Suchen Menü

Unterhalt-Sozialamt?

Hallo in die Runde!
Für meine beiden großen bekomme ich derzeit keinen Unterhalt, da der KV lange krank war und entsprechend wenig Einkommen hat, welches tw. unter dem SB liegt. UVG greift bei uns nicht mehr, da beide 15 und 17 ...schon lange über 12 sind.
Nun hab ich heut erfahren, dass ich da auch nen Antrag beim SozAmt stellen könnte. Stimmt das? Was muss ich da noch alles vorher beantragen, um dort evt was zu bekommen? Wer zahlt das Geld dann ans SozAmt zurück?
Hab mein Einkommen, Kige für 3 und Unterhalt für den Kleinen, kein Wohngeld oder sonstige Zuschüsse.
Hat jemand zufällig die Summe im Kopf, die ein Lehrling ü18 haben darf, damit er noch KiGe erhält? Und wie ist es mit der StK? Bei Mitbewohner ü18, für die kein KiGe gezahlt wird, entfällt doch die StK 2? Gilt das auch für die eigenen Kinder, die ja an der Erziehung des weiteren Kindes keinen unmittelbaren Einfluss haben bzw deren Einkommen nicht zu meinem hinzugerechnet werden kann?
LG und schon mal danke! Antje
Bisherige Antworten

Re: Unterhalt-Sozialamt?

Hallo Antje,
da empfehle ich dir den Gang zum Amt. Dort können sie dir eher explizit Auskunft bzgl. deiner persönl. Situation erteilen. Per Telefon ist das auch möglich, allerdings aufgrund der Zwischenschaltung von Callcentern nicht wirklich empfehlenswert, dann doch eher schriftlich.
--> LG
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen