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Steuerlicher Kinderfreibetrag, hat jemand Ahnung v

von Steuern?
Hi,
in der Einkommenssteuererklärung kann man angeben, den vollen Kinderfreibetrag und den vollen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf zu beantragen. Ich habe das angekreuzt, da ich der Ansicht war, dass das nur derjenige beantragen kann, bei dem das Kind gemeldet ist. Ich bin alleinerziehend und das Kind ist nur bei mir gemeldet. Der Papa zahlt regelmäßig Unterhalt und hat auch regelmäßigen Kontakt zum Kind. Meine Frage ist, hat er ebenfalls einen gesetzlichen Anspruch auf eine Steuerermäßigung durch das Kind? Müsste das Kind dann bei ihm gemeldet sein?
Was berücksichtigt dieser Freibetrag eigentlich?
Danke
Bisherige Antworten

Re: Steuerlicher Kinderfreibetrag, hat jemand Ahnu

Hallo Vegas,
den Kinderfreibetrag kannst du als AE nur dann voll auf dich überschreiben lassen, wenn der KV keinen bzw. nur geringfügigen Unterhalt zahlt. Der Freibetrag wirkt sich m.E. nur auf den Solidarbeitrag aus und hat keinen Einfluss auf die eigentlichen Steuern.
Den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf solltest du m.E. voll ausnutzen können. Viel Erfolg und LG Antje

Re: Steuerlicher Kinderfreibetrag, hat jemand Ahnung v

hallo, mein mann hat bei gsr und gemeinsamem abr seine kinder bei sich als zweitwohnsitz angemeldet. das hat zur folge, daß die km nur die hälfte des betreuungsfreibetrages bekommt. mein mann hat jedenfalls eine steuerermäßigung durch seine kinder.
lg. swchen

Re: Steuerlicher Kinderfreibetrag, hat jemand Ahnung v

Danke für die Antwort aber was bedeutet gsr und abr? Irgendwie denke ich mir auch, dass er das Kind bei sich anmelden möchte ... wozu braucht er sonst eine Geburtsurkunde und die Vaterschaftsanerkennung? Kann er das einfach machen? Immerhin hat das Kind noch nie bei ihm geschlafen? Wie hoch ist der betreuungsfreibetrag?
LG

Re: Steuerlicher Kinderfreibetrag, hat jemand Ahnung v

hallo, gsr heißt gemeinsames sorgerecht, und abr = aufenthaltsbestimmungsrecht.
beides sind ja zwei paar schuhe. viele haben gsr, aber meist nur der das abr, bei dem das kind den hauptwohnsitz hat.
mein man hat eben gemeinsames sorgerecht und gemeinsames aufenthaltsbestimmungsrecht, wobei mit seinem einverständnis die kinder den lebensmittelpunkt bei der km = kindesmutter haben.
hab jetzt mal woanders gelesen, was es den vätern für vorteile bringt, wenn sie ihre kids auch bei sich (als zweitwohnsitz) gemeldet haben...
neben dem halben kinderfreibetrag haben kv auch den vorteil bei versicherungen, wenn ein kind bei ihnen gemeldet ist. und auch baukindergeld wird gewährt... für den kv schon ne masse geld...
wie hoch der betreuungsfreibetrag ist, weiß ich nicht, ich muß mal meinen mann fragen. erinnerst du mich noch mal dran, bitte?
lg. swchen

Re: Steuerlicher Kinderfreibetrag, hat jemand Ahnung v

Hi swchen,
glücklicherweise habe ich alleiniges sorgerecht und damit liegt das aufenthaltsbestimmungsrecht auch bei mir. weißt du, ob es eine rechtliche regelung gibt, dass er nur mit meinem einverständnis das kind bei sich melden dürfte? momentan wäre es mir echt egal, aber sobald ich wieder mehr arbeiten gehe und steuern bezahle ... kann ich es vormöglich nicht mehr rückgängig machen.
danke übrigens für deine ausführlichen erklärungen.
lg

p.s.

die km hatte im letzten jahr natürlich den vollen betreuungsfreibetrag beantragt, aber ihn nicht bekommen, weil mein mann seine kids bei ihm auch angemeldet hatte. sicher ein grund zum frust für die km...
aber immerhin sind die kids 1/3 des jahres bei meinem mann, und wenn es ihm laut gesetz zusteht, warum sollte er das geld verschenken?
lg. swchen
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