sorgerecht bekommen?
leider haben wir mehrere Raten-, Handy-, Telefonverträge und Abo´s abgeschlossen, die auf meinen Namen laufen und die ich natürlich zahlen muss, wenn ich keinen negativen Schufaeintrag sowie Besuch vom Gerichtsvollzieher haben will. Er gibt mir meine restlichen Sachen nicht heraus. Die Stromkosten der Ehewohnung, in der ich längst nicht mehr wohnte, musste ich bezahlen, weil er es nicht tat... etc.
Er beleidigt mich, droht mir und ist zu keiner Einigung für irgendwas bereit. Gott sei dank ging es bis jetzt noch um keine Einigungen, die das Kind betrafen.
Jetzt ist er zum Anwalt gegangen und fordert Geld von mir...
LG Sandra
vergessen
Die Schulden belaufen sich auf inzwischen fast 1500 ?, was für mich sehr viel Geld ist!
LG Sandra
Re: alleiniges Sorgerecht bekommen?
was die Schulden angeht: überlass das Deinem Anwalt.
Sorgerecht: Ich sehe da auch wenig Chancen, aber auch erfahrungsgemäß keinen dringenden Handlungsbedarf. Dies erst dann, wenn er bspw. eine dringend indizierte Operation verweigern würde.
Beim Sorgerecht geht es um dringende medizinische oder schulische Scheidungen bspw.
DAss er Dich beleidigt, hat mit dem Sorgerecht nix zu tun.
lg juli
Re: alleiniges Sorgerecht bekommen?
die ex meines mannes hat den antrag auf alleiniges sorgerecht gestellt:
http://kind.qualimedic.de/Q-8203241.html
ich habe mich ja auch bissel kundig gemacht und auch das gefunden, daß das gemeinsame sorgerecht nur geändert wird, wenn:
1. der andere Elternteil zustimmt, es sei denn, dass das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat und der Übertragung widerspricht, oder
2. zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht. (§ 1671 Abs. 2 BGB)
Solange keine Entscheidungen von erheblicher Bedeutung (KiGa-/Schulwahl, OPs, Umzug etc.) anstehen, bzw. ueber anstehende Entscheidungen keine erheblichen Meinungsverschiedenheiten bestehen, sind solche Antraege mutwillig und unnuetz.
nach meinen kenntnissen inzwischen fürchte ich, du würdest mit einem antrag auf das alleinige sorgerecht nicht durchkommen. sagen wir mal so: wenn ich du wäre, würde ich es beantragen, denn kosten tuts dir ja nix, du bekommst ja pkh.
andererseits: warst du schon mal auf dem jugendamt, und hast dort um hilfe gebeten? oder hast du dort auch so eine mitarbeiterin erwischt, wie mein mann: wo die dame es in 4 jahren noch nicht einmal geschafft hat, die kinder beim kv zu besuchen und mit dem kv zu sprechen - was sie mit der km mehrfach machte - aber dann den antrag der km auf alleiniges sorgerecht befürwortet....
lg. swchen
Re: alleiniges Sorgerecht bekommen?
Hallo Swchen,
also, zum Glück gibt es da vernünftige Regelungen, dem einen Riegel vorzuschieben. Hoffentlich bewilligt dir kein Richter für ein völlig aussichtsloses Verfahren die Prozesskostenhilfe. Da werden schon vorab die Erfolgsaussichten geprüft. Ganz ehrlich, es ist schon ziemlich daneben, mit diesem Bewusstsein (mutwillig, unnütz) zum Gericht zu laufen. Das geht nämlich letztlich trotzdem alles zu Lasten der Allgemeinheit. Einerseits wird sich aufgeregt, wenn Verfahren überlang dauern, andererseits dann aber mit sowas die Richter blockieren. Die Organe der Rechtspflege haben jedenfalls gewiss dringenderes zu tun, als sich mit von vorneherein aussichtslosen Anträgen zu plagen.
kopfschüttelnd, juli
hallo juli
mir ist bekannt, daß jedes gericht prüft, ob eine klage aussicht auf erfolg hat.
aber als laie kann man so was schlecht beurteilen, ob die klage aussicht auf erfolg hat. wenn ich ae wäre, würde ich auf alle fälle klage (antrag auf alleiniges sorgerecht)einreichen, das gericht wird mir schon sagen, ob ich die klage lieber zurückziehen soll? die beweggründe einer km sind ja in meinen augen vollkommen nachvollziehbar.
ich verstehe dein kopfschütteln gerade nicht. magst mich aufklären?
lg. swchen
p.s. die ex meines mannes hat gerade den antrag auf das alleinige sorgerecht gestellt. willst du sagen, daß ihr antrag zu lasten der allgemeinheit geht? sie hat pkh beantragt (wie immer). findest du es daneben, daß sie mit diesem bewußtsein (mutwilig und unnütz) zum gericht rennt?
Re: hallo juli
ich schüttle den Kopf darüber, dass Du im Bewusstsein, dass der Antrag sowieso nicht durchgeht, Prozesskostenhilfe beantragen würdest.
Ich hab eben beruflich leider sehr oft mit Menschen zu tun, denen ich zigmal sage, dass so ein Antrag auf Alleinsorge großer Käse ist, und die ihn dann aber trotzdem auf Biegen und Brechen durchprügeln wollen.
Und ich kann Dir aus meiner Erfahrung heraus sagen, dass es diesen Menschen in den seltensten Fällen um die eigentliche Frage, nämlich die Sorge für das Kind geht, sondern hauptsächlich um irgendwelche verqueren Besitzvorstellungen (wenn ich das Sorgerecht für mich habe, gehört mir das Kind auch alleine!).
Das ist nun gar nicht persönlich gemeint, aber es ist eben wirklich die landläufige Vorstellung. Und da kannst Du den Menschen erklären und predigen was Du willst. Du kannst Dir nicht vorstellen, wie ich mir manchmal hier den Mund borstig rede, und die Leute wollens trotzdem durchboxen.
Sorry, geht nicht gegen DIch, aber musste einfach mal gesagt werden.
lg juli
Re: hallo juli
da kann ich Dir auch als Laie zustimmen, ich tummle mich in einem anderen großen Forum über solche Fälle und da stehen mir regelmäßig die Haare zu Berge, wenn ich lese, was sich da (zumeist) Frauen so rausnehmen.
LG Conny
@juli
mein mann hat jetzt einen prozeß am hals, ebay, wo ebay schrieb, mein mann ist im recht, aber der kläger pkh beantragt hatte. mein mann mußte stellung nehmen zum pkh-antrag und hat dem gericht nachgewiesen, daß der kläger wohl kaum pkh braucht, weil er nur bei ebay in den letzten monaten haufenweise hochwertige dinge gekauft hat im wert von etwa 5.000 euros.
und trotzdem hat der kläger die pkg bewilligt bekommen... und das heißt ja wohl: es besteht aussicht auf erfolg?
lg. swchen
Re: @juli
Pkh wird versagt, wenn die Sache keine Aussicht auf ERfolg hat und/oder die beantragende Partei zu vermögend ist bzw. ein zu hohes Einkommen hat. Auf Kläger-wie auf Beklagtenseite.
"Erflolgsaussichten", das ist natürlich Ansichtssache, weshalb meiner Erfahrung nach die Pkh von den Richtern sehr unterschiedlich gehandhabt wird.
Bei deinem Beispiel spielst Du wohl auf die Einkommensverhältnisse des Gegners an. Die aber werden vom Gericht grundsätzlich anhand der von der beantragenden Partei eingereichten Unterlagen geprüft. Was jemand bei E-Bay oder sonstwo kauft, ist meist irrelevant.
Wenn das Gericht Pkh gewährt, dann heisst das, dass es sowohl die finanziellen Verhältnisse geprüft als auch die Erfolgsaussichten bejaht hat.
lg juli
Re: @juli
danke.
lg. swchen
Re: alleiniges Sorgerecht bekommen?
LG Kathi
Re: alleiniges Sorgerecht bekommen?
also ich verstehe es nicht so ganz. wenn ihr seit 10 monaten getrennt lebt, warum habt ihr "hausrat + schulden" längst nicht getrennt? du hast doch einen anwalt, der musste dich doch beraten, oder? ausserden würde ich sonst alles kündigen, was dir kosten verursacht und nur dein ex es nützt. wenn man doch getrennt lebt, wirtschaftet man alleine.
eine AS kriegt man nur sehr selten, z.b. wenn der vater alkohol- oder drogenprobleme hat oder wg. kindesmissbrauch. das alles liegt (zum glück) nicht vor. deshalb sehe ich da keine guten chancen. eventuell könntest du es damit probieren, dass fast kein kontakt zum kind besteht... aber wahrscheinlich wird der vater wieder für ne weile regelmässig kommen, wenn du schreibst, er möchte das GSR nicht verlieren.
lg fibila
PS.:
Re: PS.:
Und er wird mir, so gut er kann, Probs machen wollen.
LG Sandra
@ FIBILAundCARO
ja, viele Dinge davon sind auch schon gekündigt, allerdings war ich an eine Vertragslaufzeit gebunden. Die Rastenzahlungen laufen noch, obwohl ich das Abzuzahlende gar nicht habe, sondern er.
Ist alles beim Analt, aber natürlich reagiert mein Ex nicht. Klagen dauert... und Geld hat er so wenig, dass es schlecht für mich aussieht.
LG Sandra
Re: @ FIBILAundCARO
In solchen Fällen wie diesem hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Ich würde mich bei allen Stellen erkundigen an die Du noch zahlst und die Sachen kündigen. Dein Anwalt soll Dir da ein Schreiben fertig machen!
Viele liebe Grüße
Vanessa
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