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Unterhaltsansprüche gegenü. britischen Militärang.

Hallo, ich bin Frangipani, 34 Jahre alt, und alleinerziehende Mutter einer 19 Monate alten Tochter. Hat vielleicht einer von Euch Ahnung/Erfahrungen mit der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen gegenüber einem Mitglied der britischen Streitkräfte? INSBESONDERE wenn der Kindsvater zum Zeitpunkt der Geltendmachung seinen Wohnsitz in Großbritannien hat, und vor allem wenn er auf die Aufforderung, Auskunft über seine persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen zu geben, nicht nachkommt? Ist vielleicht bekannt, ob er irgendwie zu letzterem gezwungen werden kann, z.B. über seine Einheitsleitung?
Vielen lieben Dank schon mal im Voraus.
Frangipani
Bisherige Antworten

Re: Unterhaltsansprüche gegenü. britischen Militärang.

Hallo, also bei den briten kenn ich micht nicht so aus. ich weiss bei den amis wenn du verheiratet warst / bist kannst du dich zur not an den 1sg wenden (weiss ich da mein freund einer ist und der schon mal anfragen von frauen bekommt) ich denke aber auch wenn du nicht verheiratet bist wird er dir auskunft geben. weiss aber nicht wie der rank bei den briten heisst. ich habe meine ansprüche (mein ex ist ami aber kein militär wohnt aber in den usa) beim generalbundesanwalt gelten gemacht. da die usa und d. das Haagener abkommen oder wie das heisst beide unterschrieben haben. aber denke mal england ist europa die fallen da bestimmt drunter. ging super einfach hab ich über einen deutschen anwalt gemacht. und im august ist die verhandlung, die erste anhörung war bereits im april (mein ex stellt sich aber quer, wird er nicht viel von haben). aber man sagt mir immer wenn der mann im militär ist ist es noch einfacher, weil die ja das land vertreten und nicht schlecht dastehen wollen. also wende dich erstmal an den vorgestezten, der muss dir eigentlich helfen.
wenn du noch fragen hast lass es mich wissen. wo wohnst du denn?
lg bianca

Re: Unterhaltsansprüche gegenü. britischen Militärang.

Hallo Bianca, und vielen Dank für Deine Antwort. Was Du zu Deinem Fall beschreibst, hört sich wirklich gut an und stimmt auch mich optimistisch, auch wenn meine Ausgangslage (hierzu folgt PM) das Ganze verkomplizieren dürfte. Hast Du Dir eigentlich einen Anwalt in D oder in den USA genommen? Mit was für Kosten muss ich ca. rechnen, wenn alles über einen Anwalt läuft?
Die Idee, sich an den 1Sg zu wenden, ist auch ein guter Hinweis, auch wenn es in diesem Fall wohl jemand Höherrangiges sein muss, da der Kindsvater selbst vergleichbarer 1Sg ist.
Nochmals Danke, und viele liebe Grüße
Frangipani

Re: Unterhaltsansprüche gegenü. britischen Militärang.

Hallo.
also wenn er auch 1sg ist dann müsstest du dich an seinen commander wenden (das ist jedenfalls der nächst höhere bei meinem freund beim der u.s.army).
Einen Anwalt habe ich mir in D. genommen. Prozesskostenhilfe wurde abgelehnt, da es Ausland ist, obwohl ich ALLE nötigen Unterlagen und noch mehr hatte und einen Brief vom Anwalt in dem 95% Erfolgsaussichten bestätigt wurden. Aber die sagen ne ist ausland. Kosten wird mich das ganze zwischen 500-800 Euro. kommt auf den Unterhalt an der dann gezahlt wird. Und zahlen muss ich erst wenn mein ex das erste geld überweisst (mach dann ratenzahlung). vielmehr wird mein ex wohl gepfändet werden, da er sich weigert zu zahlen. das läuft dann übers deutsche jugendamt. die bekommen das geld vom ami jugendamt geschickt und ich bekomme es dann vom deutschen überwiesen. komplett die halten nix ein. Wenn du ein verfahren in d. anstrebst musst du das gerichtsurteil später in england gültig "machen lassen". wenn du es über den generlabundesanwalt machst wird es sofort vor ort gemacht (und die zahlung läuft dann übers jugendamt, praktisch wenn mal nix zu pfänden ist dann kann ich den unterhaltsvorschuss in anspruch nehmen). bei mir sind die verhandlungen halt in maryland usa, ich muss aber nie erscheinen. was natürlich besser ist, da er dort lebt. ich habe das letztes jahr im sept beantragt und ich werde wohl laut richterin ende des sommers mein erstes geld bekommen. mach es nur schnell. da er (so ist es bei mir) erst rückwirkend zahlen muss ab dem tag wo du es eingereicht hast.
aber es war echt nicht so schwer. lass dich nur nicht unterkriegen. mein ex hat auch gedacht och die ist weit weg, da kann dir mir nix. von wegen.
lg bianca

Re: Unterhaltsansprüche gegenü. britischen Militärang.

Wow Bianca! Hut ab, kann ich nur sagen, und wie gut, dass Du offensichtlich einen so kompetenten Anwalt hattest. Ich drück Dir die Daumen, dass Deine Kinder bald ihren Unterhalt bekommen.
Für Deine Informationen kann ich mich gar nicht genug bedanken. Akzeptierst Du einen virtuellen Blumenstraus?
Ich habe mir Deine Hinweise ausgedruckt und werde sie als Anhaltspunkte bei meinen nächsten Schritten verwenden.
Viele liebe Grüße
Frangipani

Noch eine Frage (als Ahnungslose)

Warum hast Du die Angelegenheit nicht über das Jugendamt laufen lassen?
LG
Frangipani

Re: Noch eine Frage (als Ahnungslose)

Weil das JA NEIN sagt wenn sie ausland hören. die sagen sie bezahlen lieber unterhaltsvorschuss anstatt einen prozess anzustreben der im ausland stattfindet oder einen ausländer "beinhaltet" der nicht in deutschland wohnt. das geld was ich nun über das US gericht einklage werde ich allerdings über das JA ausgezahlt bekommen. das machen die amis so. die schicken das halt dahin weils für die irgendwie einfacher ist. aber wie gesagt das JA behält nix ein. ausser dein ex ist zu backpay verurteilt worden (so wie meiner) dann nehmen sie sich natürlich die backpay um den vorgestreckten vorschuss wieder reinzubekommen. allerdings NUR das was sie vorgestreckt haben. Heisst wenn du von deinem ex z.B. 350 euro fürs kind bekommst pro monat rückwirkend hält das JA nur 122 euro ein, das was sie halt pro monat vogestreckt haben. den rest bekommst du. ist also völlig ok. freu mich dir geholfen zu haben. ich finde es immer schlimm wenn jemand denkt nur weil der andere im ausland ist ist man fein raus und muss sich um nix kümmern. lg bianca

Re: Unterhaltsansprüche gegenü. britischen Militär

Hallo, was hat das Jugendamt denn gesagt? Du kannst doch dort ganz normal die Beistandsschaft beantragen, den Rest erledigen sie dann für dich? Denn von dort bekommst du ja auch so lange der Vater keine Unterhalt bezahlt den Unterhaltsvorschuß. Dabei spielt die Nationalität des KVs keine Frage. Gruß, ccvvj

Re: Unterhaltsansprüche gegenü. britischen Militär

Hallo. ne du die nationalität spielt nur keine rolle wenn er auch in D. lebt oder besser gemeldet ist, weil soldiers egal ob ami oder brite, die hier stationiert sind, sind ja nicht hier gemeldet. die leben ja auf "heimatboden" hier in D. klar kriegt man die 122 Euro unterhaltsvorschuss egal wo der Vater lebt, aber Unterhalt beim Vater einklagen (der wird ja mehr zahlen müssen wie 122Euro, grad wenn er so einen hohen rank hat) das machen die nicht sobald die hören das der Vater im Ausland lebt sagen die nein. Da die meinen der Aufwand und die Kosten sind zu hoch und man ja angeblich eh kaum ne chance hat (AUSSER man lebt in Heidelberg da gibt es amis wie sand am meer und das JA kennt sich gut damit aus..aussage meines JA/gerichts hier!!!!). Hab auch gedacht mich würde das JA unterstützen aber nein, ich muss alles alleine machen. nur wenn ich es eingeklagt habe bekomme ich es durch sie überwiesen, da bei mir die amis das zu denen schicken anstatt zu mir. damit genau belegt werden kann was er zahlt und was nicht.
lg bianca
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