Zur Abwechslung mal :Der AG
ich bin super genervt...Heute rufe ich bei meiner Firma an weil ich auf Unterlagen die zur Antragstellung brauche zurück brauche.Die Dinger habe ich per einschreiben und Rüchschein(sprich:teuer)an Meinen Chef geschickt sie sind am 27 angekommen(laut Rückschein).Heute erfahre ich,daß der gute Mann im bis morgen im Urlaub istund mein Brief ungeöffnet auf seinem Schreibtisch liegt.Warscheinlich liegt mein KK-nachweis den ich zur Zahlung der Differenz einreichen mußte ebenfalls daneben,habe nämlich weder für Dezember noch januar Geld von den gesehen!?!?!?!?!Und was ist mit meinen Wünschen bezüglich der Elternzeit,die man ja 4 Wochen vor Ende des MuSchu einreichen muß...PANIK!
Das ist doch nicht normal das kein Stellvertreter da ist ,der die post an den abwesenden chef öffnet ,oder...Könnte ja auch mal was wichtiges kommen (ha!ha!)Gilt für die Elternzeit eingentlich der eingangsstempel des Briefes?
LG Nana* mit der Lizens zum "ins-Klo-greifen"
Re: Zur Abwechslung mal :Der AG
dazu weiß ich leider gar nichts zu sagen :-((((
Aber Eingangsstempel gilt auf jeden Fall !!!
Hast Du schon den Erziehungsgeldantrag gestellt ? Dafür brauchst Du nämlich auch die bescheinigung des AG über die Elternzeit ! So'n Schiet aber auch was ? Der ganze Papierkram geht mir sowas von auf die nerven...Deutschland ist echt ein Bürokratenstaat, da braucht man wirklich einen Antrag für den Antrag eines Antragsformulars.
LG Bronte
Re: nee :-(((
LG Nana*
Re: Wie bitte ????
Und WIE ???? Du darfst Dein Geld nicht mehr ausgeben ?
Gilt das generell oder nur für Leute mit PLus auf dem Konto ?
ich bin echt erschüttert, das höre ich alles zum ersten Mal
LG Bronte...die sowieso nur Miese auf dem Konto hat und einen schönen Kredit laufen, von dem sie hofft, daß sie die Raten vielleicht auch nicht abzahlen darf ? *grins*
Re: Wie bitte ????
LG Nana*
Re: Ach sooooooooooooo
Ich frage mich aber trotzdem, ob das wirklich so rechtens ist (oder sprechen wir über Tausende ?)....leider weiß ich da so gar nicht Bescheid, ist nur ein "dummes Gefühl".
Na, da wird dann wohl bei MEINEM Kontostand nicht viel passieren können, da werden Dir mir ruhig verbieten können, nix auszugeben *ggg*
Noch zum ErziehunsGELDantrag: Den kannst Du nicht nur erst abschicken, wenn Du die Bestätigung über den Erziehungsurlaub des AG hast, sondern auch noch den Bescheid über Sozialhilfe.
Na, da können wie uns ja ausmalen, wann das E-Geld rüberkommt...wahrscheinlich 1 MOnat vor Ablauf des ersten Antragsjahres *ggg*
LG Bronte
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