Unterhalt.... Erziehungsurlaub....
ich habe den Kindesunterhalt vom KV über Anwalt eingeklagt...muß dazu sagen, KV hat sich noch nie um sein erste Kind gekümmert....
jetzt ist das problem, daß das andere KIND im August 3 Jahre (geht in KiGa) wird und seine Frau nicht arbeiten geht (will oder was auch immer...) und für sich 700 Euro und für das Kind 400 Euro beansprucht...jetzt gibt es wieder mal probleme mit den 7 euro mehr Unterhalt für unser gemeinsames Kind... er will nicht zahlen, da er seine frau und kind unterhalten muß....
Kann es möglich sein, daß die Frau nach den 3 Jahren trotz allem (wenn sie arbeiten gehen könnte) nicht gehen muß und ich deswegen auf die Kindes-Unterhalt-Erhöhung für mein Kind verzichten muß....Klar kann man ihr nicht vorschreiben arbeiten zu gehen....ich möchte nur wissen ob es dann doch bei den 700 euro bleibt wo die frau für sich beansprucht...
KV möchte ab Juli nur noch 97 Euro zahlen und nicht die 199 Euro (vormals 192 Euro hat auch immer geklappt)....
kann das möglich sein...
ich bin nun mal allein erziehend und geld ist mangelware...
wäre super wenn ihr mir ein paar tips geben könnt...
oder wenn jemand das gleiche problem hat wie es gelöst wurde....
gruß sibylle
Re: Unterhalt.... Erziehungsurlaub....
Also, wenn das Geld Deines Exes nicht ausreicht, um den Anspruch aller Unterhaltsbedürftigen zu befriedigen, wird eine Mangelfallberechnung erstellt. Dann bekommt jeder Unterhaltsberechtigte einen prozentualen Anteil von dem, was da ist. Der KV hat einen Selbstbehalt, die Ehefrau ebenfalls einen Bedarf, das Kind gleichberechtigt mit Deinem einen Bedarf, der sich aus seinem Einkommen und der entsprechenden Tabelle (Berliner für Ost, Düsseldorfer für West) errechnen läßt.
Hast Du einen Unterhaltstitel? Statisch oder dynamisch? Wenn Du einen dynamischen Titel hast, muss er ab Juli die neue Summe zahlen, tut er das nicht, kannst Du den Gerichtsvollzieher beauftragen, das Geld einzutreiben.
Was die Ehefrau angeht: Nein, sie muss nicht arbeiten gehen bei einem dreijährigen Kind.
LG Conny
Re: Unterhalt.... Erziehungsurlaub....
Diese 700 und 400 Euro, die sie beansprucht, sind die ungefähr die Sätze, die ihnen als Hausfrau und Kind zustehen, wobei die eben anteilmäßig gekürzt werden müssen, wenn der KV nicht genug hat, um alle Unterhaltsberechtigten zu befriedigen. Daher ja der Hinweis mit der Mangelfallberechnung.
Das mit dem Arbeiten und Deinem Unterhalt für Dein Kind ist so eine Krux. Die Ehefrau muss natürlich nicht arbeiten gehen, damit Dein Kind genug Unterhalt bekommt, da sie nicht dafür verantwortlich ist. Es wäre natürlich ein feiner Zug von ihr... Aber wenn sie sich ausrechnet, dass alles das, was sie z.B. bei einer Halbtagsstelle verdienen würde dafür sorgt, dass sie aus dem Anspruch an den Ehemann rausfällt, weil sich ihr Bedarf kürzt und er dafür mehr zahlen muss, die Familie also genausoviel in der Tasche hat wie vorher, dann kann man das schon nachvollziehen, dass sie nicht arbeiten gehen wird. Wenn das Kind erst drei Jahre ist, ist ihr Einkommen überobligatorisch, weil sie durch das Alter des Kindes eben nicht arbeiten muss. Es könnte also auch sein, dass ihr Einkommen nicht mal berücksichtigt werden würde.
LG Conny
Re: Unterhalt.... Erziehungsurlaub....
Wenn mein Kind und das 2. kind gleich berechtig sind, dann versteh ich aber nicht, daß ich bei der letzten 2002 nur 111 Euro bekam und das 2. kind mit 188 Euro angerechnet wurde. bin jetzt mal gespannt was da raus kommt, das ganze ist er will nichts zahlen, weil seine Frau das nicht will....und findet dann immer neue Ausreden... Kredit für Auto aufgenommen (über Arbeitsgeber), wurde vom Arbeitgeber so geregelt und auch angegeben, obwohl es nicht stimmte... Dann hatte er einen Kredit auch (Arbeitsgeber) aufgenommen für den Umbau der Wohnung, mit monatlicher Rückzahlung 100 Euro, das stimmte auch nicht.. sorry aber ich versteh nicht daß der Arbeitgeber bei solchen hinterhältigen Dingen mitmacht...
Miete (zahlt keine, weiß ich ganz sicher, wohnt bei Eltern) wurde nur ein Mietvertrag pro forma aufgesetzt....
sorry aber ich werde langsam ein bischen sauer....
kann ja auch nichts dazu, daß das andere kind genau 10 monate älter ist als meines.....
Gruß sibylle
Re: Unterhalt.... Erziehungsurlaub....
Das ist ja wirklich mies und komisch. :o(
Wenn in Deiner Urkunde steht, dass er z.B. 130,9% vom Regelsatz bezahlen muss, ist der Titel dynamisch, steht ein fester Zahlbetrag drin, ist er statisch.
Ich sende Dir mal einen Link übers Profil.
LG Conny
Re: Unterhalt.... Erziehungsurlaub....
das hört sich ganz ehrlich mehr als nur komisch an.
der neuen frau stehen ~590? zu, falls sie einkommen hat, wird der betrag gekürzt.
allerdings sind die beiden kinder völlig gleichberechtigt ( außer natürlich das andere kind hat aufgrund von krankheit etc einen dauerhaften sonderbedarf ), beiden steht der gleiche unterhaltsanspruch zu.
mhm...woraus setzen sich denn die 400? zusammen???? unterhalt plus kindergeld???
hat sich die steuerklasse deines ex eigentlich nach der unterhaltstitulierung geändert????
hört sich jedenfalls sehr fadenscheinig an von deinem ex. also ich würde mir wahrscheinlich für 10? beratungschein mal eine anwältin nehmen, die sich der sache dann mal annimmt.
ps: bis vor kurzem war ich auch noch zweitfrau, und ich sehe es ehrlich gesagt gar nicht ein, warum ich sofort arbeiten gehen und mein kind fremdbetreuen muß, während die erste frau sich um ihre kinder kümmern darf.
übrigens ist bei mir der unterhalt genau andersherum berechnet worden. trotz gleicher altersstufe bekamen / bekommen die ersten kinder mehr als 100? mehr unterhalt pro kind, als mein sohn....
grüße,
sandra
Re: Unterhalt.... Erziehungsurlaub....
bin schon beim Anwalt, aber ich wollte mich vorher schon informieren, weil ich genau wußte daß es wieder streß gibt und ich hatte mal wieder recht....
bin gespannt was am 29.6.05 raus kommt, ob KV mal wieder nicht zahlen will... dauert dann mal wieder 6 monate bis er es einsieht, daß er nicht herum kommt...
die 400 Euro setzen sich natürlich ohne Kindergeld zusammen, das ist das was die "FRAU" für das Kind beansprucht, war genau das gleiche 2003...
ich sag ja nicht dass sie arbeiten gehen soll, aber gerecht finde ich das alles nicht....warum soll julian weniger erhalten (ist 10 Monate älter)...wenn dann muß das schon gerecht sein, dachte Kinder sind immer gleich gestellt, aber er findet immer was mit dem er sich rausreden kann...
Steuerklasse kann ich nich beantworten, da sich KV nicht kümmert und wie keinen Kontakt miteinander haben...Ist das auch noch wichtig für den unterhalt....
gestern habe ich wieder das neuest erfahren, hat sich KV doch ein neues Motorrad gekauft auf Pump... nur um das mit dem Unterhalt wieder zu verzögern, weil kein geld da ist und er die schulden zahlen muß....
das sind genau die punkte die mich tierisch nerven *haarausreiskönnt*
denn wenn ich keinen unterhalt zahlen kann, dann muß/kann ich mir doch nicht immer was auf pump kaufen...
soweit ich informiert bin, kann man das doch auch irgendwie unterbinden mit den Schulden....
danke für deine Antwort
Gruß sibylle
Re: Unterhalt.... Erziehungsurlaub....
Und wenn er einen Fuhrpark auf Pump kauft, das interessiert nicht! Alles zwischen Selbstbehalt und reinem Netto muss in erster LInie den Kindern zugute kommen, wenn er dann das Motorrad von seinem Selbstbehalt bezahlen kann ist es gut, wenn nicht hat er Pech gehabt.
LG Conny
Re: Unterhalt.... Erziehungsurlaub....
damals wurde der Kredit für das Auto und der Renovierungskredit auch mit eingerechnet.. deswegen lag ich damals bei 111 Euro....
Gruß sibylle
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