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Umgang unterbinden?

Hallo,
vor 17 Monaten habe ich mal in diesem Forum "mitgemischt", allerdings eher negativ als positiv (es tut mir echt leid!!!). Damals war ich noch schwanger und lebte noch mit meinem Mann zusammen.
Vor 7 Monaten habe ich mich von meinem Mann getrennt, bin ausgezogen und nun im wahrsten Sinne des Wortes allein erziehend (ich erinnere mich noch an einige Stimmen hier im Forum, die sagten, das kann schneller gehen, als ich gucken kann- IHR hattet Recht!). Mein Mann zahlt weder Unterhalt (ich bekomme UVS), noch besteht Interesse an seinem Kind.
Nun hat er an zwei Wochenenden in Folge angefragt, ob er Felicia (16 Monate) einen ganzen Tag haben könnte.
Das erste Mal war mir seine Anfrage zu kurzfristig (er hat ein Tag vorher per SMS gefragt), ich hatte den Tag schon verplant und beim zweiten Mal habe ich ihm klipp und klar gesagt, dass ich nicht möchte, dass Felicia ihn sieht.
Er hat Felicia das letzte Mal vor 3 Monaten kurz gesehen, sie auf dem Arm gehabt und seit dem war sie Luft für ihn (auch bei ungeplanten Begegnungen auf der Straße!). Ich habe einen neuen Partner, der Felicia voll akzeptiert und sich kümmert wie ein Papa. Ich will für mein Kind natürlich nur das Beste und denke, der Kontakt zu ihrem "Erzeuger" würde sie völlig verwirren. Sie hätte natürlich Angst, weil sie ihn sooo lange nicht mehr gesehen hat. Und außerdem finde ich, sie kann nicht zwei "Papas" haben. Mein Mann würde es niemals akzeptieren, dass Felicia zu meinem neuen Partner "Papa" sagt. Das tut sie aber. Und schon gibt es das erste große Problem...
Was passiert, wenn ich weiter strikt den Umgang unterbinde? Mache ich mich strafbar? Hat das Nachteile für mich? Vorteile für ihn?
Zu guter Letzt möchte ich mich bei allen, die ich damals angegeriffen habe, entschuldigen! Ich kann heute nicht mehr nachvollziehen, was mich damals gebissen hat.
Liebe Grüße
Sandra
Bisherige Antworten

Re: Umgang unterbinden?

Hallo,
also gesetzlich gesehen: du als Mutter bist verpflichtet, den Kontakt zum Papa zu unterstützen. Also Umgang unterbinden geht schon mal gar nicht. ABER man muss alles sehr langsam angehen. Erstmal würde ich ihm sagen, dass ihr euch (ohne Tochter) auf dem Jugendamt trifft, um einen Umgang zu vereinbaren. Das wird dann wahrscheinlich ein "begleiteter Umgang" für ca. 1-2 Stunden im Beisein von jmd. aus dem Jugendamt sein. Je nachdem wie diese verlaufen und wie das Kind auf den Papa reagieren wird, wird dieser dann nur noch mit dem Papa stattfinden (also normal). Aber erstmal zum JA und klip und klar sagen, du wirst ihn unterstützen, nur wenn er das mit der Tochter ernst meint, nicht dass er nach 2 Monaten wieder keine Lust mehr hat!
Das mit dem "neuen" Papa würde ich gar nicht bringen, denn das Kind hat Recht auf den "richtigen" Papa, auch wenn es einen guten Ersatzpapa hat. Viele Kinder sind aber stolz drauf, dass sie 2 Papas haben, also da musst du dir keine Sorgen machen, dass es deine Kleine negativ finden wird.
Und noch was - du musst 2 Sachen trennen: Kindesunterhalt und Umgang. Auch wenn er nicht zahlt, kann er Umgang mit seinem Kind haben. Aber auf dem JA würde ich ihn dadrauf schon ansprechen, wie er das zukünftig regeln möchte. Aber solche Themen immer ansprechen, wenn die Tochter nicht dabei ist!
Alles Gute, F.

Re: Umgang unterbinden?

Hallo Sandra!
Ich glaube, da hast Du ein großes Problem vor Dir.
Es ist so, dass Felicia ein RECHT auf den Umgang mit ihrem RICHTIGEN Vater hat und er die Pflich, ihr den Umgang zu ermöglichen.
Es ist schwer, einem so kleinen Kind klarzumachen, dass XY nicht der Vater ist, aber ich halte es für grundverkehrt, wenn Du Felicia den "Falschen" als Vater unterjubelst, auch wenn er sich so gut um sie kümmert. Papa ist Papa und XY ist XY.
Den Umgang DARFST Du nicht strikt unterbinden, da es eben Felicias Recht ist, es sei denn, der Umgang würde das Kindeswohl gefährden (Misshandlung, Drogenkonsum, sowas...)
Allerdings sollte Dein Ex sich klar werden, was er will und Felicia zuliebe einen regelmäßigen Umgang einhalten. Bei kleinen Kindern sagt man, eher öfter und kurz, damit sie sich "erinnern", bei den Größeren gibt es oft so eine 14tägige Wochenendregelung.
Du darfst nicht vergessen, dass er nun mal wirklich IHR Vater ist und es für jeden Menschen wichtig ist, seine Wurzeln zu kennen. Ein Kind ist kein Eigentum, er hat durch eure Ehe das gleiche Sorgerecht wie Du und Du darfst nicht einfach den "Bestimmer" spielen.
Übrigens sind auch Umgang und Unterhalt zwei ganz verschiedene Schuhe. Das Argument "wer nicht zahlt, darf keinen Umgang haben" geht gar nicht!
Ich an Deiner Stelle würde ihm vorschlagen, im Beisein des Jugendamtes einen festen Umgangsplan zu erarbeiten und dann über ein paar Treffen, wo jemand bei ist, den Felicia gut kennt, dann die Bindung zum Vater aufbauen.
Ich glaube Dir gern, dass es für Dich die bequemere Lösung ist, Dir mit dem Neuen eine neue Familie aufzubauen, aber was ist, wenn ihr euch mal trennt, ist der Nächste dann auch Papa?
LG Conny

Re: Umgang unterbinden?

Hallo Sandra
nobody is perfekt und man kann sich auch nur dann zu einem Umstand äußern, wenn man selber ähnliches erlebt hat. Das reicht als Moralpredigt ;-) Spaß beiseite!
Der KV hat das Umgangsrecht, d.h. er hat das RECHT sein Kind sehen zu dürfen, egal ob dir das nun paßt oder nicht.
Habt ihr gemeinsames Sorgerecht???
Ich kann´s aber gut nachvollziehen, wenn du diesen Kontakt nicht möchtest. Ich habe in meiner Situation etwas nachgegeben, weil das Theater sonst über Gericht & co gelaufen und definitiv nicht im Sinne meines Sohnes gewesen wäre. Am Anfang war ich immer dabei und bis heute (es sind auch nur Absprachen per SMS und Junior (4) ist stundenweise bei KV; ich bringe und hole ihn -> mehr ist meinerseits nicht möglich!!!) kann ich nicht bestätigen ob nun wirkliches Interesse am Kind vorliegt oder eher ´ne Täuschung beteiligter Personen, weil es zu seinem Vorteil ist, wenn er "seinen Sohn" regelmäßig sieht. Es ist recht verzwickt, aber mir wäre es auch lieber, daß er keinen Kontakt zum KV als diesen VERLOGENEN!!! Leider geht es hier nicht um mich sondern um meinen Süßen und ich habe keine Lust, mir in 10/15 Jahren irgendwelche Vorhaltungen machen zu lassen. Er wird Erfahrungen machen müssen, vor denen ich ihn nicht beschützen kann, aber ich kann ihn auffangen!!!
Alles Liebe für euch und Kopf hoch

Re: Umgang unterbinden?

Hallo Sandra,
also das mit dem Umgangsrecht sehe ich schon genauso, steht ihm nun mal zu und das muss man (Frau) akzeptieren, auch wenns es einem schwer fällt.
Von einem geregeltem Umgangsrecht übers Jugendamt halte ich ehrlich gesagt nix.
Mein Exmann und ich haben damals gemeinsam ein Umgangsrecht vereinbart (1995 Kimberly war damals 1 Jahr alt). Sie durfte auch hin und wieder später über Nacht bleiben. Ein paar Jahre war es dann so, daß er sie alle 2 Wochen von Freitag auf Sonntag hatte (Was ich auch irgendwann genossen habe, weil ich dann auch Zeit für mich hatte und die braucht man schließlich ja auch)
Mitlerweile ist sie 11 Jahre alt und er kümmert sich so gut wie garnicht mehr um sie. Es ist von alleine einfach mehr oder minder eingeschlafen. Wenns hoch kommt, hat er sie 3-4 mal im Jahr (Was ich selber ehrlich gesagt wenig finde, aber ich kann und will ihn nicht zwingen, DENN nicht ich muss mich vor meiner Tochter rechtfertigen, weil ich niemals den Umgang unterbunden habe, sondern ER muss dies irgendwann mal Kimberly erklären, warum er sich nicht mehr Zeit und regelmässiger Zeit für sie genommen hat)
Mach Dir jetzt nicht so viel Kopf, versuche mit ihm eine Regelung zu finden, mit der Ihr Beide vorläufig einverstanden seit.
Und man kann dann den Umgang der jeweiligen Situation anpassen.
Ganz liebe Grüsse
Daniela

Re: Umgang unterbinden?

Hallo Sandra,
um die Rechte deines Ex einzuschaetzen, muesste man wissen, ob ihr gemeinsames Sorgerecht habt oder nicht. Ein Besuchsrecht hat er aber auf jeden Fall! Und das kann er auch "einklagen". Soweit wuerde ich es nicht kommen lassen, es ist auch im Interesse deiner Tochter, das sie ihren wahren Vater kennt und ihr nicht jahrelang vorgemacht wird, der neue Partner waere der Vater (kenne Leute, bei denen das in der Kindheit so gehandhabt wurde, und es ist eine sehr schwere Belastung, wenn man die eigene Identitaet nicht kennt bzw. spaet erfaehrt). Das schliesst doch nicht aus, dass sie deinen Partner lieb gewinnt und irgendwann aus eigener Entscheidung als richtigen Vater ansieht. Aber spielt bitte mit offenen Karten. Ich wuerde ein vernuenftiges Besuchsrecht etablieren, erstmal bei dir zu Hause, spaeter kann er sie eine Weile mitnehmen etc.
LG
Berit

Re: Umgang unterbinden?

Hallo Peepmatz
ich denke wir sind hier nicht böse...manches sieht aus der anderen Perspektive eben ganz anders aus. Und wenn man jemand liebt, dann ist man auch auf dessen Seite.
Ich würde den Umgang nicht verbieten. Auch wenn Du es Dir jetzt noch nicht vorstellen kannst, Du würdest ihr damit viel wegnehmen. Und strafbar wäre es auch...aber wir wollen ja bei sowas nicht einfach nur in "strafbar-nicht strafbar" Dimensionen denken.
Und offen gesagt, gaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaanz offen...er hat doch noch ein Kind. oder? Und da...er kümmert sich ja auch nicht sooo intensiv. Ganz ehrlich...das problem wird sich von selber lösen, weil er vermutlich bald gar nicht mehr anruft (vermute ich). Vielleicht irgendwann mal, aber dann kannst Du Felicia wahrheitsgemäs sagen das DU mit seiner Abwesenheit nichts zu tun hattest. Er war weg weil er...ja warum auch immer...hoffen wir, das zumindest er es selber weiss
LG Sabine

Re: Umgang unterbinden?

hallo peepmatz, ich kenne ja deine situation ein wenig. menschlich gesehen verstehe ich deine situation schon sehr gut... *seufz*
aber fakt ist nun mal, ihr habt gemeinsames sorgerecht (läuft die scheidung eigentlich schon?), der kv hat ein recht auf seine tochter, und die kleine natürlich auch ein recht auf ihren vater. da hast du eigentlich glück, daß dein ex nichts unternimmt (jugendamt, gericht), um einen geregelten umgang zu seiner tochter zu bekommen.
daß er dir nur ärger und schulden bereitet, das ist logisch. er hatte dir ja auch gedroht, dir im falle der training felicia wegzunehmen? daß er nicht so interesse am kind hat, sieht man ja an den kontakten in den letzten 7 monaten, oder? was er jetzt "veranstaltet" ist in meinen augen mehr so eine suche nach einem punkt, wo er dich treffen kann. und bei felicia kanns er eben noch nach wie vor.
schwer, da eine lösung zu finden, denn er hat nun mal das recht auf den umgang. vielleicht doch betreuter umgang durchs jugendamt. oder er kommt mal eine stunde zu dir, damit du dabei bist, wenn er mit der kleinen spielt? obwohl... ich würde den kerl ja nicht in meine whg. lassen, also fiele das bei mir auch schon flach... und nicht vorstellen könnte ich mir auch nicht, mich mit ihm außerhalb zu treffen, spielplatz oder so, weil ich eben nix mehr zu tun haben wollen würde.
vielleicht läßt sein interesse an felicia doch im laufe der zeit nach, so wie eben bei seiner großen tochter? jedenfalls wird die zeit ganz sicher kommen, wo felicia fragt, wieso sich ihr leiblicher vater nicht um sie gekümmert hat. udn wie schon geschrieben, dann mußt nicht du dich rechtfertigen, daß du den umgang unterbundne hast, sondern der kv muß sich die vorwürfe gefallen lassen, wieso er kein interesse hatte.
das mit den 2 papas finde ich persönlich nicht so als probs, kinder haben 2 omas, haben mehrere tanten usw. bei usn sagen die jungs einmal oma inge und einmal oma carla. vielleicht wäre das auch eine möglichkeit bei euch. dein ex ist eben der papa frank und dein partner der papa xxx. ich meine, deine tochter ist noch so klein, die sagt nicht von allein zu deinem freund papa, das muß ihr schon jemand gesagt haben, daß sie es sagen soll? ;-) wenn sie später mal größer ist und fragt, wieso sie 2 papas hat, kannst du es ihr kindgerecht erklären.
wichtig wäre für mich, erst mal geordnete verhältnisse zu schaffen, sprich scheidung. dort wird auch der umgang festgelegt. und der richter wird bestimmt die umstände berücksichtigen.
ich wünsch dir was.
lg. swchen

Danke für eure Antworten!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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