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Kindesunterhalt, Hilfe bei Berechnung!

Hallo Mädels,
wir haben doch Expertinnen hier, die sich mit der Düsseldorfer Tabelle auskennen, brauch mal Hilfe für eine Freundin.
Sie ist geschieden, Exmann zahlte bisher mehr Kindesunterhalt als notwendig, hat jetzt ohne Absprache auf 200 ? gekürzt.
Das ist sein Regelsatz, wenn ich es richtig berechnet habe, oder? Kann er das so einfach kürzen?
Sie haben keine gerichtliche Festlegung, leben in NRW, beide Kinderfreibetrag von 0,5, er hat netto knapp 1600 ?, der Kleine ist 2 Jahre alt. Er ist neu verheiratet, noch kein 2. Kind meiner Kenntnis nach. Wenn doch, ändert sich dann etwas?
Seid ihr so lieb mal nachzurechnen...?
Danke
LG Stinni
Bisherige Antworten

Re: Kindesunterhalt, Hilfe bei Berechnung!

Hallo Stinni,
wenn es keine Festlegung gibt, muss er nach Düsseldorfer Tabelle 199 Euro zahlen.
Deine Freundin kann aber zum Amt gehen und den Unterhalt titulieren lassen, bzw. das Jugendamt um Beistandschaft bitten, damit die im Namen des Kindes den Titel erwirken.
Solange er noch kein weiteres Kind hat, dürfte nicht viel passieren, da minderjährige Kinder immer vor gehen. Wenn ein Kind kommt könnte er aber zum Mangelfall werden und ev. weniger als 200 Euro zahlen müssen...
LG Conny

Danke ;-)

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