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Frage zu Kindesunterhalt!

hallo zusammen,
mein mann hat eine tochter aus 1. ehe (9 jahre).
nun kam eine mail von der km, dass sich die düsseld.tabelle wieder erhöht hat und er nun 7 euro mehr zahlen muss. dann also 257,- euro.
mein mann hat sich im grossen und ganzen immer auf das verlassen, was von der km "verlangt" wurde und hat bezahlt. ändert sich der unterhalt eigentlich nicht, wenn der kv selbst wieder heiratet und ein kind hat und seine frau (also ich) nicht arbeitet?
wäre für antworten sehr dankbar. lg, karin
Bisherige Antworten

Re: Frage zu Kindesunterhalt!

Hi Karin,
kann ich so nicht beantworten, kommt auf die Umstände an. Hat die Mutter einen Unterhaltstitel und wenn ja: einen festen (dann bleibt der Betrag immer gleich, ist aber eher selten anzutreffen) oder einen dynamischen (dann steigt der Unterhaltsbetrag tatsächlich alle 2 Jahre, wenn die neue DD-Tabelle rauskommt - bei uns übrigens auch 7 EUR mehr).
Und wurde Eure Situation (weiteres Kind, Ehefrau) bei der Berechnung schon berücksichtigt? Führt i.d.R. dazu, daß weniger Unterhalt für das erste Kind gezahlt werden muß, es sei denn, Euer Einkommen hat sich erhöht.
Auf jeden Fall könnt Ihr bei einem Unterhaltstitel nicht einfach das Geld kürzen, sondern müßt ggf. komplett neu berechnen lassen.
LG Knuddelbärchen

Re: Frage zu Kindesunterhalt!

hallo knuddelbärchen,
vielen dank erst mal.
ich hab da leider gar keine ahnung, aber ich glaube nicht, dass die neue situation mit unserem sohn schon berücksichtigt wurde. wohin kann ich mich da wenden, wer kann mir das genau ausrechnen? wäre schon der hammer, wenn wir seit 3 jahren immer schon zuviel zahlen...
lg, karin

Re: Frage zu Kindesunterhalt!

Hallo
das mit dem Unterhalt ist eh eine komische Sache...Mindestunterhalt...tststs...ich kenne kaum jemand der mehr kriegt---und das, obwohl die KV#s wirklich sehr unterschiedlich verdienen. Meiner verdioent wirklich guzt, und zahlt (dank herumgeschiebe und meiner faulheit) auch nur das...der KV meiner Freundin ist "Knecht" bei einem bauer, und zahlt genauso viel. Und der kriegt sicher weniger..das ist schon seltsam. Ich meine...ein Kind braucht das, und mehr...aber ich frage mich ob das den gar nicht an die Väter angepasst wird. Naja...gehört jas nicht hierher. Aber ich finde das ganze mehr als seltsam. Amndererseits hat es auch sein gutes,...auch wenn es nicht soooo arg viel ist (im vergleich zum gehalt), man hat einen festen Wert wioran man sich halten kann und muss da nich6 ewig rumstreiten. es gibt ja schon genug böses blut
LG

Re: Frage zu Kindesunterhalt!

hallo, die unterhaltstabelle geht ja immer von 2 kindern und einer ehefrau aus...
aufgrund welcher regelung hat denn dein mann bezahlt bis jetzt?
es kommt auch immer darauf an, ob dein mann wegen dme unterhalt einen titel hat. wenn ja, könnte (müßte) er ihn wegen der geänderten situation (weiteres kind, ehefrau) vor gericht abändern lassen...
hat er keinen titel, könnte dein mann mit allen unterlagen aufs jugendamt gehen und den unterhalt für beide kinder (unter berücksichtigung von dir als ehefrau) festlegen lassen.
natürlich ändert sich der unterhalt, wenn der kv wieder heiratet und weitere kinder bekommt, also zumindest muß das berücksichtigt werden... kommt immer drauf an, wieviel dein mann verdient, udn ob es ein mangelfall wird oder nicht...
lg. swchen

MINDESTunterhalt...deswegen nicht

Hallo
prinzipiell haben Frau + weitere KInder natürlich schon eine Auswirkung. KLinder mehr als die Frau...allerdings sprechen wir hier ja vom MINDESTunterhalt. Soviel braucht das Kind (eher mehr)...naja, wnn r mehr zahlen würde...dann könnte man wohl evtl. auf den Mindestunterhalt runterkürzen...aber der MIndestunterhalt wird eben in der Regel nicht gekürzt. Weiles ja dschon die niedrigst Summe ist die verlangt werden kann (laut Tabelle)
LG

hallo pappa

ich habe schon verstanden, was gemeint war ;-) da ich ja nicht die finanziellen dinge des mannes kenne, wollte ich nur auch auf die möglichkeit hinweisen, falls er nicht in der lage sein sollte, den mindestunterhalt für nun beide kinder aufzubringen, daß es dann eine mangelfallrechnung werden könnte unter umständen.
ich habe z.b. NIE den mindestunterhalt bekommen vom kv, weil er gar nicht so viel verteilermasse hatte.
aber du hast schon recht.
lg. swchen

Re: hallo pappa

hallo ihrs,
vielen dank nochmal. doch, sein verdienst ist leicht hoch genug, dass er sicher kein mangelfall wird. dann bleibt es bei uns wohl so, wie es ist.
aber da hätte ich nochmal eine andere frage zum unterhalt:
wie lange muss mein mann den zahlen?? das mädchen ist super gescheit, kommt jetzt aufs gymnasium und wird bestimmt studieren. mit 5 kam sie in die schule.
lg, karin

wie lange unterhalt...

hallo, wenn dein mann tatsächlich gut verdient, so daß er alle unterhaltsberechtigten zumindest mit dem mindestunterhalt abdecken kann, dann wird es wohl beim unterhalt für seine 1. tochter bleiben...
normalerweise zahlt ein vater (die km ab dem 18. geburtstag des kindes, weil sie dann ebenso zum barunterhalt verpflichtet ist und sich nicht mehr auf den betreuungsunterhalt berufen kann) unterhalt bis zur wirtschaftlichen selbständigkeit. heißt praktisch: bis beendigung der lehre, wenn das kind anschließend eine arbeit aufnimmt. oder bis abschluß des studiums, wobei es da aber auch regeln gibt... ewig kann das kind nicht studieren...
ausnahmen dazu gibts auch, aber dazu muß man dann echt die betreffende situation sehen.
lg. swchen

Re: wie lange unterhalt...

heisst das also, dass er evtl. noch bis mitte 20 zahlen muss? oder sogar noch länger? lg, karin

Re: wie lange unterhalt...

hallo, ja, unter umständen schon, wenn z.b. jemand abi macht, dann studiert, evtl. einmal wechselt, dann kann das schon so sein...
lg. swchen

Na bravo!! ;-) Danke und LG

Re: Na bravo!! ;-) Danke und LG

Also ich meine bis maximal zum 27. Lebensjahr muß (ggf.) Unterhalt gezahlt werden. LG
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