UVG - wer kennt sich aus???
Re: UVG - wer kennt sich aus???
ja das ist richtig, du kannst nicht auf den KINDESunterhalt verzichten, weil es Geld für das Kind ist, nicht für dich.
ansonsten ist es so, wie du vermutest - wenn du UVG kriegst, muss der vater das geld dem staat zurück zahlen, sobald er genug verdient und den kindesunterhalt muss er natürlich sofort übernehmen, sobald er über dem selbstbehalt liegt.
lg fibila
Re: UVG - wer kennt sich aus???
naja, man "muss" diesen Antrag auf UV nicht stellen. Meine Erfahrung ist aber, dass wenn man andere Gelder beantragt, dort auf jeden Fall der UV als Einkommen angerechnet wird, wenn man keinen Unterhalt angibt, egal ob man den Vorschuss nun wirklich beantragt hat oder nicht. Ging mir zumindest bei den Kindergartengebuehren so.
Natuerlich ist es aber im Interesse des Kindes (und im eigenen) wenn man den Kindesunterhalt annimmt. Und es ist natuerlich der Vater, der letztlich dafuer aufkommen muss, der Staat leistet nur einen Vorschuss. Ich finde das auch gerecht, denn dein Exmann hat nunmal ein Kind in die Welt gesetzt und muss auch seinen Teil der finanziellen Verantwortung tragen, sobald er dazu in der Lage ist.
LG
Berit
Re: UVG - wer kennt sich aus???
Re: UVG - wer kennt sich aus???
Der Vater muss nichts zahlen (wenn du einverstanden bist), wenn du selber keine finanzielle Hilfe vom Staat beantragst. Das willst du aber tun, oder?
Unterhalt verjährt glaube ich nach 30 Jahren, ob es so auch bei UVG ist, weiss ich leider nicht.
LG Fibila
Re: UVG - wer kennt sich aus???
mir ist auch bekannt, daß der kv den uvs entsprechend seiner möglichkeiten zurückzahlen muß, verjährung in 30 jahren.
alles gute.
lg. swchen
Re: UVG - wer kennt sich aus???
soweit ich weiss muss der uvg nur dann vom vater zurückgezahlt werden, wenn der vater zahlen könnte, es aber nicht tut.
kann der vater wegen zu geringem einkommen, arbeitslosigkeit etc. nicht zahlen, muss er anscheinend nicht zurückzahlen. das sagt zumindest cornelius vater.
ich bekomme auch uvg...muss morgen endlich zum jugendamt.
lg katkat
Re: UVG - wer kennt sich aus???
Re: UVG - wer kennt sich aus???
ich meine, wenn ein Unterhaltstitel besteht, muss zurückgezahlt werden. So hat man es mir erklärt. Die Kleine von meinem Mann hat auch UVG bezahlt und wir zahlen gerade in Raten zurück. Monatsrate 16 Euro für 5 Jahre. Ich denke, das ist machbar, wenn es wieder besser läuft. Die sind froh, wenn sie überhaupt was zurückkriegen, daher lassen sie sich auch auf noch so kleine Raten ein :o)
LG Conny
Re: UVG - wer kennt sich aus???
Re: UVG - wer kennt sich aus???
ja er sollte sich da keine grauen Haare zusätzlich wachsen lassen. Solange UVG läuft wollen sie natürlich auch nichts zurück. Im BGB steht auch drin, dass - wer nicht leistungsfähig ist, nicht zu Unterhalt verpflichtet ist.
Kann Dir gern mal den § raussuchen :o)
LG Conny
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