ab WANN kann das kind selbst entscheiden,wo
hallo,
mal eine frage von mir:
die tochter meines mannes ist nun 10 jahre alt.
sie wohnen in berlin und wir oben im norden.
sie hat schon oft geäussert,dass sie lieber bei uns wohnen würde.zur erläuterung: trennung der eltern,mit 2 jahren, bis 5,5 lebte sie im wochenweise-wechsel bei uns und bei ihrer mutter,dies klappte sehr gut.
nachdem sich in den letzten jahren die lebenssituation der mutter sehr öft geändert hat (4 mal umzug 5 neue partnerschaften), und sie schon lange mit ihr gar nicht mehr klar kommt,wird es nun akkut.
sie hat vorgestern den wunsch geäussert,dass sie bei uns leben will,weil sie mit ihrer mutter einfach gar nicht mehr klar kommt,sie wird nicht verstanden,sie bleibt nach der schule fern,die mutter würde sich nur um den jüngeren bruder kümmern,also alles erzählungen der kleinen, die so von uns aber schon mitbekommen wurden.0
zur erlärung, seine ex so wie er haben beide das sorgerecht wie das aufenthaltsbestimmungsrecht!
ist sie mit 10 jahren alt genug, das selber zu entscheiden und kann ihre mutter sich da quer stellen?
wir sind der meinung,hier hat niemand ein alleiniges "recht" auf das kind, sie ist schon alt genug,selbst zu entscheiden,was sie möchte.und wenn es ihr da nicht gut geht (wir wissen auch wieso) ist es doch die "pflicht" ihres papas, ihr eine bessere erträgliche situation zu schaffen,oder?!?
sie leidet sehr darunter, dass sie uns so selten sieht.
(400 km trennen uns-sind vor 2,5 jahren weggezogen und ihre mutter ist nich wirklich erfreut darüber,wenn sie herkommen will, auch darf sie ihren papa kaum anrufen-es werden immer vorwände vorgeschoben... mit 10 merkt die große das aber ganz klar)
vielen dank für antworten
Lg Chazy
Re: ab WANN kann das kind selbst entscheiden,wo
soviel ich weiss: wenn das kind 12 jahre alt, hat es mitbestimmungsrecht
lg andrea
So einfach ist das nicht........
also mit zehn Jahren ist sie jedenfalls nicht in der Lage, das allein zu bestimmen. Sie wird angehört und Ihre Äußerungen werden sicher mitberücksichtigt. Aber eine Entscheidung in dem Sinne kann von ihr allein nicht getroffen werden. Grob gesagt kann man so mit 14 Jahren dem Willen des Kindes eine entscheidende Bedeutung beimessen, aber das ist auch nur eine grobe Richtlinie, letztlich muss der Einzelfall geprüft werden.
Und: Ich finde das auch gut und richtig so. Überleg mal, wo du mit zehn Jahren standest. Hättest Du da selbst über Dein Leben bestimmen können, mit allen Konsequenzen, die dazu gehören??
Die Entscheidung bei dem Mädchen würde bedeuten: Sie muss die Stadt wechseln, verliert Freunde, Schulwechsel, kennt bei Euch wahrscheinlich niemanden in ihrem Alter...... Das sind alles Aspekte, die genauso wie das unmittelbare Umfeld (Eltern) zählen. Und es sind Dinge, die ein so junger Mensch erstmal verkraften muss. Ich habe noch keinen Zehnjährigen kennen gelernt, der das so einfach wuppt. In dem Alter lassen sich Kinder noch viel zu sehr von dem unmittelbaren Hier und Jetzt beeinflussen. Bsp: "Ich bin lieber bei Papa, weil der mehr Zeit hat für mich" ( - ist ja auch klar, wenn er das Kind nur am Wochenende hat, würde er das Kind hingegen durchgehend betreuen, hätte er auch nicht mehr soviel Zeit).
Eine Kollegin von mir hatte mal einen Fall, da hat der Vater das zwölfjährige Mädchen einzukaufen versucht, indem er ihr einen Hund versprach! Wäre es nach dem Kind gegangen, wäre es diesem Kaufangebot sofort nachgegangen.
Was Du über die Mutter schilderst, ist nur eine Seite der Medaille. Die Mutter sieht das vielleicht ganz anders und würde hier auch anders schreiben.
Ich vermute mal, dass Dein Mann bei einem Sorgerechtsstreit (bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht) eher nicht so gute Karten hätte, ganz einfach weil da mit an erster Stelle die Kontinutät für das Kind berücksichtigt wird. Und 400 km sind eben nunmal einfach verdammt viel!
Wenn sie den Papa nicht anrufen darf, wieso ruft er dann nicht einfach seine Tochter an?? Ich kenne sogar getrenntlebende Väter, die ihren Kindern eigens für den Zweck der Papstelefonate ein Handy geschenkt haben. Dafür ist sie mit 10 Jahren alt genug.
Wie oft sieht der Vater denn das Kind??
lg juli
Re: So einfach ist das nicht........
einen aufenthaltsbestimmungsrecht-streit gab es vor gericht vor 4 jahren,da ist ihre mutter nicht mit weiter gekommen ;-)
es blieb alles beim alten.
deswegen würden wir natürlich ungern nochmal den weg über gericht gehen und da wollt ich natürlich vorher wissen,inwiefern das überhaupt möglich ist.
aber es scheint so,dass dies unumgänglich wäre.
ja sie hat ein handy,sie lädt es selten auf,schade eigentlich.
rufen wir auf festnetz an,solle sie sich immer beeilen,und ein freies sprechen für sie ist nicht möglich,da ihre mutter daneben steht.
sie ist nicht so oft bei uns,wenn es hochkomt,insgesamt 6 wochen im jahr,das ist viel zu wenig, und in dieser sicht können wir sie auch nicht beeinflussen,wie denn,wenn sie kaum da ist?!
und wir pudern ihr auch hier nicht den hintern,wenn sie da ist,dann ist sie nämlich ein kind von 3en und muss sich genauso an familienregeln halten,also da wird nix schön geredet.
mit 10 jahren eine entscheidung allein zu treffen,ist natürlich sehr belastend,deswegen würden wir es ja wenn,mit ihr gemeinsam machen.
aber nochmal das ganze theater mit kinderpsychologen,und JA und etc, das verkraftet sie nicht,sie ist so schon völlig kaputt
Lg chazy
Re: So einfach ist das nicht........
auf welche Abständen sind denn diese 6 Wochen verteilt?? Regelmäßige Wochenenden?? Oder nur 3 x im Jahr je zwei Wochen?? Und wieso sieht der Vater das Kind denn nicht öfter??
Sei mir nicht böse, aber für mich hört sich das schon so an, als ob die "Schuld" hier sehr einseitig auf die Mutter verlagert wird. Denn niemand könnte z.B. dem Vater verbieten, das Kind häufiger zu sehen, wenn er´s denn wollte. Es wäre nur zugegebenermaßen mit einem etwas größeren Aufwand verbunden. Für viele getrenntlebende Väter ist es Normalität, dass nicht das Kind zu ihnen, sondern sie zum Kind kommen müssen. Auch eine 800km Reise des Vaters, z.B. einmal monatlich für ein Besuchswochenende, ist alles andere als unüblich.
Ich habe ja nicht geschrieben, dass Ihr ihr den Hintern pudert. Es ist nur tatsächlich ein Unterschied, ob ein Kind Vater oder Mutter im Alltag mit allem was dazugehört - Arbeitsstress, Schulstress, Haushalt, etc. - erlebt, oder ob es seine Freizeit mit ihm/ihr verbringt. Das wird Dir hier sicherlich fast jede alleinerziehende Mutter bestätigen. Wenn das Kind 6 Wochen im Jahr bei Euch verbringt, dann sind das doch eher Ferien (der Vater hat vermutlich auch frei und ist relaxt), und da ist es nicht die Aufgabe des Vaters, das Kind zu erziehen, sondern eine möglichst enge Bindung zu ihm aufzubauen. Du begegnest einem Kind, das nicht ständig bei Dir lebt, einfach automatisch anders. Und das Kind begegnet Dir anders. Ich merk das schon bei meinem Kleinen (vier) total, der ist bei mir einfach viel hemmungsloser als woanders (z.B. beim Vater). Ich glaube, dass das ganz natürlich ist.
Ich gehöre übrigens ganz gewiss nicht zu den Alleinerziehenden, die einseitig und immer auf Seiten der betreuenden Mütter steht. Im Gegenteil, ich stelle mich häufig - zuweilen auch beruflich - auf die Seite der Besuchsväter. Aber mir klingt das doch irgendwie ein wenig einseitig, was Du bisher dazu geschrieben hast.
lg juli
Re: So einfach ist das nicht........
das wäre viel zu viel,was ich hier schreiben könnte,deswegen hab ich aufs die wesentlichen fakten bezogen.
beide das sorgerecht-aufenthaltsbestimmungsrecht,kind 10 jahre,etc..
da war der ganze andere rest viel zu viel info, natürlich entscheidend,aber nichts für die öffentlichkeit.
sicher klingt es für dich einseitig,und ich bin ja auch nur die eine seite ;-)
wie gesagt,ich könnt ewig viele seite schreiben,auf denen ich wahrschienlich eh die hälfte vergessen werde,aber das wäre dann was fürs amt
Lg chazy
Re: So einfach ist das nicht........
Aber allein die Tatsache, dass der Vater des Kindes und das Kind selbst der MEinung sind, dass es besser wäre, wenn das Kind bei ihm lebt, reicht eben definitiv in dem Alter nicht aus. Sonst wäre Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Auch wenn es in Eurem Fall die bessere Lösung wäre, wie Du schreibst, aber es ist einfach gut, wenn jemand Drittes, der nicht involviert ist, darauf ein Auge hat.
Um den viel zu seltenen Umgang kann der Vater sich übrigens trotzdem kümmern. Das Umgangsrecht hat er nämlich tatsächlich unabhängig vom Willen der Mutter. Wenn er das denn will.
lg juli
Re: So einfach ist das nicht........
ja natürlich sollen sie sich alle 3meinungen anhören,und das ist auch wirklich gut so, damals hat man nur die meinung der mutter, der schule (das kind war grad 2 wochen drin)und des kindes gehört,die meinung des papas:völlig egal,ausserdem wollte er nun nicht auch noch am kind rumziehen,obwohl das kind vorher im wochenweisewechsel bei uns gewohnt hat,was im übrigen sehr gut klappte!
sicher kann er sich um den umgang kümmern, es gibt eine ganz tolle buslinie.
zwischen berlin und hamburg, die fahrt dauert 2,5 stunden, OHNE pause zwischendurch,ihr könne also gar nix passieren, die mutter könnte sie zum busbahnhof bringen (um die ecke)
und mein mann würde sie vom busbahnhof SOFORT abholen, bzw er stünde natürlich schon längst da ,wenn der bus kommt.
ihr KANN unterwegs einfach nichts passieren,sie kann icht weg, es gibt vorne beim fahrer extra plätze für alleinreisende kinder.
meine frage an dich,du scheinst auf dem gebiet ja zu arbeiten, in wiefern ist DIES einem 10 jährigen kind zuzutrauen??..sie ist sehr selbstständig erzogen für ihr alter, war schon in der 2. klasse in den ferien tagsüber allein zu haus (statt zu uns zu kommen...egaaaaal.)
sie möchte gern die strecke alleine fahren,die sie schon kennt,da mein mann diese oft mit ihr gefahren ist (ist günstiger als mit auto) und es würde uns natürlich viel zeit abnehmen..aber ihre mutter besteht darauf,dass mein mann sie an der haustür abholt und 1,5 tage später wieder hinbringt: sicher ihr gutes recht,denn er muss sich alleine um abhol und bringtermine bringen,das weiß ich,aber kann man ihr die busfahrt zutrauen?
andere kinder reisen mit 7 jahren alleine.
immerhin hat ihre mutter das recht auf die lütte nicht allein gepachtet...wo die lütte doch sonst ihrem schicksal selsbt überlassen ist..sorry für die subjektive meinung.
natürlich möchte er den umgang mit ihr,ganz logisch,aber finanziel ist uns das jeden monat nicht möglich,durch die "reisekosten"....und bei der steuer kannst das auch nicht absetzen.
ach is schon doof...
Lg chazy
Re: So einfach ist das nicht........
also ob das dem Kind zugetraut werden kann, ist sicher ebenso eine Frage des Einzelfalls. Aber auf diesem Gebiet lohnt es sich mEn viel mehr zu kämpfen, als sich ums Kind zu kloppen :-)
Nur: bis das durchgekämpft ist, reicht es mMn nicht aus, wenn man sich auf ein "es ist zu teuer" zurück zieht.
Wenn der Vater das Kind mit dem Auto holt, sind das schätzungsweise etwas über 100 Euro Benzin. Das erscheint mir nun nicht unangemessen hoch. Daran sollte man nun wirklich nicht sparen!
Von der Bahn bzw. Flugzeug weiss ich, dass es z.B. auch extra BEtreuungspersonen für allein reisende Zwerge gibt. Was das kostet, weiss ich nicht, aber vielleicht fragt Ihr da einfach mal??
Ich versteh Dich ja schon, und ich glaub Dir auch, dass da wohl noch viel mehr dahinter steckt. Nur ist es eben seltsam, wenn man einerseits will, dass das Kind bei einem lebt, andererseits aber die hundert Euro monatlich für Besuche als zu teuer angesehen werden.
Wenn Deinem Mann an der Kleinen was liegt, dann sollte er gerade auf dieser Ebene viel investieren.
lg juli
Re: So einfach ist das nicht........
vielen dank für deine infos.
im übrigen handelt es sich nicht mal eben um 800 km sondern um 1600 km an einem WE...denn irgednwie muss sie ja auch wieder zurück kommen.
das kostet ein bisschen mehr als 100 ?.
und warum es in der praxis nicht klappt ,kann ich dir sagen.
mein mann arbeitet freitags bis 18 uhr, er köntne sich sofort danach auf den weg nach berlin machen, da käme er 21 uhr an, er könnte SOFORT die kleine an der haustür abholen und los fahren (STRESS!!!!)
und sie wären nachts um halb 1 hier... super!
dann hätten wir den samstag und die nacht von samstag auf sonntag, dann müssten sie sonntags nach dem frühstück wieder los 4 stunden hin, 4 stunden zurück, denn mein mann kann hier nicht sonntag abend um 23 uhr wieder antanzen,wenn er montag um 7 ausm haus muss.
das ist stress für beide, für meinen mann sowohl für die kleine, deswegen sagen wir uns, nein,dann lieber an verlängerten WE´s,damit auch ruhe reinkommt, oder aber die variante mit dem bus, deswegen möchten wir ja gern ,dass sie mit dem bus kommt, sonst müsste mein mann wiede rhin mitm bus, sie abholen,wieder zurück, und das den nächsten tag wieder...also das geht nicht,aber wer sich quer stellt,is ihre mutter, denn da hat sie plötzlich "sorgen",die sie sonst nicht hat... mit 9 jahren abends bis 22 uhr allein zu haus,weil mama mit ihrem neuen und dem kleinen bruder was essen geht,, muss das sein?!?
und dann aufstand machen,wegen einer kontrollierten busfahrt,die uns alle das leben erleichtern würde!
müssen wir diese busfahrt bei gericht beantragen!?!?
in einem hast du natürlich recht: man möchte,dass das kind bei einem lebt,aber investiert keine 100 ? im monat, das ist natürlich rosabrille.
wenn es denn nur 100? wären...
kloppen wollen wir uns ja nicht,ich wollt nur einholen,wie das ist,weil sie ja selber sagt,sie möchte bei uns wohnen :-)
Lg chazy
Re: So einfach ist das nicht........
natürlich ist so ein Besuchswochenende stressig, das will ich ja gar nicht abstreiten. Aber es ist eben auch wichtig, dass er die Kleine so oft wie möglich sieht. Und zwar besonders dann, wenn er den Eindruck hat, dass es bei der Mutter nicht ganz so gut klappt. Und da find ich´s jetzt nicht völlig unzumutbar, dass er einmal monatlich sonntags erst um 23 nach Hause kommt. Oder vielleicht freitags ausnahmsweise mal früher frei macht, damit er sie früher abholen kann.
Langfristig sollte aber schon darauf hingearbeitet werden, dass die Kleine das alleine schafft, da geb ich Dir recht. Klar! Ich bin mir auch sicher, dass das irgendwann - notfalls eben doch gerichtlich - durchgesetzt werden könnte. Nur: Das eine geht nicht ohne das andere. Du kannst nicht einerseits sagen, die Mutter boykottiert und blockiert, der Vater selbst will aber auch nicht zu sehr viel Stress und Kosten auf sich laden. Wie gesagt: Eure Situation und die Entfernung ist nicht völlig außergewöhnlich. Es ist fast angesichts der vielen Trennungen und Scheidungen fast schon gesellschaftliche Normalität. Da muss man sich ein Stück weit drauf einlassen, ob man will oder nicht.
Es gibt übrigens auch viele entfernte Wochenendväter, die das Kind am Ort der Mutter besuchen, sich da möglichst über Nacht in einer Pension oder ähnlichem einquartieren und so möglichst viel Zeit mit dem Kind verbringen. Das ist für einmal im Monat sicher auch nicht zuviel verlangt, finde ich.
Was zahlt er denn an Unterhalt??
lg juli
@juli
kann es gewollt sein, daß der kv an den besuchs-woen sich am wohnort der kids irgendwo in einer pension einquartiert, um möglichst viel zeit mit seinen kindern zu verbringen?
diese zeit außerhalb der wohnung des kv (ist ja bei gemeinsamem sorgerecht immerhin das zweite zuhause der kinder - auch steuerrechtlich gesehen) degradiert ja den kv zum regelrechten BESUCHS-papa, mit dem die kinder keinen alltag verbringen können, sondern der sie bespielen und ihnen in der kurzen zeit etwas bieten muß???
das kann nicht ziel sein, und so etwas würde ich als getrennter elternteil einfach ablehnen (von den hohen umgangskosten durch entfernung abgesehen).
lg. swchen
Re: @juli
Du stellst mMn schon die falsche Eingangsfrage und kommst deshalb auf einen etwas verqueren Pfad :-))
Versuch doch mal nicht zu fragen: "Kann es gewollt sein......??", sondern allein "Was kann ICH - selbst wenn die Mutter total sturköpfig ist - dazu beitragen, dass es dem Kind gut geht??" Dann sieht die Antwort nämlich schon ganz anders aus.
Ich wiederhol mich auch gern, wenn ich schreibe: Es bringt nichts, wenn Eltern - ganz egal ob Vater oder Mutter - allein auf ihre - vermeintlichen - Rechte pochen! Sie sollen sich lieber fragen, wie sie die schwierige Situation für das Kind erträglich gestalten können.
Was das gemeinsame Sorgerecht angeht: Für das Kind ist es scheißegal, was für ein Recht sein Vater hat. Es fühlt sich hoffentlich dort wohl bei den Besuchen. Den Vater als zweiteS "Zuhause" zu bezeichnen, halte ich etwas für zu hoch gegriffen, das ist aber sicher Definitionssache. Und das Steuerrecht - mit Verlaub - hat doch bei der Frage, was dem Kind gut tut, nichts, aber auch überhaupt nichts zu suchen!!!
Für das Kind ist nur maßgeblich: Wie kümmert sich mein Vater um mich?? Und danach sollte der Vater auch handeln.
Swchen, Du - bwz. Dein Mann - Ihr solltet dringend von dem Tripp runter kommen, immer alles danach beurteilen zu wollen, wie die rechtliche Situation für den Vater aussieht. Das tut doch den Kindern am allerwenigsten gut.
Kurzum: Meine Antwort auf Deine Frage lautet: Ja, ich halte es beim Ausgangposting für wesentlich besser, wenn der Vater zusätzlich zu den Besuchen des Kindes, die vielleicht drei oder viermal im Jahr stattfinden (das wurde ja nicht geschrieben), das Kind regelmäßig am Ort der Mutter besucht, um einen besseren Draht zu ihm zu bekommen. Parallel dazu sollte selbstverständlich daran gearbeitet werden, dass das Kind öfter und selbständig zum Vater fahren kann. Aber bis dahin wird es eine Zeit dauern, in der der Vater mMn duchaus mehr Engagement bringen kann und muss.
Es soll natürlich nicht Ziel sein, dass der Vater immer anreisen muss. Aber das hat ja auch niemand geschrieben. Ich sage ja nur, dass es eine sinnvolle Möglichkeit ist, die Zeit zu überbrücken, bis eine bessere Situation ausgehandelt ist.
lg juli
noch mal @juli
wegen diesem 2. zuhause beim kv habe ich das steuerrecht eigentlich nur als untermauerung erwähnt, also daß es gesetze gibt, die dem kind eben dieses 2. zuhause beim kv zusprechen - daß die kinder wissen, wir haben 2 zuhause: eins bei der mama, eins beim papa.
ich finde, die finanzielle situation des kv kann beim umgangsrecht nicht außer acht gelassen werden. wenn jemand am selbstbehalt lebt, ist er einfach nicht in der lage, noch zusätzlich hunderte euro für fahrtkosten und auch übernachtungen auszugeben? auch, müßte nicht auch betrachtet werden, wer ist denn weggezogen, wer hat also diese größe entfernung zum kind "verursacht"? vielleicht müßte dieser elternteil sich an den kosten beteiligen?
ich erzähle mal eine ganz aktuelle sache von vorgestern: mein mann hat umgang jedes 2. woen von freitags nach dem kiga bis dienstag zum kiga. die km hat bei gericht beantragt, den umgang ab schuleinführung abzuändern auf samstag vormittag bis sonntag abend, also von 4 nächten auf nur noch eine z.b.
bloß gut sieht die richterin es wie mein mann: er kann die kids genauso gut am freitag aus der schule/hort abholen und montags wieder zur schule bringen. schularbeiten und ähnliches (wenn in der 1. klasse überhaupt aufgegeben) können die jungs ebenso bei ihrem vater machen.
die richterin hat sich im laufe der jahre wirklich gewandelt, sah sie 2002 noch die km als arme frau, ist sie jetzt wohl genervt, daß die km sich immer quer stellt.
wollte das nur mal erwähnen, auch wenns nicht zum thema paßt.
lg. swchen
Re: noch mal @juli
Hallo Swchen,
darin liegt aber genau Dein Fehler, bzw. der Deines Mannes und seiner Exfrau: Es werden eben NICHT die Belange der Kinder an die erste Stelle gesetzt, sondern es wird geguckt, wer welche REchte hat und wie er die am besten ausspielen kann, damit er möglichst viel Macht behält. Und DAS schadet den Kindern, da kannst Du mir erzählen, was Du willst. Und dafür sind beide gleichermaßen verantwortlich, sowohl Dein Mann als auch die Mutter.
Zum Ausgangsposting: Es hat doch niemand geschrieben, dass der Vater des Kindes hier am Selbstbehalt nagt. Solange es jedenfalls irgendwie möglich ist, sollte der Vater mMn sehr wohl zusehen, dass er den Kontakt zum Kind vernünftig pflegt.
Deine Denke, was die Umgangskosten angeht, ist letztlich schon wieder auf Krawall aus: Was können denn bitteschön die Kinder dafür, wenn die Mutter wegzieht und sich trotzdem nicht an den Umgangskosten beteiligen will oder kann. Willst Du da wirklich das Argument gelten lassen: "Sie ist doch weggezogen, ich seh nicht ein, dass ich dafür aufkommen muss, dann besuch ich die Kinder halt nicht mehr!"??
DAs ist doch völlig verantwortungslos gegenüber den Kindern, und zwar von beiden Seiten!
Swchen, hör auf, nach Schuld und Verantwortung und vermeintlichen Rechten zu fragen! Mach Dir lieber Gedanken darüber, was für einen enormen Schaden die Kinder davontragen, wenn das so weitergeht. Und dieser Schaden geht dann letzlich zumindest auch auf die Kappe Deines Mannes.
Ehrlich, mir tun die Kinder verdammt leid!
lg juli
hinweis --> fahrtkosten werden angerechnet....
die fahrtkosten zum kind werden bei der berechnung des unterhalts berücksichtigt (dem eigenbedarf angerechnet). ist in unserem fall zumindest so und ich glaube nicht, das es sich um nen einzelfall handelt :-))
bei uns: kindsvater wohnt ca 280 km weit weg und kommt alle 14 tage...
lg
antje
Re: hinweis --> fahrtkosten werden angerechnet....
no way,bei uns nicht.
fahrtkosten sind selbst zu tragen,werden nicht angerechnet, sind keine aussergewöhnliche belastung..
hab den steuerbescheid vor 2 wochen bekommen.
dann habt ihr glück ;-)
die berechnung des unterhalts meint ich auch nicht
Lg Chazy
Re: hinweis --> fahrtkosten werden angerechnet....
das stimmt schon. Nur: in den meisten Fällen wird eh nur der Mindestsatz der Düsseldorfer Tabelle gezahlt, und um da drunter zu kommen, muss schon einiges zusammenkommen. Von daher wirkt sich das meist nicht so rasant aus.
lg juli
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