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Ich soll Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

Hey ,
ich weiss nicht was ich machen soll, ich habe mit meinem Ex ein 2 Jährigen Sohn, der Kleine war nicht geplant, sondern ist an einem Wochenede entstanden als wir offiziell schon kein Paar mehr waren. Dennoch haben wir uns dann für den Kleinen entschieden da wir freundschaftlich ein recht gutes Verhätnis hatten. Da wir aber getrennt leben , jeder eigene Wohnung, und er sich kaum um den Kleinen kümmert oder für ihn zahlt, habe ich Unterhaltsvorschuss beantragt, der dann auch seit April 2005 gezahlt wurde. Nun bekomme ich heute Post das ich den zurück zahlen soll, da der Kindsvater angegeben hat wir hätten eine Beziehung in dem Zeitraum gehabt und ich hätte bei ihm gelebt. Seine Familie bezeugt dies.
Es ist richtig das wir mal einige Tage zusammen verbracht haben , aber den Grossteil habe ich ´mit dem Kleinen in meiner Wohnung gelebt, wieso hätte ich sonst so hohe Nebenkosten- , Strom-, Telefonrechnung.
Wenn er doch meint wir wohnen bei ihm, warum giobt er das erst jetzt an?
Wie kann ich beweisen das dieses nicht so ist? Hatte eben ein Gesrpäch mit der Bearbeiterin, die meinst " ein paar Tage" heist dort wohnen oder eine Beziehung führen. Dem ist aber nicht so , wir haben ein freundschatliches Verhältnis und habens dem Kleinen zu liebe getan das man Geburtstage oder mal Wochenenden miteinander verbringt, mehr nicht.
Dann müsste ich ja mit meinem Freunden oder meiner besten Freundin auch eine Beziehung führen, wenn ich die übers Wochenende besuche oder?
Kommt er wirklich damit durch obwohl er nicht für seinen Sohn gezahlt hat und sogar gesagt hat, er gehe lieber ins Gefängnis bevor er 1 Cent zahlt?
LG Sunshine
Bisherige Antworten

Re: Ich soll Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

Hallo,
ich möchte Dir raten, Dir einen Anwalt zu nehmen, bzw. zumindest einmal einen aufzusuchen. Du hast die Möglichkeit von deinem Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu erhalten, wenn Du nicht über genügend mtl. Einkommen verfügst, daß ist die Erstberatung bei einem Anwalt für Dich bis auf 10,00 Euro kostenlos. Der Anwalt wird Dir dann sagen können, wie am besten vorzugehen ist. Generell ist es meine ich so, daß man nur Anspruch auf Leistungen nach dem UVG hat, wenn mann alleinerzeiehnd ist und der Kindsvater keinen Unterhalt zahlen kann, Du müsstest daher am Antragszeitraum bzw. im Bewilligungszeitraum schon alleinerziehend gewesen sein und alleine gewohnt haben, wnn Du das warst, hatte ja alles seine Richtigkeit. Wichtig ist nun, daß Du zunächst Widerspruch gegen den Rückforderungsbescheid einlegst frsitwahrend, wird der Widerspruch abgelehnt kannst Du dagegen Klage einreichen, innerhalb der dann dein Ex Freund und seine Eltern als Zeugen angehört werden müßten und da sind sie ja dann zur Wahrheit verpflichtet...
Hoffe Dir geholfen zu haben..
LG Liza

Re: Ich soll Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

hallo sunshine,
du musst als erstes einspruch einlegen.....was mich jedoch stutzig gemacht hat, wenn ihr denn so ein gutes freundschaftliches verhältnis habt, warum zahlt er dann nicht für seinen sohn bzw. sagt die unwahrheit? du solltest vielleicht mal die beziehungs zum kv überdenken und klarheit schaffen.
lg katkat

Re: Ich soll Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

hallo, ich gehe davon aus, daß sich der kv jetzt so quer stellt, weil das jugendamt ja den uvs von ihm zurückhaben will...
wie war das eigentlich mit dem unterhalt geregelt bei euch? wenn das jugendamt uvs zahlt, wollen die doch erst mal einen unterhaltstitel haben, um dann zu sehen, daß der kv wirlklich nicht zahlt?
als erstes würde ich widerspruch gegen die rückforderung des uvs einlegen. ihr wart als paar getrennt und wenn ihr ein paar tage wegen dem kind als eltern (nicht als paar, also trennung der paar- von der elternebene) zusammenwart, dann habt ihr keine wohn- und wirtschaftsgemeinschaft gebildet. der kv müßte vor gericht nachweisen, inwiefern er dich finanziell unterstützt hat. da du aber deine eigenen kosten nachweisen kannst, müßtest du auf der sicheren seite stehen?
von wegen freundschaftliches verhältnis zum kv... wer mich so in die pfanne haut, da würde ich zumindest die freundschaft überdenken.
lg. swchen

da kann ich mich nur anschliessen....

das sehe ich genauso... das amt will es sicher gerade von ihm zurück haben und das ist seine reaktion darauf! :-(
ich würde fix einspruch einlegen und dann sollen die dir erstmal nachweisen das es so war, wie er und seine familie behaupten!?
lg
antje
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