Wichtige Frage zum Sorgerecht! Bitte antworten!
Re: Wichtige Frage zum Sorgerecht! Bitte antworten
hmm, keine einfache Situation. Es muss nicht unbedingt eine Misshandlung vorliegen für ein alleiniges Sorgerecht. Das geht auch bei "weniger". Allerdings hat er auch wenn er kein offizielles Sorgerecht mehr hat immer noch mitspracherecht. Vor allem bei einem Umzug. Wenn Du ohne Kommentar einfach 400km weit weg ziehst könnte man das als Kindesentzug auffassen. Das geht nicht so einfach da würde ich mal mit einem Anwalt, und vor allem MIT DEINEM MANN sprechen. Schlieslich hat er ein Recht darauf das Kind zu sehen, und wenn es dann einfach 400km weiter weg wohnen würde gäbe es da sicher probleme. Also ich denke es geht schon, aber nicht nur auf eigene Faust
Re: Wichtige Frage zum Sorgerecht! Bitte antworten!
Re: Wichtige Frage zum Sorgerecht! Bitte antworten!
seit wann seid ihr denn verheiratet und wann wurde eure tochter geboren? unehelich? wenn sie ehelich geboren ist, sind immer beide teile sorgeberechtigt. wenn misshandlung vorkommt kann man das alleinige sorgerecht beim gericht beantragen. muss aber bewiesen werden. normalerweise entscheidet ein richter immer zugunsten des kindeswohl. also wenn du bei deinen eltern "besser" aufgehoben bist, als jetzt (z.bsp. allein, ohne arbeit, vielleicht noch angewisen auf sozialhilfe oder so) kann er nix dagegen sagen, dass ihr wegzieht. wenn du natuerlich noch sagen koenntest, dass du z.bsp. dort, wo deine eltern leben bessere arbeitschancen hast, dann..... ich weis nur, dass der vater nicht alles untersagen darf, wenn es dem wohl des kindes dient. er hat zwar ein mitspracherecht (bei ehelichen kindern) aber wie gesagt nicht bei allen dingen. geh doch mal zum jugendamt, die wissen sowas auf jeden fall.
ich bin damals 500km weit weg gezogen, ohne was zu sagen. er hat sich ja auch nie gekuemmert, nur als wir auf einmal weg waren und er mal wieder auf die idee kam, er koennte mal seine tochter besuchen. allerdings ist unsere tochter unehelich geboren und ich hatte das alleinige sorgerecht. geh mal zum jugendamt, die helfen dir. viel glueck
gruss monique
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