Umgangsrecht = Umgangspflicht?
Mein Sohn vermisst seinen Vater unendlich. Und sein Vater ihn angeblich auch. hm, ich habe nichts dagegen, dass er seinen Vater sieht. Aber der Kindsvater sagt meinem Sohn immer, dass er ihn nicht abholen kann, weil es ihm weh tut, ihn wieder abgeben zu müssen. Nur wenn mein Sohn ganz zu ihm zieht, kann er ihn wiedersehen...
Nun leidet Kieran wirklich sehr unter dem Verlust. Hat er nicht ein RECHT auf seinen Vater? Kann ich ihn gesetzlich in die Pflicht nehmen, seinen Sohn zu besuchen?
Ich mag ihn nicht länger leiden sehen, vorhin hat er sich vor lauter Kummer übergeben, nachdem er mit seinem Vater telefoniert hat. Ich kann das kaum noch ertragen und ihm auch nicht wirklich helfen, wenn der Kindsvater ihm zwar erzählt, dass er ihn vermisst, aber ihn nicht abholen möchte. Auch zu seiner Einschulung will er nicht kommen, weil er es nicht erträgt, mich zu sehen...
bitte, falls jemand Erfahrungen hat, ich bin um jeden Rat dankbar.
LG Peggy,
Alleinerziehend seit über einem Jahr mit zwei Kindern
Re: Umgangsrecht = Umgangspflicht?
ich würde schnellstens zum jugendamt gehen und dort das problem schildern. sie sind verpflichtet, die rechte von kindern durchzusetzen. sie sind auch gute psychologen, so dass es ihnen hoffentlich gelingt, den vater zu überzeugen, dass er nicht nur an sein leid denken soll, sondern vor allem für seinen sohn da sein soll.
... aber so richtig glaube ich dem vater nicht, dass er den sohn nur dann sehen will, wenn er zu ihm zieht. bei (vater)-liebe gibt es doch keine "entweder oder". was denkst du davon? will er vielleicht keine verantwortung übernehmen und sucht dafür einen grund?
lg f.
Re: Umgangsrecht = Umgangspflicht?
das Jugendamt kennt die Situation ja bereits. Die zuständige Sozialpädagogin hat schon alles versucht, um eine einvernehmliche Lösung für alle Parteien zu finden. Der Vater meiner Kinder will sich aber mit mir an keinen Tisch setzen, er will mich partout nicht wiedersehen.
Ich verstehe seine Einstellung ganz und gar nicht. Sein Sohn war mal sein Ein und Alles. Die beiden haben sehr viel Zeit miteinander verbracht und Kieran hängt sehr an ihm. Er hat zwar verstanden, dass und warum ich mich getrennt habe, versteht aber nicht, warum sein Vater ihn nicht sehen will.
Wir haben bereits das Thema Sorgerecht hinter uns, nach wirklich ganz kurzem gerichtlichem Verfahren wurde es mir zugesprochen, da er kein Interesse am gemeinsamen Sorgerecht für unsere Kinder hat. Inzwischen denke ich, dass es für ihn einfach bequemer so ist, als sich mit mir auseinanderzusetzen.
LG Peggy
Re: Umgangsrecht = Umgangspflicht?
ich glaube, ich würde von wut platzen, denn das ist das allerletzte, wenn ein elternteil sein kind ablehnt (egal aus welchem grund!!!). dein kleiner tut mir sehr leid.
wenn der KV dich nicht sehen will, könntet ihr ja vielleicht vereinbaren, dass er es z.b. bei einer freundin/tante abholt und wieder hinbringt, dann seht ihr euch gar nicht. das kind hat dann immer ein heftchen dabei, wohin man wichtige sachen reinschreibt (was so passiet ist, medis usw.). ich finde es krass, aber wenn nichts anderes geht? wäre es eine möglichkeit?
lg f.0
Re: Umgangsrecht = Umgangspflicht?
man lass doch den "Arsch"...mach du dafür doppelt so viel mit deinen Kindern...wenn sein Vater ihn nicht mehr holen möchte,dann würde ich aber auch sagen er soll auch nicht mehr anrufen...denn du gehtst ja als erstes ans telefon und wenn er dich nicht mehr erträgt,dann braucht er auch nicht mehr anzurufen!
Wenn er das Kind eben nicht mehr holen möchte,dann braucht er doppelt gleich nicht mehr anrufen!
Und das er drunter leidet ist nur eine faule ausrede!!
Er will effektiv keinen Aufwand ihn zu holen,zu bringen,sich zu beschäftigen usw.ich würd es lassen!!
Ne freundin hat zu ihrem Kind immer gesagt:will er nicht,muss er nicht...und das ist wahr!!
Zum Thema Jugendamt,da könnt ich dir geschichten erzählen(bin auch alleinerziehend und hatte sehr grosse Probleme mit Jugandamt+exmann)vor meiner scheidung wegen sorgerecht usw.Also ich finde Jugendamt ist weder pedagogisch noch hilfreich,noch freundlich!
Manchmal hatte ich das gefühl,im jugendamt sitzen lauter hirnverbrannte menschen...die sooo extrem naiv denken und gar nicht auf die Frau+Kind eingehen und nur theoretisch entscheiden...aber nicht praktisch oder vom herz,nur so wie es der staat,die gesellschaft oder es die ausbildung vorschreibt!
Also lieber nicht jugendamt,sondern so regeln(natürlich nur wenn man sich noch so einigermasen versteht)entscheide einfach für dein Kind und brich den kontakt ab!!
Bestimmt gehts dann besser!!
Wünsch euch alles gute
Liebe Grüsse Gloria+Damian,die sehr glücklich ohne Mann bzw.Vater sind :-))))
Re: Umgangsrecht = Umgangspflicht?
den Ratschlag "Entscheide einfach für Dein Kind und brich den Kontakt ab!!" finde ich persönlich absolut unüberlegt. Du kannst Deine Situation mit der von Peggy nicht vergleichen, denn Dein Damian hat den Vater wohl eher nicht erlebt oder kennengelernt, während gerade Peggys Sohnemann mit 5 Jahren seinen Vater schon sehr deutlich vermisst.
Hast Du eine Vorstellung davon, wie wichtig es für ein Kind sein kann, dass der andere Elternteil auch trotz Trennung kein "Verbot" ist? Das Kind hat beide Elternteile lieb, BEIDE...
LG Heike
Re: Umgangsrecht = Umgangspflicht?
Lies:
Aber der Kindsvater sagt meinem Sohn immer, dass er ihn nicht abholen kann, weil es ihm weh tut, ihn wieder abgeben zu müssen. Nur wenn mein Sohn ganz zu ihm zieht, kann er ihn wiedersehen...
finde ich...oder besser gesagt höre ich da heraus,das der Vater ihn ja sowiso eigenltich nicht möchte und das es nur eine Ausrede ist!
Und ich kann da voll und ganz mitreden,denn bei meinem Vater war sowas ähnliches...und er war aber dann zum ende erhlich und sagte zu meinr Schwester,das er wirklich keine Lust hatte sie abzuholen etc.
ich denke eben das es eine Ausrede ist!!
Ich sag ja nur,das es meine Meinung ist...schlimm wenn ich das nicht mehr sagen darf...es heisst ja nicht das sie es machen muss...eben nur RAtschlag,was ich für richtig empfinden würde!!
Ach und den Satz,"Entscheide einfach für Dein Kind und brich den Kontakt ab"ist sehr wohl richtig...weil man macht das Kind ja nur seelisch kaputt damit...mit den Anrufen das er das kind sowiso nicht holen will...das kind ist dann nur traurig+erbricht...also frag ich mich halt ob das dann noch was bringt!Dann eben lieber kein Kontakt und...der Vater sieht womöglcih,das ihm sein sohn doch fehlt und dann wird alles gut und wenn nicht,dann vermisst der junge seinen vater nach paar monaten eh nicht mehr wirklich!!Das geht recht schnell(hab eben erfahrung)
naja...jeder kann ja zum glück selbst entscheiden wie er möchte...wir sind ein freies land und jeder kann schreiben,reden,machen was er möchte,denn wir haben meinungsfreiheit!!
In dem sinne viele liebe grüsse von gloria+damian,der seinen vater eben schon gesehen hat
Re: Umgangsrecht = Umgangspflicht?
an keiner Stelle habe ich Dir den Mund verboten, aber wenn Du es so verstehen möchtest, werde ich es durch diesen Text nicht ändern können. Also sorry dafür...
Wenn der Vater den Kontakt gänzlich abbrechen würde, dann ist es eine komplett andere Situation als wenn die Mutter den Kontakt unterbindet. Mit der "Vorarbeit" das der Sohn ja ganz zu ihm ziehen kann, damit man sich wiedersieht und dem Widerstand durch die Mutter indem sie den Vater meidet, treibt sie möglicherweise den Jungen in eine fürchterliche Zwickmühle. Und es geht ganz allein immer noch um das Wohl des Kindes und nicht darum wie Mutter oder Vater sich die Situation "leichter" machen könnten.
UND... es gilt trotz allem: Das Kind hat ein RECHT auf seinen Vater, ober DER das will oder nicht. Der Junge WILL seinen Vater sehen...
"Seelisch kaputt" ist ein recht weitgreifender Begriff und ich gebe Dir gerne Recht dass die derzeitige Situation den Jungen sicher mehr als nur belastet, aber Du glaubst das Kind vergisst seinen Vater schon in einigen Monaten (denkst Du bitte daran, der Junge ist 5 Jahre alt)...
Wieso bist Du so sicher, dass der Junge sich nicht für den Rest seiner Kindheit fragen wird was er falsch gemacht hat, das sein Vater sich von ihm zurückgezogen hat?
Hoffentlich können Peggy und ihr Ex eine gute Lösung finden. Ich weiss auch nicht warum der Typ keinen Kumpel oder jemanden in der Familie hat der ihm in den Hintern tritt und ihm sagt das er die Zeit die er mit dem Kind verbringen kann nutzen soll für die Beziehung zwischen Vater und Sohn anstatt zu jammern das er den Sohn wieder abgeben muss am Ende des Tages oder Wochenendes...
Liebe Grüße
Heike
Re: Umgangsrecht = Umgangspflicht?
so einfach ist das aber leider nicht. Kieran hat eine sehr intensive Vater-Sohn-Beziehung gehabt. Wir sind inzwischen ein Jahr und vier Monate getrennt. Er leidet noch immer. Manchmal zeigt er es mir nicht, um mich nicht traurig zu machen. Sein Vater ruft hier nicht an. Kieran ruft bei ihm an. Bislang habe ich nur positive Erfahrungen mit dem Jugendamt gemacht, aber die kommen mit dem Kindsvater nicht weiter. Er nimmt immer seine Mutter mit zu den Terminen und mich möchte er da nicht dabei haben. Er will mich nie wieder sehen und das geht eben nur, wenn er auch seine Kinder nicht wiedersieht. Verzwickte Situation. Inzwischen hat er eine neue Freundin und ich hatte große Hoffnung, dass es ihm dann besser geht und er damit besser klar kommt. Falsch gedacht. Kieran kann und wird ihn nie vergessen, will er auch gar nicht. Er sieht sich ständig Fotos von früher an und schreibt Briefe an seinen Vater. Das kann ich ihm nicht verbieten, denn es ist seine Art, die Trennung zu verarbeiten.
Lg Peggy
Re: Umgangsrecht = Umgangspflicht?
die Situation ist sicherlich total schrecklich für Deinen Sohn, wie soll er in seinem kleinen Alter schon verstehen können was da "abläuft"... das er gar nichts dafür kann, sondern womöglich alte Konflikte zwischen dem Vater und der Mama stehen...
Meiner Meinung nach kannst Du Deinem Sohn auf jeden Fall sagen, dass Du auch genauso traurig über das Verhalten seinens Vaters bist. Und das Du ganz bestimmt versuchst eine Regelung zu finden mit der ihr klarkommen könnt.
Das Jugendamt hilft zum Beispiel bei der Suche nach einer vernünftigen Lösung weil es versucht die Interessen aller zu berücksichtigen. Es gibt die Möglichkeit Einzelgespräche zu führen mit einem Mediator dort und auch gemeinsam (als Eltern) zu diskutieren. Wobei meine persönliche Erfahrung ist, dass man viel zu schnell auf Kleinkram in den Äusserungen des anderen achtet und das eigentliche "Problem" verrutscht...
Wenn gar nichts anderes geht, dann wird das Familiengericht einen Umgang festlegen. Das ist zwar nicht unbedingt das, was gewollt ist, wenn Du sagst das sein Vater ihn gerne sehen kann (klingt für mich jedenfalls auch zeitlich recht flexibel). Aber so hat man zumindest fixe Termine oder Zeiten/Tage.
Es gibt eine Broschüre "Eltern bleiben Eltern". Die kann man sich kostenlos bei vvv.bmfsfj.xyz unter Publikationen zusenden lassen. Die Broschüre gibt's aber garantiert auch im zuständigen Jugendamt. Vielleicht wäre das für den Vater nochmal hilfreich...
Liebe Grüße
Heike
Re: Umgangsrecht = Umgangspflicht?
wie ich den anderen schon schrieb, bin ich schon länger mit dem Jugendamt in Kontakt. Erst ging es um die Umgangsregelung, dann um die gemeinsame Sorge. Inzwischen lehnt er beides ab und will auch nicht mit mir reden. Diese Broschüre, von der Du schreibst, habe ich und er hat sie auch. Aber es interessiert ihn nicht. Meiner Meinung nach nimmt er eher in Kauf den Jungen zu verletzen, um mir damit nachhaltig eins auszuwischen. Und das schafft er damit ja auch, denn wenn Kieran leidet, leide ich mit.
Für ihn bin ich gestorben und mit der Trennung gibt es keine Familie mehr, mich nicht mehr und die Kinder auch nicht. Ist wohl bequemer so. Bei dem ,was hier so abgelaufen ist, bin ich auch nicht erpicht darauf, ihn ständig zu sehen, aber es geht ja nicht um mich. Meine Tochter kann sich an ihn nicht erinnern und vermisst ihn auch nicht, sie war ja erst drei Monate alt.
es ist und bleibt verzwickt. Mal sehen, vielleicht fällt mir ja doch noch was ein.
Vielen Dank nochmal!
Lg Peggy
Re: Umgangsrecht = Umgangspflicht?
meine Frau (Ex hört sich so hart an)und ich leben auch in zwei Haushalten. Unsere Kinder sehe ich regelmässig.
Mir liegt nichts mehr am Herzen, als für beide da zu sein.
Meine Tochter schläft jedes zweite WE bei mir.
Fynn besuche ihn einmal wöchentlich, er ist noch zu klein dafür.
Nun (seit 2 Wochen)hat Melanie einen neuen Freund. Nichts für mich ist mehr so wie früher. Ich hatte immer noch an uns geglaubt.
Trotzdem möchte ich meine Kinder so oft wie es geht sehen. Ich will Sie nicht auch noch verlieren.
Frag den Vater, warum er es seinem Sohn so schwer macht. Eine Einschulung hat Kieran nur einmal. So etwas kann man nicht aufholen. Sag Ihm, wie sehr Kieran Ihn braucht.
In die Pflicht nehmen, d.h. erzwingen, würde meiner Meinung nach alles nur noch schwieriger machen.
Ich hoffe Du schaffst es, ihn zu überzeugen.
LG Thomas
Re: Umgangsrecht = Umgangspflicht?
hab jetzt erst die anderen Beiträge gelesen.
Das der Vater seinen Sohn einfach wegstösst, will ich einfach nicht glauben. Ja, es gibt solche und solche Menschen. Auch das er keine Verantwortung übernehmen möchte, ich weiss nicht...
Ich sehne mich nach meinen Kindern.
Re: Umgangsrecht = Umgangspflicht?
hab deinen hilferuf gelesen und auch die antwortetn der anderen.
ich persönlich glaube, man kann es sich nicht so einfach machen und nur den kv kritisieren...
sicher, er müßte (weil er der erwachsene ist) sein eigenes leid zurückstellen und nur an das wohl des kindes denken. aber eben nicht jeder erwachsenen mensch (mann) vermag das! wenn kierans dad so eine enge beziehung zu seinem sohn hatte, warum gesteht man ihm nicht zu, daß er an der trennung leidet, evtl. zerbricht???
mein mann war für seine zwillis auch die ersten 3 jahre hauptbezugsperson, die jungs haben nach der trennung (die km hat die jungs einfach genommen und ist weggezogen) immer geschrieen, wenn sie zur km zurücksollten. und meinem mann hat es fast das herz gebrochen, die kinder immer wieder zurückbringen zu müssen. er hatte damals fast aufgegeben und mir erzählt, er schafft das nicht mehr, immer wieder seine geliebten kinder abgeben zu müssen...
ich bin echt der meinung, man muß einem mann auch schwäche zugestehen können...
bei meinem mann und seiner ex ist es ja auch so ein probs, daß die sich am besten nicht begegnen sollten, die richterin hat das bei den ganzen verfahren schon erkannt und deshalb angeordnet, daß sich die eltern nie begegenen bei der kindesübergabe, und auch nicht miteinander reden müssen, dafür ein übergabetagebuch angeordnet, wo alles reingeschrieben wird...
ich weiß, eltern SOLLTEN sich als vater und mutter fühlen, und sie SOLLTEN auf der elternebene kontakt haben. aber nicht immer geht so was. insofern kann ich deinen ex schon verstehen, daß es ihm zu weh tut... verstehe auch das mit der schuleinführung, daß dein ex nicht die kraft hat, dir dort zu begegnen... (wahrscheinlich sieht er in dir die böse, die die beziehung beendet hat?).
einen rat kann ich dir leider nicht geben, weil meine ratschläge sicher extrem wären (habe in der und in der anderen art selbsterlebtes), wollte aber echt um verständnis für die situation des kv bitten.
lg. swchen
p.s. kids meines mannes haben auch schuleinführung, die richterin will, daß die mama, der papa und die kids nach der schuleinführung zusammen essen gehen, ohne opas und omas...
Re: Umgangsrecht = Umgangspflicht?
ich möchte nur einen "technischen" Rat geben. Abgesehen von der Einschulung ist es sicher möglich, dass auch eine andere Person Kieran übergibt. Meinetwegen die Tante, Oma, gute Freundin. Dann muss Dein Ex DICH nicht sehen.
Ich finde allerdings, dass ein erwachsener Mensch darüber stehen sollte, die A****backen zusammenkneifen und durch durch die Situation.
Abbrechen würde ich den Kontakt auf keinen Fall. Selbst wenn ein Kind den Vater nur wenig gesehen hat, wir in einem Kind IMMER die Frage nach der zweiten Seite der Wurzeln kommen. Ich spreche da aus Erfahrung. Meinem Mann wurde der Kontakt zu seinem Vater auch verweigert, er hat sich 29 Jahre (!!!) gequält, bis er den Schritt gewagt hat, den Vater ausfindig zu machen und seit dem erst ist Ruhe in ihm eingekehrt. Ich glaube, eine Mutter, die den Vater als austauschbar oder unwichtig deklariert, hat keine Ahnung, was in so einem kleinen Menschen oder später in dem größeren Menschen vorgeht.
Meinem Mann wäre viel erspart geblieben, wenn er seinen Vater gekannt hätte, als er klein war.
LG Conny
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