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Wichtige Frage zum Sorgerecht! Bitte antworten!

Momentan stecke ich in einer ziemlichen Ehekrise. Ich überlege ernsthaft ob eine Trennung nicht besser wäre. Im Falle einer Scheidung möchte ich mit meiner Tochter, 18 Monate, wieder in die Nähe meiner Eltern ziehen, das sind aber 400 KM vom Vater des Kindes entfernt. Gibt es normalerweise immer das gemeinsame Sorgerecht, wenn nichts Gravierendes wie z. B. Mißhandlung, dagegen spricht? Kann mir dann mein Mann die Zustimmung zum Umzug verweigern, so daß ich gezwungen bin in dieser Gegend zu bleiben, wo mich dann nichts mehr hält, obwohl ich bei meinen Eltern so viel Unterstützung hätte? Bitte antwortet mir, vielen Dank.
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Re: Wichtige Frage zum Sorgerecht! Bitte antworten

Hallo
hmm, keine einfache Situation. Es muss nicht unbedingt eine Misshandlung vorliegen für ein alleiniges Sorgerecht. Das geht auch bei "weniger". Allerdings hat er auch wenn er kein offizielles Sorgerecht mehr hat immer noch mitspracherecht. Vor allem bei einem Umzug. Wenn Du ohne Kommentar einfach 400km weit weg ziehst könnte man das als Kindesentzug auffassen. Das geht nicht so einfach da würde ich mal mit einem Anwalt, und vor allem MIT DEINEM MANN sprechen. Schlieslich hat er ein Recht darauf das Kind zu sehen, und wenn es dann einfach 400km weiter weg wohnen würde gäbe es da sicher probleme. Also ich denke es geht schon, aber nicht nur auf eigene Faust

Re: Wichtige Frage zum Sorgerecht! Bitte antworten!

Ich weiß von der Freundin meiner Freundin, die nach der Trennung vom Ehemann von Bonn nach Karlsruhe zurück zu ihrer Familie gezogen ist. Das war für den Familienrichter in Ordnung. Ich denke, wenn Du zu Deiner Familie zurückgehst, die Dich auch noch unterstützt, ist das was anderes, als wenn Du irgendwohin ziehst, wofür gar keine Notwendigkeit bestünde. Aber ich würde auch auf alle Fälle mit dem Papa reden. 400 km sind weit, kann man nicht mal so am WE fahren. Ich wünsch Dir viel Erfolg, LG von Jule*

Re: Wichtige Frage zum Sorgerecht! Bitte antworten!

hallo bine,
seit wann seid ihr denn verheiratet und wann wurde eure tochter geboren? unehelich? wenn sie ehelich geboren ist, sind immer beide teile sorgeberechtigt. wenn misshandlung vorkommt kann man das alleinige sorgerecht beim gericht beantragen. muss aber bewiesen werden. normalerweise entscheidet ein richter immer zugunsten des kindeswohl. also wenn du bei deinen eltern "besser" aufgehoben bist, als jetzt (z.bsp. allein, ohne arbeit, vielleicht noch angewisen auf sozialhilfe oder so) kann er nix dagegen sagen, dass ihr wegzieht. wenn du natuerlich noch sagen koenntest, dass du z.bsp. dort, wo deine eltern leben bessere arbeitschancen hast, dann..... ich weis nur, dass der vater nicht alles untersagen darf, wenn es dem wohl des kindes dient. er hat zwar ein mitspracherecht (bei ehelichen kindern) aber wie gesagt nicht bei allen dingen. geh doch mal zum jugendamt, die wissen sowas auf jeden fall.
ich bin damals 500km weit weg gezogen, ohne was zu sagen. er hat sich ja auch nie gekuemmert, nur als wir auf einmal weg waren und er mal wieder auf die idee kam, er koennte mal seine tochter besuchen. allerdings ist unsere tochter unehelich geboren und ich hatte das alleinige sorgerecht. geh mal zum jugendamt, die helfen dir. viel glueck
gruss monique
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