Frage wegen Besuchsrecht
ich habe da mal eine Frage und hoffe ihr könnt mir dabei helfen. Also meine Schwester bekommt ein Baby, will sich aber vom Kindesvater trennen weil es zwischen den beiden nur Stress gibt. Jetzt macht sie sich aber Sorgen wegen des Besuchsrechts.
Muss sie ein Neugeborenes in seine Obhut geben?
Wenn ja in welchem Umfang?
Sie traut ihm das nämlich nicht wirklich zu und möchte sich gerne vorher informieren.
Bin für jede Antwort dankbar.
LG Nadine mit Jo-Ann 6 Jahre und Julina fast 3 Jahre
Re: Frage wegen Besuchsrecht
Auch ich war schon in der Schwangerschaft allein und hatte diese Sorgen. Ich wollte, dass sich der Vater um unsere Tochter kümmert, hab ihm angeboten sie so oft zu besuchen wie er mag, aber er wollte sie nur allein mitnehmen, was ich ihm verweigerte. Im Endeffekt hat er sich nicht gekümmert, ist aber zum Jugendamt.Es gab betreuten Umgang, weil er nicht zu uns wollte. Dann kam er einfach nicht mehr und ist zum Gericht. Er wollte es einfach haben. Mittlerweile war die Kleine ein Jahr alt. Er sollte sie dann einmal die Woche für eine Stunde zu Hause besuchen, und nach mehreren Besuchen konnte er sie allein betreuen. Ich habe aber leider bis heute Probleme mit ihm. Manchmal wünschte ich, ich hätte ihn gar nicht als Vater angegeben, dann hätte er keine Rechte. Ich will ihm auf keinen Fall den Umgang verweigern, hab mir immer gewünscht dass meine Tochter ihren Papa für sich hat, aber er macht nur was er will. Besuchen hätte er sie auch ohne Vaterschaftsanerkennung von mir aus können, aber dann könnte er sich nicht soviel erlauben, ohne Konsequenzen. Denn auch wenn es immer heißt: die armen Väter, im Endeffekt können sie machen was sie wollen und dürfen trotzdem alles.
Überlegt euch also am besten das mit der Vaterschaftsanerkennung, das wäre mein Rat!
Re: Frage wegen Besuchsrecht
erstmal vielen lieben Dank für Deine antwort.
Geht das so einfach den Vater nicht anzugeben?
Was ist wenn er auf den Vaterschafftstest besteht?
LG Nadine
Re: Frage wegen Besuchsrecht
soweit ich weiß, kann der Vater nicht auf einen Vaterschaftstest bestehen.
Wenn das Kind geboren wird und die Mutter keinen Vater angibt (und sie nicht verheiratet ist), hat sie das alleinige Sorgerecht. Somit kann sie bestimmen ob dem Kind eine Speichelprobe entnommen wird oder nicht. Da kann der Vater nicht viel tun...ich finde aber, dass es nicht schön für das Kind ist, wenn in der Geburtsurkunde kein Vater angegeben ist, oder? Da kommen doch bestimmt Fragen, wenns größer ist.
Ich weiß oft geht es nicht so einfach und friedlich... mein Ex ist auch einer von der "schwierigen" Sorte.
LG
Lucia
Re: Frage wegen Besuchsrecht
danke für deine Antwort das mit deinem Ex tut mir leid.
Aber wie gesgt er will dieses Kind ja nicht also kann es ihm ja eigentlich egal sein. Ich finde solche Sachen auch immer schade, bin selber ohne Vater aufgewachsen. Aber es ist mit sicherheit besser einem Kind die Wahrheit zu sagen als sich ewig mit dem Ex zu zoffen und dann einem Kind erklären müssen dass Papa es nicht wollte und darüber traurig ist dass er sich nicht kümmert.
LG Nadine
Re: Frage wegen Besuchsrecht
Wahrheit ist grundsätzlich gut. Aber man muss aufpassen, dass die Wahrheit nicht die ist, die man selber gern so sehen möchte, wenn Du verstehst was ich meine...
Wann kommt denn das Baby? Ich würde mal abwarten, wie er reagiert und wie es sich überhaupt entwickelt...
LG Conny
Re: Frage wegen Besuchsrecht
außerdem bleibt zu bedenken, dass es dann keinen Unterhalt gibt und unter Umständen, wenn sie sich weigert den Vater zu benennen, keinen Unterhaltsvorschuss vom Amt, denn die wollen das Geld ja verständlicherweise vom Vater zurück.
Die Anerkennung der Vaterschaft ist ungleich Sorgerecht. Und bei einem jungen Kind wird kein Gericht der Welt von der Mutter verlangen, dass sie es mitgibt und schon gar nicht, kleiner Tipp, wenn sie schöööön lange stillt.
Man sagt, umso kleiner das Kind, desto öfter und kürzer sollte der Kontakt stattfinden. Das heißt, wenn das Kind aus dem Stillalter raus ist, wird er es stundenweise allein haben dürfen, ab 3 Jahre ca, auch über Nacht. Das ist so GROB die Regel. Wenn es älter ist, 14tägig das ganze Wochenende.
Vielleicht wäre es ratsam, wenn die werdenden Eltern sich dem Kind zuliebe mal Hilfe holen, denn das KIND hat ein Recht auf BEIDE Eltern...
LG Conny
Re: Frage wegen Besuchsrecht
ich kann mich Connys Antworten nur anschließen. Es ist keinem damit geholfen den Vater von vornherein auszuschließen. Ich würde beiden dringend raten sich jede nur erdenkliche Hilfe zu holen. Ich bin grad in engem Kontakt mit dem Jugendamt und finde das was die da tun und entscheiden sehr gut und vor allem auch hilfreich!
Darüber hinaus kann Mediation, Elternberatung oder was auch immer auch sehr gut sein! Bzw. es schadet nicht.
LG und alles Gute den bald dreien!
Ina.
Re: Frage wegen Besuchsrecht
ich habe damit keine Erfahrung, aber ich denke, bei Neugeborenen kann es sich allenfalls um besuchsweise Kontakte handeln, zum Beispiel, weil sie haeufig gestillt werden muessen. Wenn du es genau wissen moechtest, frag am besten beim Jugendamt nach.
LG
Berit
Re: Frage wegen Besuchsrecht
ich habe mich auch schon in der schwangerschaft vom kindvater getrennt und hatte ähnliche sorgen! ich kann deine schwester beruhigen: kein gericht/jugendamt der welt würde einen säugling alleine dem vater überlassen...
ich hatte mich damals beim jugendamt und bei einer anwältin erkundigt was "üblich" ist. kurze besuche (1std) in kurzen abständen (1-3 mal die woche) sind bei so kleinen vieeeeel wichtiger/wertvoller als alle 2 wochen für nen tag! mal abgesehen davon: ich habe 6 monate voll gestillt, wie hätte das funktionieren sollen?
sie soll sich nicht stressen lassen!!!!!
lg
antje
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