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FRAGE ZUR BERECHNUNG

Hallo,
mein Freund und ich haben eine gemeinsame Tochter die im Juni 3 Jahre alt wird.
Zudem hat mein Freund noch eine grosse Tochter die nun 14. Jahre alt geworden ist... Meine Frage....
Wieviel Unterhalt müsste er eigentlich bezahlen, wenn man auch sieht dass er für die Kleine unterhaltspflichtig ist also für unsere gemeinsame Tochter.
Er verdient gerade nicht die Welt, ca 1.100 Euro netto im Monat.... Ich selbst gehe auch arbeiten.
Mit der Frau mit der er die 14 Jährige hat ist er nicht verheiratet gewesen..
was steht ihr an Unterhalt zu... für die gemeinsame Tochter ????
Kann mir da jemand helfen `?`?`
Danke
Bisherige Antworten

Re: FRAGE ZUR BERECHNUNG

hallo jumpes,
wenn du im internet/google unter düsseldorfer tabelle schaust, bist du vielleicht schon schlauer. ansonsten würde ich zum jugendamt gehen, die berechnen ja den unterhalt. seiner ex steht kein unterhalt zu, soweit ich weiss. und bei seinem gehalt wird er an unterhalt nur den mindestbetrag zahlen müssen. da weiss ich allerdings nicht, wo der im moment liegt. fynns papa überweist immer etwas mehr.
viele grüsse, wiebke

Re: FRAGE ZUR BERECHNUNG

Hallo Jumpes,
bei dem Gehalt muss eine Mangelfallberechnung gemacht werden. Wenn ich mich recht entsinne, stehen dem großen Kind 280 Euro; Deiner Tochter 177 Euro zu, wenn ihr im Osten lebt, wenn die Kinder im Westen leben 316 für die Große und 199 für die Kleine.
Allerdings liegt der Selbstbehalt Deines Freundes bei 890 Euro, das heißt, um beiden Kindern vollen Unterhalt zu leisten, müßte er mindestens ca. 1350 Euro netto haben.
Es wäre also sinnvoll, das Jugendamt um eine Mangelfallberechnung zu bitten, wobei eben auch wichtig zu wissen wäre, inwieweit Unterhaltstitel bestehen.
Hat die Große einen Titel, könnte sie pfänden, wenn DeiN Freund die Zahlung ändert. Er müßte dann durch eine Unterhaltstitelabänderungsklage eine Änderung der Summer erreichen.
Aufgrund seines Gehaltes könnte er einen Beratungsschein vom Amtsgericht bekommen, der ihm eine kostenlose Beratung durch einen Rechtsanwalt ermöglicht. Sollte es zum Unterhaltsprozess kommen, kann er Prozesskostenhilfe beantragen.
LG Conny
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