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Was passiert mit dem Kind im Todesfall der Mutter?

Huhu,weiß das eine von euch?..
Kann ich mein Kind,bei dem ich alleiniges Sorgerecht habe für den Fall meines Ablebens an eine bestimmte Person "vererben"?Wenn ja ,wie geht das...Ich habe mein Ex-Mann gefragt ob er das tun würde.Er würde...Nein ich spinne nicht!!Eli wäre bei seinen Brüdern,die ihn lieben und mein Ex-Mann ist ein guter Vater und hat auch die materielle Absicherung und ich bin mir sicher er würde Eli behandeln wie seine eigenen...alles Punkte die mein KV nicht erfüllt...dieser...Dieser Schaufensterpapa...
Na,ja .wenn eine was weiß
LG ChriSimEli
Bisherige Antworten

Re: Was passiert mit dem Kind im Todesfall der Mutter?

Hallo,
"vererben" kann man das Sorgerecht nicht.
Man kann jedoch zu Lebzeiten quasi eine Verfügung beim Notar erstellen und hinterlegen lassen.
I.d.R. halten sich die Jugendämter dann auch an solche Vorgaben.
Wir haben da vorher einfach mal beim Jugendamt angefragt, wie die das handhaben.

Re: Was passiert mit dem Kind im Todesfall der Mutter?

Hallo, Du mußt weder zum Notar dafür noch zum Jugendamt. Es reicht aus wenn Du handschriftlich (!!) einen Zettel schreibst und ihn bsp.weise zu Deinem eh vorhandenen Testament legst oder zu anderen wichtigen Unterlagen. Ich habe außerdem eine Kopie an die Person gegeben, die das Sorgerecht erhalten soll. Im Todesfall geht das Sorgerecht dann IMMER erst ans Jugendamt, die sich aber meistens an die Wünsche der Mutter bzw. des Vaters halten. Sie prüfen aber nichtdestotrotz ob alles ok ist und derjenige, dem das Sorgerecht quasi "vererbt" wird es auch wirklich habe will. Ich kann das gut verstehen, daß Dich das beschäftigt, hat es mich auch. Ich wünsche Dir ein LANGES Leben mit bester Gesundheit! Carolin

Re: Was passiert mit dem Kind im Todesfall der Mutter?

hi nana
du kannst es handschriftlich machen. meine schwester hat auch verfügt, dass ihr kleiner schnuckel zu uns soll, wenn ihnen was passieren sollte. allerdings ist auch bei uns in der familie sichergestellt, dass alle damit einverstanden sind. d.h. keiner würde es anfechten. ansonsten musst du es notariell verfügen. die witwe meines schwiegervaters (der im nov.verstorben ist), hat notariell verfügt, dass ihr kind (kleiner nachzügler von heute 7 jahren) bei uns aufwachsen soll. zwar wissen auch dort in der familie alle bescheid (ausser dem kind-man will es ja nicht unnötig beunruhigen), aber sicher ist sicher. ist eben auch einen kostenfrage, denn so ein notar ist ja nicht billig.
lg
karin
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