Suchen Menü

Kostenbeteiligung durch den Vater?

Meine Freundin (vor Jahren geschieden) meinte gestern zu mir das der vater des Kindes sich an vielen Neuanschaffungen beteiligen muss. Z.B. wenn neue Klamotten oder was grösseres fürs Kinderzimmer gebraucht werden, sogar wenn ich mit meinem Kind in den Urlaub fahren möchte, oder wenn er in die Schule geht für Bücher oder Klassenfahretn usw.
Sie wusste aber nicht ob das immer noch gilt.
Kann mir da jemand was zu sagen?
oder ggf. einen link nennen wo ich das nachlesen kann?
lg Jean
Bisherige Antworten

Re: Kostenbeteiligung durch den Vater?

Hallo Jean,
also rein rechtlich gesehen hat der Vater mit dem Unterhalt seine Pflicht voll erfüllt finanziell... Liegt also am KV, ob er bei Winter/Sommerbekleidung usw was - berechtigterweise - dazusteuert... Kann ich nicht nachvollziehen, aber so ist es!
LG
Antje

Re: Kostenbeteiligung durch den Vater?

hallo, der kv erfüllt seine finanzielle "beitragspflicht" durch den unterhalt, zu dem bekommst du auch noch kindergeld. davon sollten alle normalausgaben bestritten werden.
bei sonderausgaben (z.b. klassenfahrten) kann er zur beteiligung aufgefordert werden. ich drück dir die daumen, daß bei dir der kv das freiwillig tut.
lg. swchen
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen