VaterschaftsklAGE 3. Teil und Behörden
wie gesagt, wollte mich mal wieder über die V-Klage auslassen.
Unterhaltsvorschuss habe ich nun bewilligt bekommen, in höhe von 230DM. Stimmt also nicht was ich vorher mal gesagt habe mit 130Dm.
Der Unterhaltsvorschuss beträgt 365DM, und davon wird dann die hälfte des KIndergeldes (135DM) abgezogen und so bleiben 230.
So...wie gesagt. Wir haben die KLage nun eingereicht, und für dieses Forumular musste ich ein paar "seltsame" Sachen ausfüllen.
Zum Beispiel Namen und Adresse von meinem Arzt und der Hebamme, angaben darüer ob David reif geboren war usw. Wozu den das? Wollen die da anrufen? Hmm...kann ich mir nicht vorstellen. Und meinne Mutterpass haben sie sich kopiert.
Das ärgert mich schon ein bischen, ich würde doch da nicht rumlügen. Und selbst wenn, alle lügerei würde mir doch auch nichts nützen da ja eh ein Bluttest gemacht wird..Behören. Naja...
Re: VaterschaftsklAGE 3. Teil und Behörden
Zuerst Glückwunsch zum Baby!
Mach Dir da nichts draus, bezüglich Gericht.
Für Vaterschaftstest ist ein Gerichtsbeschluss erfoderlich, der Richter geht davon aus, dass Vater nicht freiwillig...hatten wird schon. Für den Gerichtsbeschluss ist es erforderlich, dass Mann, Frau miteinander geschlafen haben (180 - 300 Tage vor der Geburt). Meiner Meinung nach dürfen Arzt u. Hebamme nicht ohne Deine Zustimmung befragt werden. Aufgrund der Angaben von Mann und Frau entscheidet der Richter über Vaterschaftstest. Alles ein Frage der Beweiswürdigung, gut ist wenn Du US-Fotos und Bestätigung für Geburtstermin allenfalls vorzeigen kannst. Der Richter darf nicht leichtfertig "irgendjemanden den Du als Vater benennst" zu Vaterschaftstest verdonnern (kostet ja eine Menge). Da muss die Möglichkeit bestehen, dazu gehört der Geburtstermin und ob es eine Frühgeburt war usw. damit die theoretischen 180-300 Tage eingehalten wurden - Formsache.
Du kannst sicher davon ausgehen, dass Jugendamt sich nicht immer an die Gesetze hält, das Gericht schon! Du kannst bei Gericht dem Vater noch immer die Chance auf billigeren Test geben und um Aussetzung ersuchen! Es ist so ein rausgeschmissenes Geld!
Also keine Angst u. viel Freude u.m mit dem Baby
LG Patrick
Zum 50000000mal, es geht leider nicht anders...
Ob er Vater ist oder nicht ist ihm nicht wcihtig, wichtig ist ihm mich ärgern zu können und mir auf keinen Fall Geld zu zahlen. Also auch wenn ein billiger Test ihn als Vater herausstellen würde, dann würde er immer noch nicht zahlen und ich müsste doch Klagen. Wäre also nichts gewonnen...
Aber den Unterhalt schenke ich ihm nicht, also muss ich´s wohl so machen. Und wenn er dann doppelt und dreifach zahlen muss tut mir das nicht leid, den ich habe es ihm angeboten alles billiger zu erledigen und das hat er abgelehnt. Also bitte...dann halt so.
mist, ist das nicht traurig?
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