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UVG - wer kennt sich aus???

Hallo, also ich hab einen Antrag auf UVG gestellt weil der Vater von meiner Tochter wirklich nicht zahlen KANN. Er ist selbständig aber der Betrieb (landwirtschaft) steht immer wieder vor der insolvenz. weil ich ihn mit dem geld nicht noch unter druck setzten wollte hab ich auf den unterhalt verzichtet. jetzt sagte mir die schuldnerberatung das dürfe ich nicht,ich solle einen antrag stellen. das hab ich gemacht und jeztt wurde er angeschrieben und muß auch das formular ausfüllen. auch kein problem, aber sagt mal, muß er evtl. irgendwann die ganze summe die ich evtl. bekomme zurückzahlen plus den unterhalt den er mir dann zahlen kann ?? (er hofft ja noch immer auf bessere zeiten). muß noch dazu sagen das wir uns gut verstehen und es wegen dem kind überhaupt keine probs gibt. lg kerstin
Bisherige Antworten

Re: UVG - wer kennt sich aus???

hallo,
ja das ist richtig, du kannst nicht auf den KINDESunterhalt verzichten, weil es Geld für das Kind ist, nicht für dich.
ansonsten ist es so, wie du vermutest - wenn du UVG kriegst, muss der vater das geld dem staat zurück zahlen, sobald er genug verdient und den kindesunterhalt muss er natürlich sofort übernehmen, sobald er über dem selbstbehalt liegt.
lg fibila

Re: UVG - wer kennt sich aus???

Hallo,
naja, man "muss" diesen Antrag auf UV nicht stellen. Meine Erfahrung ist aber, dass wenn man andere Gelder beantragt, dort auf jeden Fall der UV als Einkommen angerechnet wird, wenn man keinen Unterhalt angibt, egal ob man den Vorschuss nun wirklich beantragt hat oder nicht. Ging mir zumindest bei den Kindergartengebuehren so.
Natuerlich ist es aber im Interesse des Kindes (und im eigenen) wenn man den Kindesunterhalt annimmt. Und es ist natuerlich der Vater, der letztlich dafuer aufkommen muss, der Staat leistet nur einen Vorschuss. Ich finde das auch gerecht, denn dein Exmann hat nunmal ein Kind in die Welt gesetzt und muss auch seinen Teil der finanziellen Verantwortung tragen, sobald er dazu in der Lage ist.
LG
Berit

Re: UVG - wer kennt sich aus???

Hallo Berit, ja Du hast natürlich recht, aber ich will ihn nicht in die insolvenz treiben, er würde ja alles verlieren. und sein sohn lebt ja schliesslich auch bei ihm auf dem hof, ich will dem kind ja auch nicht das zu hause nehmen.und es ist im moment wirklich total knapp, ich kenne die finanzielle situation des hofes sehr gut, hab einblick in die bücher. weiß noch nicht was ich jetzt machen werde, hab ja noch 4 wochen zeit dem amt zu bestätigen das er doch gezahlt hat. Weißt Du wie lange die versuchen den vorschuss zurückzubekommen? 10 Jahre oder länger??GEzahlt werden ja längsten 6 Jahre. Kann er das wenn in Raten zurückzahlen?? Danke schon mal, LG Kerstin

Re: UVG - wer kennt sich aus???

In Raten zahlen kann er dann schon, halt je nach seinem zukünftigen Einkommen.
Der Vater muss nichts zahlen (wenn du einverstanden bist), wenn du selber keine finanzielle Hilfe vom Staat beantragst. Das willst du aber tun, oder?
Unterhalt verjährt glaube ich nach 30 Jahren, ob es so auch bei UVG ist, weiss ich leider nicht.
LG Fibila

Re: UVG - wer kennt sich aus???

hallo, ich kenne das so, daß die behörden (wenn du keinen antrag auf uvs gestellt hast oder stellen willst), dir die höhe des uvs fiktiv als einkommen angerechnet wird, als hättest du ihn bekommen. wenn du also bei stattlichen stellen geld beantragen willst, rechnet man, als hättest du den uvs bereits.
mir ist auch bekannt, daß der kv den uvs entsprechend seiner möglichkeiten zurückzahlen muß, verjährung in 30 jahren.
alles gute.
lg. swchen

Re: UVG - wer kennt sich aus???

hallo kerstin,
soweit ich weiss muss der uvg nur dann vom vater zurückgezahlt werden, wenn der vater zahlen könnte, es aber nicht tut.
kann der vater wegen zu geringem einkommen, arbeitslosigkeit etc. nicht zahlen, muss er anscheinend nicht zurückzahlen. das sagt zumindest cornelius vater.
ich bekomme auch uvg...muss morgen endlich zum jugendamt.
lg katkat

Re: UVG - wer kennt sich aus???

Hi katkat, dann würde ich es schon machen. Er versucht ja auch sobald es geht den unterhalt zu zahlen, aber wenn er dann den vorschuss auch noch zurückzahlen muß packt er das nicht! Ist halt beim jemandem der selbständig ist auch schwer zu berechnen, der letzten ekst bescheid ist von 2003, hab dem steuerberater schon bescheid gesagt das er mal in gang kommen soll. danke und lg kerstin

Re: UVG - wer kennt sich aus???

Hallo ihr zwei,
ich meine, wenn ein Unterhaltstitel besteht, muss zurückgezahlt werden. So hat man es mir erklärt. Die Kleine von meinem Mann hat auch UVG bezahlt und wir zahlen gerade in Raten zurück. Monatsrate 16 Euro für 5 Jahre. Ich denke, das ist machbar, wenn es wieder besser läuft. Die sind froh, wenn sie überhaupt was zurückkriegen, daher lassen sie sich auch auf noch so kleine Raten ein :o)
LG Conny

Re: UVG - wer kennt sich aus???

Hallo Conny, danke für Deine Antwort. Ist ja schonmal gut zu wissen das das dann recht kleine Beträge sind. Ich habe aber keinen Titel, sondern nur UVG beantragt, da steht auch drin das es noch keinen Titel gibt. LG Kerstin

Re: UVG - wer kennt sich aus???

Hallo noch mal,
ja er sollte sich da keine grauen Haare zusätzlich wachsen lassen. Solange UVG läuft wollen sie natürlich auch nichts zurück. Im BGB steht auch drin, dass - wer nicht leistungsfähig ist, nicht zu Unterhalt verpflichtet ist.
Kann Dir gern mal den § raussuchen :o)
LG Conny
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