Umgangsrecht
gibt es so einen kleinen anhaltspunkt oder weiß jemand ein gerichtsurteil, wie mit dem umgangsrecht umgegangen werden muss???
KV hat sich bereits in der schwangerschaft von mir getrennt, will aber gemeinsam für das kind ein guter vater sein. nur geht er wohl davon aus, dass er den zwerg 2-3 mal in der woche sieht.
ich will den KV im moment gar nicht sehen, weil er es sich sehr einfach macht mit seiner Trennung in der schwangerschaft.
reicht ein besuchsrecht alle 2 wochen??
ab wann muss ich ihm das kind mitgeben?? ich will den kleinen nicht in einer fremden umgebung lassen.
wär schön, erfahrungen von euch zu hören.
bin alleinerziehung, nicht verheiratet gewesen und will auch kein gemeinsames sorgerecht beantragen.
danke und servus
bef
Re: Umgangsrecht
na schon mal hier ein wenig reinschnuppern ? *ggg*
mach Dir mal keine Sorgen, solange dein zwerg so lütt ist, kann der KV ihn gklaube ich 1 x pro Woche für 1 Stund sehen dürfen...weggeben mußt Du Dein Kind gar nicht, das dauert eine ganze Weile, bis der KV das durchboxen könnte...und bei Dir in der Wohnung oder in deine rAnwesenheit muß es schon lange nicht sein. Du kannst darauf bestehen, daß die Treffen nur beim JA vor einem Betreuuer stattfinden sollen.
Der KV muß sich dann darum kümmern, wann das sein könnte und ob dann da ein raum frei ist...Du gibst nur deine Einwilling dazu, mehr wird von Dir nicht verlangt.
Frage mal am besten beim JA nach !!!
LG Bronte
Re: Umgangsrecht
dass er ein guter Vater sein will, das ist doch schon mal mehr als viele andere bereit sind zu geben, von daher würde ich das eigentlich positiv sehen, vorausgesetzt du zweifelst nicht an seinen fähigkeiten verantwortungsbewußt mit einem Baby umzugehen. mein jünster ist jetzt ein jahr alt und geht zu seinem papa jedes zweite Wochenende und nochmal jeden Mittwoch abend auf donnerstag, da bringt er ihn vor der Arbeit wieder vorbei. Der kleine sieht dann dort auch seine Großeltern, die im selben haus wohnen, ich finde, das kann ihm nichts schaden auch noch andere Bezugspersonen zu gewinnen, als rund um die uhr immer an meinem Rockzipfel zu hängen. Später kann es für dich auch mal ein Vorteil sein, wenn noch jemand da ist, der sich kümmern kann und du mal eine kurze Verschnaufpause hast. Natürlich nur wenn du überzeugt bist, daß er gut und liebevoll mit dem Kind umgeht, aber das setze ich voraus, sonst würde ich das Kind nie mitgeben...Und Dein Zwerg hat von Anfang an die Chance ein realistisches Bild von seinem Dad zu bekommen, sonst entstehen vielleicht nur irgedwelche Traumvorstellungen, denen es hinterhertrauert...
liebe Grüße, sonja
Re: Umgangsrecht
war bei mir ähnlich. Habe mich beim JA informiert: der KV kann sein KInd 4-6 mal im Monat sehen für 1-2 Stunden, so lange sie so klein sind. Mit geben mußt du Dein Kind auf keinem Fall, bei mir wäre es sogar unverantworlich von mir , wenn ich es machen würde ltd. JA. Dann war de Vorschlag von JA, immer eine Person dabei zu haben , zu der Du Vertauen hast, ist so angenehmer, wenn er kommt.Wenn der KV, dass nicht akzeptiert soll er sich selbst beim JA melden , haben die mir vorgeschlagen. Drum kann ich dir nur empfehlen, bei deinem JA anzurufen und ihnen die Situation schildern, ich mache das immer wieder, bei dem mir zuständigen Bearbeiter, so kennen die die Geschichte...
bei mir hat es sich nämlich in zwischen leider negativ entwickelt und er hat keine Lust mehr auf sein Kind, da er sich erst,al um sich und sein Leben kümmern will und mann ja sowieso mit s o einem Baby nix machen kann?!
also dir mehr Glück , ich habs aufgegeben meinen Kv zur Vernunft zu bringen, er muss selbst lernen Verantwortung zu übernehmen!
Liebe Grüße Cosma
An Bef
solange er die vaterschaft bestreitet hat er auch keine Rechte an dem Kind. Die hat er erst, wenn er anerkannt hat. Je nachdem wie er sich verhält musst du ihm also gar nicht entgegen gehen bis die Sache geklärt ist...
Danke für Eure Tipps (o.T.)
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