Frage zu Umgangsrecht
LG
Re: Frage zu Umgangsrecht
gesetzlich festgeschrieben ist lediglich das Recht auf Umgang. Wie das aussieht, legen die Eltern fest. Meist vierzehntägig übers Wochenende und vielleicht noch einen Tag unter der Woche dazu.
Dass Du möglicherweise trennungsbedingte emotionale Schwierigkeiten (so genau hast Du dazu ja nichts ausgeführt, nur, dass Du ihn nicht sehen magst), ist vielleicht nachvollziehbar. Nur für Dein Kind geht es in der Tat um viel. Ein nicht vorhandener Vater ist ja doch irgendwann präsent, und zwar als Defizit. Das tut nicht gut.
lg juli
Re: Frage zu Umgangsrecht
ich kann mich meiner Vorrednerin eigentlich nur anschließen. Du solltest Deiner Tochter den Kontakt zum Vater nicht unterbinden. Ich bin auch um jeden Tag froh, den ich meinen Ex nicht sehen muss, trotzdem war es mir wichtig, dass er viel Kontakt zu meiner Tochter hat, denn für SIE ist es ENORM wichtig, ihren Vater zu kennen. Und es geht auch nicht nur darum, wie oft der Vater sein Kind sehen darf, sondern dass das Kind auch ein Recht hat, seinen Vater zu sehen, auch wenn der Mutter das nicht passt.
Ist manchmal sehr hart, aber leider nicht vermeidbar...
Ciao, Elisabeth
Re: Frage zu Umgangsrecht
LG!
Re: Frage zu Umgangsrecht
also mein sohn ist 2 und ich achte sehr drauf, dass e regelmäßig umgang mit seinem vater hat. sicher wünsche auch ich mir einen neuen partner und irgendwann, wir träumen mal, wird hier vielleicht wieder ein harmonisches familienleben stattfinden. aber der VATER ist nur einer. man kann doch den papa nicht einfach austauschen. was ist, wenn die neue beziehung auch bricht? dann hat sie wiede den papa verlust und keinen halt, weil der *echte* papa da ist.
auch wenn ihr kein paar mehr seid, seid ihr für den rest eures lebens elternpaar.
ich halte es für sehr wichtig, den kontakt zum ausgezogenen elternteil, aufrecht zu halten, so lange es in vernünftigem rahmen ist.
lg
deniz
Re: Frage zu Umgangsrecht
nein, DEIN neuer partner wird nie IHR vater sein.er mag eine vaterrolle übernehmen, aber einen leiblichen vater hat sie nur einen. glaub mir, deine tochter wird nicht durcheinander werden, wenn sie 2 männliche bezugspersonen hat....aber sie wird irgendwann ihre herkunft verstehen und kennen wollen. ein vater, so "schlecht" er sein mag zu dem man kontakt hatte oder hat ist ein realer vater mit allem was dazu gehört. unterbindest du den kontakt zum vater läufst du massiv gefahr, dass dieser vater hochgejubelt wird. ich denke, dass du das auch nicht willst.
mach dir klar, dass es um deine verletzten gefühle geht und das der grund ist, warum du den kontakt unterbinden willst und nicht das vermeindliche wohl deiner tochter, denn die hat ein recht auf den kontakt.
lg katkat
Re: Frage zu Umgangsrecht
Habe gerade in Deinem Profil gelesen was das bei Euch für eine Situation ist ...
Fragt er denn nach EUCH oder nach Eurer Tochter? Wenn eindeutig letzteres der Fall ist würde ich ihn der Kleinen zuliebe auch lassen!
Aber nicht um Dich um den Finger wickeln zu lassen und womöglich noch warmzuhalten!
Er fordert nun seine väterlichen Rechte, wie sieht es denn mit Verpflichtungen aus?
Grüsse nach München!
Natascha
Re: Frage zu Umgangsrecht
LG
Re: Frage zu Umgangsrecht
es gibt ein Umgangsrecht und eine Umgangspflicht, daran hast Du Dich zu halten. Der Vater kann - wenn notwendig - den Umgang einklagen.
Sei bitte nicht so egoistisch, es geht hier um EUER Kind und nicht um DEINE Zukunftspläne...
Dann fällt mir nix mehr zu ein...sehr traurig...ich hoffe, es rächt sich nicht irgendwann, wenn Deine Tochter Dir mal vorwirft, dass Du den Umgang verhindert hast...ich kenne so einen Fall!
Denk noch mal nach, bitte!
LG Stinni
Re: Frage zu Umgangsrecht
LG!
Re: Frage zu Umgangsrecht
das ist nicht Deine Entscheidung, das Recht auf Umgang kann er nur unter schwersten Voraussetzungen (Drogen, Missbrauch) verlieren, ansonsten nicht.
Eventuell ist ein betreuter Umgang möglich, wenn Du ihm nicht zutraust, dass er allein mit Eurer Tochter klar kommt.
LG Stinni
Ich habe nur Tatsachen genannt, gerichtliche Entscheidungen und Rechte, keine moralische Vorstellungen. Das unterscheidet sich leider all zu oft....
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