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Kindergeld geht immer nur an einen!?????

Halli Hallo!
Bisher gab es von mir hier nichts zu lesen, bin ansonsten (in den letzten Monaten eher nicht) im "Geboren Sept./Okt. 2003", aber seit Anfang Februar diesen Jahres AE ... der KV kümmert sich kein bisschen und zahlt weder KU noch für mich (waren nicht verheiratet, hab aber *GottseiDank* die Unterhaltsverpflichtungsurkunden bekommen als alles noch "im Guten" enden sollte ...)
Hab in einer Zeitschrift folgendes entdeckt:
"Verbringt ein Kind getrennt lebender Eltern bei beiden in etwa gleich viel Zeit, kann es sowohl im Haushalt der Mutter als auch des Vaters aufgenommen sein. Das Kindergeld wird aber trotzdem nicht hälftig an beide gezahlt. Es geht an denjenigen Elternteil, den beide Eltern dafür als berechtigt erklären.
BFH, III R 91/03-3/05"
So war das aber bisher nicht, oder? Bei der Berechnung der Höhe des KU wird halbes KiGeld abgezogen, auch bei Zahlungen gemäss UVG ...
Hat sich jemand von Euch schon näher darüber informiert oder hattet ihr das Thema erst?
LG Natascha & Ben
Bisherige Antworten

Re: Kindergeld geht immer nur an einen!?????

Ich denke es geht dabei einfach nur darum an wen es ausgezahlt wird. Die Kindergeldkasse will halt nicht die Hälfte an die Mutter und die Hälfte an den Vater überweisen.
Anrechnen kann der Vater es aber trotzdem und dann halt vom Unterhalt abziehen. Er bekommt eben nur seinen Anteil nicht direkt von der Kindergeldkasse.
LG,
nancy

Re: Kindergeld geht immer nur an einen!?????

Achso, ich hab natürlich gleich ganz anders gedacht ... ;o)
LG Natascha

Re: Kindergeld geht immer nur an einen!?????

Hi, soweit ich weiß, wird das Kindergeld nur zur hälfte auf den Unterhalt angerechnet, wenn dieser bei 135% des Regelunterhalts liegt. Ansonsten bleibt es bei dem, wo das Kind dauerhaft lebt. Ich würd doch mal bei der Kindergeldkasse oder bei einem Fachanwalt für Familienrecht nachfragen! LG, Uma

Re: Kindergeld geht immer nur an einen!?????

Wenn unterhalb des 135% Regelsatzes gezahlt wird, wird das Kindergeld nur anteilig berechnet, daher ist in den Tabellen (Düsseldorfer Tabelle/Berliner Tabelle) der Zahlbetrag gleich.
Übersetzt heißt das, stehen dem Kind 231 Euro zu, der Vater hat aber nur geringes Gehalt, wird ihm weniger Kindergeld als Entlastung angerechnet, als wenn er mehr verdient.
LG Conny

VIELEN DANK FÜR EURE ANTWORTEN!!! LG Natascha

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