Wichtige Frage zur Höhe des UVG
also ich muß jetzt mal nachfragen. Überall lese ich, daß das UVG in Höhe von 111 EUR gezahlt wird. Wir kriegen aber nur 97 EUR, wie kann das sein???
Auf meiner Berechnung steht:
*Regelbetrag gem. Regelbetragsverordnung blablabla 174.- EUR
*Anrechnung von Kindergeld: - 77 EUR
------------------------------------------------------------
*Zahlbetrag: 97 EUR
Stimmt das? Wieso sagen dann so viele, sie kriegen 111 EUR? Z.B. Gelesen im RuB-Forum "Alleinerziehend".
Liebe Grüße,
Petra (die den Ämtern in Geldfragen nicht traut *g*)
Re: Wichtige Frage zur Höhe des UVG
Ich versuche mal in meinem Papierchaos*schäm* den richtigen Wisch herauszufinden ud melde mich nochmal.
LG chrisimeli
Re: Wichtige Frage zur Höhe des UVG
LG Kathi
Hach, ich könnt' mich schwarz ärgern! :-((
Es ist zum Heulen, wieso hat man in Thüringen denn weniger Bedarf? Essen die Kinder hier weniger, haben sie seltener volle Windeln, brauchen sie nicht so oft Sachen?
Mag ja sein, daß die Mieten hier meist günstiger sind, aber das hat doch nichts mit dem UVG zu tun - da geht's ja nicht um Miete.
Und alles andere zur Versorgung des Kleinen ist eben nicht billiger! Ich finde das sooo ungerecht - aber wem sag ich das. Die Herren und Damen, die sowas beschließen, müssen ja nicht davon leben *wutschnaub & resignier*
Nochmals danke,
Petra
Stimmt nicht ganz...
Man kann also hin und herrechnen wie man will, man kommt nicht auf 188. Wo hast du den die Zahl her? Und kriegt man im Osten wirklich weniger Kindergeld?
Also jedenfalls glaub ich da mal wieder ein Amt an der falschen Stelle sparen will.
???
kann mir das wirklich nicht erklären. Der Mindestunterhalt beträgt ja schon mal 177, der UHV ist also sowieso schon zu wenig. Kann mir nicht vorstellen das sie den einfach kürzen dürfen da der Bedarf ja längst nicht gedeckt ist. Das geht wohl nur wenn du teilweise unterhalt kriegst. Also ich kenn mich nicht aus, aber davon hab ich auch noch nie was gehört.
Bleib dran, Ätmer sind geizig
Re: ???
nööö, der KV hat bisher keinen Cent gezahlt (er verzögert allein schon die Berechnung immer wieder!), daran liegt es also nicht. Und vom UV-Anspruch wird eben die Hälfte des Kindergeldes abgezogen (wird dem KV zugebilligt, egal ob er sich um sein Kind kümmert oder nicht).
Find ich alles sooo besch..en! Wir sind und bleiben eine 2-Klassen-Gesellschaft; zumindest was die unterschiedlichen Gelder in Ost und West betrifft!
LG Petra
Re: ???
also soweit ich weiß kann der unterhaltsverpflichtete KV nur dann noch das halbe Kindergeld abziehen, wenn er den Regelunterhalt auch nach Tabelle zahlt. Ansonsten eben nicht.
Erkundige dich da mal lieber genau. Mein EX durfte das nämlich nicht mehr, da er ja arme Sau gespielt hat und eben nur ein Almosen für seine Kinder übrig hatte.
Kannst ihm sogar das oder die Kinder von der Steuerkarte nehmen lassen, wenn er nicht mindestens 75% des Regelunterhaltes zahlt. Ärgert die Herren dann besonders, wenn plötzlich keine Kiddys mehr auf der Karte stehen.
Niemals einfach nur so aufgeben
LG
not susan
Re: ???
Re: ???
SORRY wegen gestern, die Abwürge :-(..stand vor meiner (hoffentlich) neuen Wohnung und der Vermieter kam angelatscht..und abends war ich bei meiner Nachbarin einen Saufen *g*
Nächste Woche telefonieren ? Da passt es besser !
So, und wegen halbes Kind auf Karte: Du kannst dem KV das halbe Kind auf jeden Fall wegnehmen, aber DIR wird es nicht zugeschrieben...das ist leider rechtens so :-(
Der KV kann übrigens NUR dann das anderer halbe Kind auf die Steuerkarte bekommen, wenn er eine sog. "steuerliche Lebensbescheinung" vorlegt..die bekommt er natürlich NUR dann, wenn er die Vaterschaftsanerkennung vorlegt...also alle, deren KV die Vaterschaft nicht anerkannt haben: Die Jungs erhalten AUF KEINEN FALL AUTOMATISCH ein halbes Kind auf der Karte !!!
LG Bronte
Re: ???
Re: ???
also ich bin mit einem Kontoauszug auf dem das Unterhaltsgeld zu steht und mit dem Schriftwechsel vom Anwalt zum Finanzamt gestiefelt und habe denen gesagt, dass IHM die Kinder nicht zustehen weil er eben nicht diese 75% zahlt. Daraufhin haben die im FA sofort meine Karte geändert und mir alle Kinder komplett auf die Karte geschrieben. Wir waren aber auch verheiratet vielleicht spiekt das ja eine Rolle.
Grundsätzlich ist es heute bei der Berechnung des Unterhaltes eben wichtig, ob der KV nach Düsseldorfer Tabelle zahlt, oder nach der sogenannten "Mangelberechnung". Dann steht IHM nämlich wirklich nicht das halbe Kindergeld zu.
Wenn er dann allerdings doch irgendwann mal richtig zahlt, oder nachzahlt, musst du das/die Kinder wieder auf seine Karte umschreiben lassen und ihm steht das halbe Kindergeld zu.
Bleib dran, die Ämter sind einfach immer noch zu unflexibel und gehen die leichten WEG . Erst mal bei uns NEIN sagen und uns am gestreckten Arm aushungern.
Parole: Wehre dich und mache dich immer wieder schlau.
schöne WE
not susan
Der Betrag ist immer gleich
Nein, der Betrag ist NICHT immer gleich! ...
ich hab mich jetzt mal schlau gemacht. Es ist TATSÄCHLICH so, daß wir "Ossis" nur 97 EUR kriegen, die westdeutschen dagegen 111 EUR. Also wie ich bereits vermutet habe.
Das ist so eine Frechheit und Gemeinheit - die ostdeutschen Kinder und Eltern sind mal wieder weniger wert als andere, aber was wundert es mich eigentlich? Kindererziehung wird ja meist bestraft und hier im Osten werden ja selbst soo viele Jahre nach der "Einheit" keine Westlöhne gezahlt, nicht mal annähernd. Also müssen auch wir Alleinerziehenden dran glauben.
Manchmal ist alles so frustrierend, daß ich gar nicht mehr aufstehen mag...
LG Petra
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