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Umgangsrecht für Säugling

Hallo Ihr Lieben,
ich habe bisher hier nur gelesen, mich aber noch nicht aktiv an der Diskussion beteiligt...das soll sich nun ändern !
Ich bin 34 Jahre alt und habe einen Sohn (Tobias) der sieben Monate alt ist. Von seinem Vater, mit dem ich zur Zeit noch verheiratet bin, lebe ich bereits seit 13 Monaten getrennt (also schon seit der Schwangerschaft)und er möchte sich jetzt auch schnellst möglich scheiden lassen.
Kurz nach der Geburt meines Sohnes hat er sich sehr um ihn bemüht und kam regelmäßig hier vorbei. Seit er eine Freundin hat, werden die Besuche eher selten (zwischenzeitlich war er mal vier Wochen überhaupt nicht hier und seitdem höchstens mal eine halbe Stunde die Woche). Ich habe bis jetzt immer versucht den Kontakt aufrecht zu erhalten, damit Tobias auch lernt, wer sein Papa ist, was aber aufgrund der wenigen und sehr kurzen Besuche nicht wirklich gelingt, denn er reagiert auf ihn, wie auf einen Fremden.
Jetzt plötzlich kam mein Mann und hat mir damit gedroht mich zu verklagen, wenn ich ihm den Kurzen nicht am Wochenende mitgebe.
Ich habe ihm gesagt, daß ich das nicht tun werde, da Tobias ihn doch gar nicht kennt und sicher einen gehörigen Schreck bekäme. Außerdem stille ich noch und er kennt ja seine Gewohnheiten (Essen, Schlafen, Rhythmus usw.) überhaupt nicht (hat ihn bis jetzt ja auch nicht interessiert)und weiß auch nicht wirklich, wie er mit ihm umgehen muß.
Ich habe ihm stattdessen angeboten, daß er den Kurzen zunächst einmal die Woche für einen ganzen Nachmittag hier bei mir haben kann und ich die beiden dann auch allein machen lasse, aber in der Nähe bleibe, falls mein Sohn Angst bekommt oder gestillt werden muß. Das hat er aber abgelehnt. Auch meinen Vorschlag, uns in seiner Wohnung zu treffen, wollte er nicht. Ich möchte, daß mein Sohn Kontakt zu seinem Papa hat(mit dem er ja noch nie zusammen gelebt hat), aber alles mit Maß und Ziel und möglichst so, daß es meinem Kind dabei gut geht.
Was sind diesbezüglich seine Rechte ? Wieviel Umgang ist bei einem Säugling in dem Alter üblich ?
Vielen Dank für Eure Hilfe !
Susanne mit Tobias
Bisherige Antworten

Re: Umgangsrecht für Säugling

Hallo Susanne!
Um es knapp zu sagen: Er hat keine Chance, seine Vorstellungen durchzusetzen. Bei einem so kleinen Kind, das zudem noch gestillt wird und den Vater kaum kennt, wird kein Gericht der Wochenend-Regelung zustimmen.
In jungen Jahren ist die Regelung eher so: öfter mal kurz, damit das Kind durch häufige Besuche an den nichtzusammenlebenden Elternteil gewöhnt wird. In 2-3 Jahren kann das dann anders aussehen. So muss aber erst mal Tobias Vater zeigen, dass er so großes Interesse hat, dass er sich regelmäßig kümmert und auch nur im Notfall geplante Termine absagt.
Wende Dich an das JA und lass Dich beraten, wenn Du ihm vorschlägst, dass er mit einem Tag Voranmeldung nachmittags vorbeikommen kann und am WE mal für 2-3 Stunden spazieren gehen kann bist Du schon recht großzügig ;o)
LG Conny

Re: Umgangsrecht für Säugling

Liebe Conny,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Das beruhigt mich ja nun schon ein bißchen....ich hatte schon richtig Angst, daß er meinen Kurzen einfach mitnehmen kann, egal ob der ihn kennt oder nicht....wie gesagt, ich möchte den Kontakt, aber wie heißt es immer so schön "alles zum Wohle des Kindes".
GLG
Susanne mit Tobias

Re: Umgangsrecht für Säugling

Hallo Susanne,
ich schließe mich meiner Vorschreiberin an ;-)
wenn du mal viel Zeit hast, dann lies meine Postings weiter unten
GGLG
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