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Grundregeln für Umgangsentscheidung

Ich mal wieder...
Nächsten Montag versuchen wir nochmal eine Umgangsregelung für die Kinder aufzustellen. Letztes Mal haben wir schon die Grundregeln aufgestellt, die dafür gelten sollen.
Mich würde mal interessieren was Euch dazu einfällt.
Wir haben bisher:
1) positive Elterndarstellung und gemeinsame Lösungsvorgabe
2) Kinder gerne gemeinsam im Kontakt, aber nicht Pflicht.
3) Jedes Kind verlebt WE und Alltag mit jedem Elternteil
4) Kinder brauchen feste Rhythmen
5) Kinder können (!) auch mal einen Elternteil eine Woche nicht sehen.
Ich habe noch ergänzt "fester Lebensmittelpunkt", denn die klassische 50/50-Regelung würde bei uns sicher zur Katastrophe werden.
Hoffe auf einige Anregungen, Kommentare!
LG, Ina.
Bisherige Antworten

Re: Grundregeln für Umgangsentscheidung

Hallo Ina,
theoretisch hört sich das ja klasse an, aber ist nicht die Umsetzung das Wichtigste? Das sind doch die üblichen Umgangsregeln.
Wie soll es denn in der Praxis umgesetzt werden?
LG Stinni

Re: Grundregeln für Umgangsentscheidung

Hallo Stinni,
ja, das frag ich mich auch die ganze Zeit! Der KV ist ja der Meinung dass die Kinder bei IHM wohnen und nur die Woche über bei mir sind, weil er halt arbeitet.
Gestern hat er gefragt ob die Kinder vom 25.12. bis 1.1. bei ihm sein können. *seufz*
Und als ich ihn fragte ob er die Kinderausweise noch hat, weil ich sie endlich mal ummelden will (u.a. weil die Schule in die Nick nächstes Jahr gehen soll zu unserem Einzugsgebiet gehört), meinte er, sie könnten doch genauso gut bei ihm gemeldet bleiben.
Ich fürchte, so sehr die Mediatorin versuchen wird sich an diesen Regeln entlangzuhangeln, wird es doch erstmal einzig und allein um die Frage gehen wo denn der "Hauptwohnsitz" der Kinder sein soll. Und daran wird es wieder scheitern eine gemeinsame Lösung zu finden.
Ach, blöder Mist! Ich will hier wirklich keinem zu Nahe treten, aber manchmal beneide ich die Frauen, bei denen sich der Vater gar nicht kümmert. Denen bleibt wenigstens der ewige Kampf erspart.
LG, Ina.
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