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Unterhalt

Hallo allerseits,
würde gern mal von euch, bevor ich alles offiziel mache, hören, wie das mit dem Unterhalt für mich und meinen Sohn ist... Also, mein Sohn wird bald 1 Jahr alt, der Kindsvater und ich sind nicht verheiratet und ich bin wegen ihm in eine andere Stadt gezogen und zurzeit noch im Erziehungsurlaub. Nun verstehen wir uns aber überhaupt nicht mehr und ich würde gern in meine Heimatstadt zurückgehen und dort wieder anfangen zu arbeiten wenn mein Sohn zwei Jahre ist.
Wie sieht das mit dem Unterhalt für mich und meinen Sohn aus, bis ich wieder arbeite, also ca. in einem Jahr? Kann ich noch das eine Jahr mit ihm zu Hause bleiben? Oder muss ich ihn sofort (falls ein Platz frei ist) in eine Krippe geben um berufstätig zu sein? Ich kann mir halt so überhaupt nicht vorstellen, ihn jetzt schon wegzugeben. Wer bezahlt dann alles? Will den Kindsvater aber auch nicht ausnutzen. Sorry, für das wirre Geschreibe, vielleicht mag ja jemand was drauf antworten...
Vielen Dank im voraus!!!!
Amber
Bisherige Antworten

Re: Unterhalt

Hi Amber,
keine Panik, bei so einem kleinen Kind kann Dich keiner zwingen, zu arbeiten. Normalerweise kannst Du locker 3 Jahre zu Hause bleiben. Meine Anwältin meinte damals, bevor Sophie 6 Jahre alt ist, muss ich überhaupt nicht arbeiten. Wir waren aber auch verheiratet, weiß nicht,ob das einen Unterscheid macht.Ich habe 2 Jahre Erziehungsurlaub genommen, war dann noch ein Jahr in Teilzeit (er musste für mich weiterzahlen, da ich nicht genug verdiente) und arbeite seit einem Jahr wieder voll.Seitdem zahlt er nichts mehr für mich. Und wegen dieser 3 Jahre Unterhaltszahlungen habe ich echt kein schlechtes Gewissen.
Hast Du das alleinige Sorgerecht? Habe mal gehört, der Vater kann bei gem. Sorgerecht Einspruch einlegen, wenn die Mutter wegziehen will.Ob das aber auch gilt, wenn die Mutter in die Heimatstadt zurückzieht um zu arbeiten, weiß ich nicht.
Da ihr nicht verheiratet seid, kann es sein, dass nur das Kind Anspruch auf Unterhalt hat (mind. 199 Euro). Gibt wohl aber auch Fälle, wo der Mann der Kindesmutter auch Unterhalt zahlen muss (maximal 3 Jahre,glaub ich), auch wenn sie nicht verheiratet sind.
Die genaue Regelung kenne ich aber nicht.
Konnte Dir zwar wohl nicht wirklich weiterhelfen, aber ich hoffe, das ist ein erster Ansatz.
GLG und viel Kraft,
Corinna

Re: Unterhalt

Hallo Amber,
kenn mich auch nicht so super aus wie das ist wenn man nicht verheiratet ist aber kann das was Corinna schreibt nur bestätigen. Für deinen Sohn bekommst du mind. 199 euro Unterhalt und für dich bekommst du auch Unterhalt bis dein Sohn 3 ist. Danach ist es wohl zumutbar mind. halbtags zu arbeiten. Ich glaube danach kannst du Antrag auf Hartz IV stellen wenn dein Einkommen weniger als 1.050 Euro beträgt.
Wünsche dir auch alles Liebe und viel Kraft für die nächste Zeit!
LG Gaby

Re: Unterhalt

Vielen Dank für eure Infos! Es scheint ja dann doch so, dass mich niemand zwingen kann, den kleinen Zwuck jetzt wegzugeben um zu arbeiten. Ich würde ja halbtags arbeiten, aber erst wenn er zwei Jahre ist. Und ich muss halt wissen, wovon ich leben soll, bis ich wieder berufstätig bin. Das gemeinsame Sorgerecht haben wir übrigens, hoffe mal, das wird jetzt für mich nicht zum Nachteil. Vielleicht wäre auch ein Beratungsgespräch beim Anwalt hilfreich, oder eher das Jugendamt??

Re: Unterhalt

Hi,
geh zum Jugendamt. Das ist auf jeden Fall kostenlos.
LG,
Corinna

Einspruch

Mag überall anders sein, da das Engagement ja immer auf den jeweiligen Sachbearbeiter bzw. Anwalt ankommt, aber in unserem Fall hat es das Jugendamt überhaupt nicht eilig gehabt und war total lasch und desinteressiert.
Außerdem mußt Du wegen Deines eigenen Unterhaltes (=Betreuungsunterhalt) sowieso zum Anwalt (es sei denn, Ihr einigt Euch untereinander), weil sich das Jugendamt darum nicht kümmert. Dafür kannst Du einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen, dann ist das kostenlos, wenn Du kein bzw. nur ein geringes Einkommen hast.
Du hast jedenfalls Anspruch auf Betreuungsunterhalt, bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres Deines Kindes, wenn Ihr nicht verheiratet wart. Ab dem 3. Geburtstag endet also definitiv seine Unterhaltspflicht Dir gegenüber (es sei denn, Dein Kind ist besonders betreuungsbedürftig, wie z.B. behindert, aber selbst da, sagt meine Anwältin, ist eines keineswegs sicher). Ob und wieviel er für Dich zahlen muß, hängt mit der Höhe seines Einkommens zusammen. Ist alles etwas kompliziert, wenn er jeden Winkelzug ausnutzt, schon deshalb empfehle ich einen Anwalt. Ach ja: und IMMER alles schriftlich vereinbaren!
LG Knuddel

Vielen lieben Dank euch!!!

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