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SEH SEHR WICHTIG BITTE HELF MIR

Hallo,
ich hab schonmal geschrieben jedoch nichts konkretes als ANtwort bekommen gegoogelt hab ich auch schon aber es lässt sich nicht herausfinden wieviel das ist.
Also mein Freund verdient unter 1.300 Euro im Monat.... Er hat 2 kinder eine ist 3 wird jetzt 4 jahre alt die andere ist 14 jahre alt wieviel steht jeweils den Töchtern zu ... wieviel darf er für sich behalten ?? wir wohnen in miete haben keinerlei lebensversicherung oder sowas...bzw. er nicht....
BITTE Konkrete ZAHLEN brauche ich wenn möglich noch heute
DANKESCHÖN ist wirklich superwichtig
Bisherige Antworten

Re: SEH SEHR WICHTIG BITTE HELF MIR

hallo,
bei "düsseldorfer tabelle" konntest du es dir selber raussuchen, aber ich hab es jetzt halt gemacht:
tochter 14 jahre - 291 ?
tochter 4 jahre - 204 ?
besonderheiten sind nicht berücksichtigt :)
lg fibila

Re: SEH SEHR WICHTIG BITTE HELF MIR

Hallo DAnke aber die düsseldorfer tabelle hab ich auch rausgesucht aber wie verhält sich das darf er da noch kindergeld hälftig abziehen da die ex ja kindergeld in voller höhe erhält ????

Nein, darf er nicht.

das geht erst ab der 6. Stufe der DT. Da er ja so wenig zahlt, darf er kein hälftiges Kindergeld abziehen.
LG Fibila

Re: SEH SEHR WICHTIG BITTE HELF MIR

Huhu Fibila!
Sag mal... hast Du zufällig nen Link von der Tabelle?
Ein Kind mit 4 Jahren bekommt 204???
Meine Motti ist nämlich 2 und ihr Vater hat immer so um die 1000? gehabt. Ich habe immer nur 127? bekommen...
Sind das dann immer 77? zu wenig gewesen, oder wie ist das da??
Das würde mich jetuzt doch mal interessieren....
Schon mal vielen Dank und glG Luna mit Motti

Re: SEH SEHR WICHTIG BITTE HELF MIR

hallo luna,
ganz einfach: mhhh.duesseldorfertabelle.mhhh
aber da der vater selbstbehalt 890 ? hat, bleibt wohl nicht mehr viel übrig, dann wird es mit den 127 ? wohl stimmen. sein selbstbehalt kann sinken, wenn er z.b. mietfrei bei den eltern wohnt, oder zusammen mit seiner freundin/frau.
lg fibila

Re: SEH SEHR WICHTIG BITTE HELF MIR

Hallo,
also noch besser, als Conny das unten dargestellt hat, geht das eigentlich auf die Ferne nicht.
Ich glaube, Du stellst zu hohe Erwartungen an ein solches Forum. Für eine KONKRETE Berechnung wende Dich doch an das Jugendamt oder noch besser: Rechtsanwalt.
lg juli

Re: SEH SEHR WICHTIG BITTE HELF MIR

Hallo,
wenn ich das recht erinnere, ist bei den Beträgen, die Conny unten genannt hat, das Kindergeld bereits anteilig abgezogen, d.h. es handelt sich um die Zahlbeträge der Düsseldorfer Tabelle.
Sollte eine Mangelfallberechnung vorgenommen werden, musst Du das einfach konkret ausrechnen lassen, mehr kann man dazu nicht schreiben.
Ich finde Deine Art hier zu schreiben, mit Verlaub, ein wenig befremdlich.
lg juli

Äääähmmm, Spanien?????

Stimmt das, dass Du in Spanien lebst?? Und beide Kinder ebenfalls??
Also, ohne das jetzt rechtlich geprüft zu haben und überhaupt die Staatsangehörigkeit der Kinder zu berücksichtigen, würde ich tendenziell eher davon ausgehen, dass sich der Unterhalt nach spanischem Recht richtet.
lg juli

Meine Art zu schreiben ist befremdlich f. Dich????

Hall Juli,
meine ARt zu schreiben ist also befremdlich für Dich ??? Versteh nicht warum. Es brennt mir halt auf der Seele deshalb hab ich es als wichtig deklariert. im Falle Du ein Problem damit haben solltest bitte ich um eine Erklärung von Dir.
Die AUssagen die zuvor getroffen waren waren zu ungenau nun hab ich nochmals nachgehakt und jetzt ist das klar wie es berechnet wird.....
Danke trotzdem obwohl Du mir hier eher "befremdlich" erscheinst....
Yvonne

Re: Meine Art zu schreiben ist befremdlich f. Dich????

Hallo Yvonne,
Conny hat sich weiter unten sehr viel Mühe gemacht, aus Deinen Angaben soweit wie möglich etwas Handfestes zusammen zu pfriemeln. Dazu verlierst Du kein Wort (muss ja kein großes Danke sein, aber vielleicht wenigstens mal kurz darauf eingehen, wenn sie sich schon die Mühe macht und Dir helfen will) und tackerst stattdessen einige Zeilen drüber wieder in großen Lettern, dass Du konkrete Zahlen willst.
lg juli

Re: Meine Art zu schreiben ist befremdlich f. Dich????

ich habe mich per PN bei conny bedankt und es nicht öffentlich gemacht ENTSCHULDIGUNG das nächste mal teile ich es allen mit bei wemich mich wie bedankt habe ok ??? Einverstanden
Yvonne
"kopfschüttel"

mich auch

Hallo,
tja, ich muss Juli Recht geben, denn ich dachte bei deinem Posting auch, dass nur noch das "aber Zackzack" fehlt...
Vielleicht kennst du dich im Netz nicht so gut aus? GROSSSCHRIFT hat etwas von SCHREIEN und ist hier absolut überflüssig.
LG Ariane

Kann mich nur anschließen!

Genau das habe ich auch gedacht.... GLG ->

Re: SEH SEHR WICHTIG BITTE HELF MIR

hallo,
also wenn dein freund 1300 euros netto hat, kann er erst mal pauschal 5% als berufsbedingte aufwendungen abziehen (sollte er mehr haben, muß er das nachweisen), bleibt ein bereinigtes nettoeinkommen von 1235 euros.
sein selbstbehalt als arbeitender beträgt 890 euros, macht eine verteilermasse für den unterhalt von 345 euros.
diese verteilermasse reicht aber nicht, um den unterhaltsbedarf der beiden töchter abzudecken, also ist es eine mangelfallrechnung.
lt. düsseldorfer tabelle stehen deiner kleineren tochter 199 euros unterhalt zu, und der großen 291 euros.
falls die km der ersten tochter nicht auf den dreh kommt, den selbstbehalt deines freundes wegen zusammenleben mit dir zu kürzen zu wollen, wäre die rechnung folgende:
Unterhalt des Kindes = Anspruch des einzelnen Kindes * Verteilermasse/Gesamtanspruch aller Kinder
hieße, für die kleine 140 euro, für die große 205 euro.
das sind aber nur erstmal richtzahlen.
alles liebe für dich.
lg. swchen
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