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Wohnungsamt

Hallo,
hoffe, dass mir hier jemand einen Rat geben kann. Wollte mit dem Vater meines Kindes zusammenziehen (seine Whg.), aber das hat sich zerschlagen (ich hätte es wissen müssen, dass es nicht funktioniert,grrr!!!). Das große Problem ist, dass ich meine Whg. zum 1.9. gekündigt habe und das nicht mehr rückgängig machen kann. Kurzum...ich habe keine Whg. mehr! Ich kann vorübergehend bei meinen Eltern wohnen möchte aber natürlich so schnell als möglich wieder eine eigene Whg. Meine Frage wäre nun, ob sich vielleicht jemand mit der Wohnungsvermittlung über das Wohnungsamt auskennt. Was muss ich erfüllen um eine Dringlichkeitsstufe 1 zu bekommen? Ich wohne in München und der freie Mietmarkt ist wirklich besch....zur Zeit. Wäre schön, wenn sich jemand mit dem Wohnungsamt auskennen würde und mir Rat geben könnte.
Liebe (aber sehr frustrierte) Grüße,
Petra
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