Wer kennt sich aus mit Beistandschaft?
V-Anerkennung für die Geburtsurkunde zu geben. Ich möchte nämlich, das der Vater meiner Tochter auch in der Geb.Urkunde steht. Außerdem hat er auch schon am Krankenhausbett gesagt, dass sie ihm ja so gar nicht ähnlich sähe. Für mich hörte sich das an wie: Das ist nicht mein Kind! Meiner Meinung schlägt sie schon ein bisschen nach ihm, das sehe nicht nur ich so.
Re: Vorsicht...Vorsicht...Vorsicht !!!
habe das glaube ich schon einmal im alleinstehend-Forum geschrieben (aber da warst Du noch nicht da).
ich habe eine Freundin beim Sozialamt, die mir den Rat gegeben hat, auf jeden Fall und immer die beistandschaft/Rechtsbeistand dem JA zu übergegen, denn sollte es - nicht jetzt - aber später Streß wegen Unterhalt geben, ist die Prozedur wesentlich einfacher. Die beistandschaft ruht immer, solange man sie nicht in Anspruch nimmt, es gibt also keinerlei Nachteile - im Gegenteil !!!
Absprachen, die zwischen Mutter und KV bestehen und nicht amtlich sind, haben sozusagen keine Gültigkeit. Eine schriftliche Bestätigung Deines Ex hinsichtlich der vaterschaft taugt nichts vor Gerichten und Ämtern, da MUSST Du den korregten Amtsweg über das JA gehen. Ebenso sieht es mit dem Unterhalt aus...besser, dies wird auch ganz offiziell geregelt und nach der Düsseldorfer Tabelle, als nach Gütdünken deines EX.
warum willst Dun ihn denn unbedingt in der Geburtsurkunde stehen haben ?
Liebe grüße und bitte, bitte, gehe in jedem fall den offiziellen Weg über das JA und mit Beistandschaft
LG Bronte
Geburtsurkunde
Re: Geburtsurkunde
siehe es einfach mal so: Dein Kind hat wichtige Rechte und um die zu "besitzen" und alles, was dem folgt, müssen seine rechte amtlich gemacht werden (Unterhalt, Erbrecht etc.).
Dein Ex wird nicht daran gehindert, ein guter vater zu sein oder sich zu kümmern...wenn er wirklich ein echtes Interesse an seinem Kind hat, wird er sich den Rechten seines Kindes nicht entgegenstellen (dürfen).
Es ist nun mal so, daß vor dem Staat gewisse Papiere wichtig sind für die Zukunft deines babys und es sind ja nur proforma-Sachen.
Meint es Dein ex wirklich ehrlich mit Vaterschaftanerkennung und Unterhalt, wird er sich auch nicht weigern.
Zickt er jedoch rum, muß sich einem dann doch die Frage stellen, ob er sein Kind nicht doch nur über's Ohr hauen´will.
Falls Du Angst vor Ärger mit ihm hast, unterrichte ich vorher davon, daß Du zum JA gehen wirst, um die Vaterschaft und den Unterhalt amtlich machen zu lassen und erkläre ihm auch warum...dann KANN er sich nicht bedroht fühlen.
Noch besser, ihr geht zusammen zum JA, das geht schneller....schlage es ihm doch einfach vor.
LG Bronte
Re: Geburtsurkunde
vielleicht hab ich ja eine alternative, die für den herrn vater nicht so provokant wirkt:
ich war mit dem erzeuger beim standesamt. dort wurde die geburt angezeigt und gleichzeitig die vaterschaft anerkannt. personalausweis mitgenommen, unterschrieben von beiden - fertig. wär das nicht einfacher und nimmt den schrecken?
LG...Stephie
Re: Geburtsurkunde
Und was ich eigentlich schreiben wollte: Du hast Angst, dass ihn der "Papierwust verärgern könnte". Die würde ich an Deiner Stelle jetzt nicht mehr so haben. Schließlich hat ER sich doch gemeldet, wenn ich das richtig verstanden habe. Also ich würde sagen "Gesagt ist gesagt." Ist er dann selbst schuld, oder? Wenn ich meinen KV auf sowas "festnageln" (nicht im bösen Sinne verstehen, bitte!) könnte, dann wäre ich echt froh! Nur ein zögerliches "ja, ich will" oder sowas und ich würde mich total freuen bzw. Hoffnung schöpfen, dass ich den JA-Kram hinkriege ohne Krieg...(sorry für das Wort).
Es ist kein Druckmittel, auch wenn ich Deine Befürchtung, dass das so auf ihn wirken könnte, nachvollziehen kann...
Na, ja, Bronte hat schon irgendwie Recht, verzichte nicht drauf, auf (vorsorglich zu verstehende!) Beistandschaft.
Francoise
Re: Geburtsurkunde/Francoise
Re: EINMISCHUNG... 1.Teil
Sorry, aber ich finde Deinen typen echt zum Kotzen..was denkt der sich eigentlich ? Um wen geht es hier eigentlich, um IHN ???
Also nochmal: Ihr mußt nicht zum Jugendamt, um die Vaterschaft anzuerkennen, das könnt ihr beide auch gemeinsam beim Standesamt machen...nur amtlich muß es sein und da gibt es ganz bestimmte Regeln, sonst ist alles ungültig !!!
Er mag sich von seinem Anwalt ja noch so oft ausrechnen lassen, wieviel Unterhalt er zu zahlen hat, das ist - im Enrnstfall - nur ein Blatt Papier ohne Gültigkeit. Du würdest Dich damit von seinem Wohlwollen abhängig machen und wer bitte kann Dir sagen, wie Eurer Verhältnis in ein paar Jahren ist???
DU piesackst ihn NICHT, er tut das und noch schlimmer, er erpresst Dich...
Re: EINMISCHUNG... 2.Teil
Du wirst in der zeit Unterhaltsvorschuß bekommen und hast keinen Streß wegen den Formalitäten.
Laß ihn doch, wenn er es nicht anders haben will und wenn sein Anwalt schlau ist, wird er ihn schon davon abhalten.
Entgegenkommen gut und schön und Krieg führen find eich auch sch.., aber ER will Dich eindeutig über den Tisch ziehen und das nur, weil er Schiss vor dem JA hat ?
Kirschkernchen mach bloß kein scheiß, denk an den Zwerg und an seine Rechte !!!
Liebe Grüße von der zornigen Bronte ;-)
Re: Geburtsurkunde/Francoise
Was die Anerkennung und die Geb.-Urkunde angeht, tja, daran hab ich noch gar nicht gedacht, was passiert, wenn der Vater plötzlich stirbt...
Aber wenn er Dich sitzengelassen hat (Mist-Ausdruck, aber ich übernehme einfach mal von Dir), dann würde ich wirklich keine Rücksicht auf ihn nehmen!! Schließlich willst Du die Anerkennung, über die monatl. Geldsumme oder auch eine ganz andere, individuelle Lösung könnte man sich doch persönlich einigen? Ich meine, da MUSS das JA doch nicht zwangsweise "bemüht" werden? (Das wäre ja auch meine Lieblingslösung!) Ein Anruf bei denen genügt, mach das mal! Und wenn Du für jede Frage extra anrufst, dafür sind sie ja da. - Wenn er also zahlen würde/will (was für eine Idee überhaupt, einen Anwalt ausrechnen zu lassen, tzz), dann versteh ich nicht, was er gegen die Anerkennung hat... Klar, er wäre damit so richtig "drin". Und wahrscheinlich will er sich die Möglichkeit offen lassen, sich jederzeit zu verp... (sorry). Das geht natürlich nicht mehr, wenn er einmal anerkannt hat. Tja. Wie schon gesagt, wenn Du nicht diejenige bist, die Schluss gemacht hat, dann würde ich wirklich keine falsche Rücksicht nehmen!! Ich wäre froh, in Deiner Lage zu sein! Er braucht sich nämlich auch in keiner Weise hintergangen oder genervt zu fühlen, sorry, wirklich nicht, mache ihm das klar. Und vergiss Deine Ängste, dass er dann das Kleine gar nicht mehr sehen will
Re: Geburtsurkunde/Francoise
Und bedenke: Jetzt zu handeln, einzuhaken, zu reagieren auf solche Halblösungen, die er da so vorschlägt, könnte Dir später wahrscheinlich einiges ersparen! Handle jetzt!! Nicht später alles wieder von Dir aus aufreissen! Und was heißt "verstehen uns noch ein bisschen"???? Ist doch super, gerade dann dürfte es einfacher sein. Verdammt! Sag jetzt nicht, Du hast Angst, Du könntest damit was "kaputt" machen oder so, also wirklich, wenn das so wäre, könntest Du ihn sowieso endgültig in der Pfeife rauchen!
Melde Dich und sage, was Du nun weiter unternommen hast!
LG Francoise
Re: Wer kennt sich aus mit Beistandschaft?
Bei mir klappt das mit der Beistandschaft hervorragend, ich kann mich in dem Punkt einfach zurücklehnen und auf die vertrauen!
P.S.: Wie heißt Du eigentlich? Weiß gar nicht, wie ich Dich anreden soll... :-(
LG Christiane mit Eliana (07.03.01)
http://www.lagsi.de
an Christiane
Re: an Christiane
Also, sicher muß er alles vorlegen, je freiwilliger er mitarbeitet, umso besser, wenn er nicht will, muß er trotzdem, aber den Ärger hast dann nicht Du, sondern das Amt!!! Und das beste - Du bekommst Unterhaltsvorschuß so lange, bis er dann tatsächlich zahlt, das kriegst Du auch nciht, wenn Du es alleine probierst!
Das mit dem Kontakt: legst Du da so großen Wert drauf? Überlege mal, ob einer, der sich so besch... verhält und sich vor Verantwortung und ein bißchen Papierkram drücken will, überhaupt der richtige Umgang für Deine Tochter ist!?!?! Braucht sie so einen denn wirklich???
LG Christiane
-
Gewichtstabelle für Babys: Gewicht in den...
Orientierungshilfe für Eltern: Wie viel wiegt das Baby beispielsweise mit acht, elf oder 15 Monaten? → Weiterlesen
-
Schwangerschaftsanzeichen: Daran erkennst...
Übelkeit, Müdigkeit, Ausfluss: Bin ich schwanger? Diese Anzeichen verraten es dir. → Weiterlesen
-
Femurlänge: Größe des Babys berechnen
Größe, Gewicht und Entwicklungsstand beim Baby bestimmen: Das bedeuten die Messwerte der Femurlänge! → Weiterlesen
-
Lebensretter im Miniformat: 9 Antworten zu...
Vorsorge mit Weitblick: Bei uns bekommst du die wichtigsten Infos zum Thema! → Weiterlesen
-
37. SSW: Auf in den 10. Monat!
Dein Baby wiegt inzwischen fast drei Kilo und wäre ab der vollendeten 37. Woche auch kein Frühchen mehr. → Weiterlesen
-
Senkwehen: So fühlt es sich an, wenn dein...
Geht die Geburt jetzt los? Senkwehen sind ein Anzeichen, dass sich das Baby vorbereitet. → Weiterlesen
-
8. SSW: Jetzt steht der erste Ultraschall...
Dein Körper ist voll und ganz mit "Umbauarbeiten" beschäftigt und der Embryo heißt ab jetzt Fötus! → Weiterlesen
-
33. SSW: Ab jetzt wird es kugelrund
Mit der 33. SSW beginnt der 9. Monat der Schwangerschaft. Das Baby hätte nun auch als Frühchen sehr gute Chancen. → Weiterlesen
-
6. SSW: Ab dieser Woche schlägt das Herz...
In der 6. Schwangerschaftswoche entwickelt sich dein Baby rasant weiter. → Weiterlesen
-
Sex in der Schwangerschaft: Was ist...
Erlaubt ist, was gefällt – sofern von ärztlicher Seite nichts dagegen spricht. → Weiterlesen