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Frage zu Umgangsrecht

Hallo, mit dem Vater meiner Tochter war ich nicht verheiratet. Er fragt ab und zu per SMS nach, ob er uns sehen kann. Ich möchte das aber nicht. Bis jetzt kam noch nie irgendeine massive Forderung von ihm sondern immer nur Fragen. Gibt es gesetzliche Festlegung, die vorschreibt, wie oft oder wieviele Stunden im Monat er sein Kind sehen darf? Oder ist das pure Vereinbarungssache?
LG
Bisherige Antworten

Re: Frage zu Umgangsrecht

Hallo tina,
gesetzlich festgeschrieben ist lediglich das Recht auf Umgang. Wie das aussieht, legen die Eltern fest. Meist vierzehntägig übers Wochenende und vielleicht noch einen Tag unter der Woche dazu.
Dass Du möglicherweise trennungsbedingte emotionale Schwierigkeiten (so genau hast Du dazu ja nichts ausgeführt, nur, dass Du ihn nicht sehen magst), ist vielleicht nachvollziehbar. Nur für Dein Kind geht es in der Tat um viel. Ein nicht vorhandener Vater ist ja doch irgendwann präsent, und zwar als Defizit. Das tut nicht gut.
lg juli

Re: Frage zu Umgangsrecht

Hallo,
ich kann mich meiner Vorrednerin eigentlich nur anschließen. Du solltest Deiner Tochter den Kontakt zum Vater nicht unterbinden. Ich bin auch um jeden Tag froh, den ich meinen Ex nicht sehen muss, trotzdem war es mir wichtig, dass er viel Kontakt zu meiner Tochter hat, denn für SIE ist es ENORM wichtig, ihren Vater zu kennen. Und es geht auch nicht nur darum, wie oft der Vater sein Kind sehen darf, sondern dass das Kind auch ein Recht hat, seinen Vater zu sehen, auch wenn der Mutter das nicht passt.
Ist manchmal sehr hart, aber leider nicht vermeidbar...
Ciao, Elisabeth

Re: Frage zu Umgangsrecht

Hallo ihr zwei,danke für eure Antworten. Ich werde (hoffentlich) irgendwann eine neue Beziehung haben und dann wird dieser Mann doch die Vaterrolle übernehmen. Dann hat sie zwei Väter und das bringt doch ein kleines Kind erst recht durcheinander. Außerdem habe ich nichts dagegen, dass sie später Kontakt zu ihm hat. Ich will ihr den Kontak nicht "wegnehmen" aber ich will ihn jetzt nicht, eben weil sie vielleicht einen neuen Papa bekommt.
LG!

Re: Frage zu Umgangsrecht

hallo,
also mein sohn ist 2 und ich achte sehr drauf, dass e regelmäßig umgang mit seinem vater hat. sicher wünsche auch ich mir einen neuen partner und irgendwann, wir träumen mal, wird hier vielleicht wieder ein harmonisches familienleben stattfinden. aber der VATER ist nur einer. man kann doch den papa nicht einfach austauschen. was ist, wenn die neue beziehung auch bricht? dann hat sie wiede den papa verlust und keinen halt, weil der *echte* papa da ist.
auch wenn ihr kein paar mehr seid, seid ihr für den rest eures lebens elternpaar.
ich halte es für sehr wichtig, den kontakt zum ausgezogenen elternteil, aufrecht zu halten, so lange es in vernünftigem rahmen ist.
lg
deniz

Re: Frage zu Umgangsrecht

hallo tina,
nein, DEIN neuer partner wird nie IHR vater sein.er mag eine vaterrolle übernehmen, aber einen leiblichen vater hat sie nur einen. glaub mir, deine tochter wird nicht durcheinander werden, wenn sie 2 männliche bezugspersonen hat....aber sie wird irgendwann ihre herkunft verstehen und kennen wollen. ein vater, so "schlecht" er sein mag zu dem man kontakt hatte oder hat ist ein realer vater mit allem was dazu gehört. unterbindest du den kontakt zum vater läufst du massiv gefahr, dass dieser vater hochgejubelt wird. ich denke, dass du das auch nicht willst.
mach dir klar, dass es um deine verletzten gefühle geht und das der grund ist, warum du den kontakt unterbinden willst und nicht das vermeindliche wohl deiner tochter, denn die hat ein recht auf den kontakt.
lg katkat

Re: Frage zu Umgangsrecht

Hallo!
Habe gerade in Deinem Profil gelesen was das bei Euch für eine Situation ist ...
Fragt er denn nach EUCH oder nach Eurer Tochter? Wenn eindeutig letzteres der Fall ist würde ich ihn der Kleinen zuliebe auch lassen!
Aber nicht um Dich um den Finger wickeln zu lassen und womöglich noch warmzuhalten!
Er fordert nun seine väterlichen Rechte, wie sieht es denn mit Verpflichtungen aus?
Grüsse nach München!
Natascha

Re: Frage zu Umgangsrecht

Hallo, in der Regel fragt er danach, "uns" zu sehen. Mit den Verpflichtungen meinst du sicher den Unterhalt. Da kommt gar nichts. Auch nicht, ob oder wie ich finanziell zurechtkomme. Ich habe eine Beistandschaft beim JuAmt, die sich um alles kümmern. Ganz nebenbei hat er die Vaterschaft abgestritten und wir müssten einen DNA-Test machen, als meine Tochter gerade mal 6 Monate alt war. Und dann soll ich ihm Umgangsrecht geben?
LG

Re: Frage zu Umgangsrecht

Hallo Tina,
es gibt ein Umgangsrecht und eine Umgangspflicht, daran hast Du Dich zu halten. Der Vater kann - wenn notwendig - den Umgang einklagen.
Sei bitte nicht so egoistisch, es geht hier um EUER Kind und nicht um DEINE Zukunftspläne...
Dann fällt mir nix mehr zu ein...sehr traurig...ich hoffe, es rächt sich nicht irgendwann, wenn Deine Tochter Dir mal vorwirft, dass Du den Umgang verhindert hast...ich kenne so einen Fall!
Denk noch mal nach, bitte!
LG Stinni

Re: Frage zu Umgangsrecht

Hallo Stinni, du kennst die Hintergründe nicht und was dieser Mann sich alles geleistet hat. Er hat moralisch gesehen, sein Recht auf Umgang/Kontakt vertan (aus meiner persönlichen Sicht). Und das hat nichts mit meinen Zukunftsplänen zu tun sondern mit seinem Verhalten. Auch habe ich nicht vor, meiner Tochter den Umgang zu verbieten. Das kann sie später selbst entscheiden. Und seine Fragen sind nicht auf meine Tochter allein bezogen sondern immer auf uns zwei. Hört sich an, als fragt er nach einem Date nicht nach Umgangsrecht.
LG!

Re: Frage zu Umgangsrecht

Hallo Tina,
das ist nicht Deine Entscheidung, das Recht auf Umgang kann er nur unter schwersten Voraussetzungen (Drogen, Missbrauch) verlieren, ansonsten nicht.
Eventuell ist ein betreuter Umgang möglich, wenn Du ihm nicht zutraust, dass er allein mit Eurer Tochter klar kommt.
LG Stinni
Ich habe nur Tatsachen genannt, gerichtliche Entscheidungen und Rechte, keine moralische Vorstellungen. Das unterscheidet sich leider all zu oft....
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