Chancen auf Übertragung des Sorgerechts?
mein Mann und ich sind seit März 2005 getrennt, die Scheidung läuft bereits. Unsere Tochter wird in den nächsten Tagen 2 Jahre alt.
Er hat absichtlich keinen Kontakt, hat demnach auch keinen Bezug zum Kind. Interesse hat er auch nicht. Unterhalt... zahlt er natürlich auch nicht. Also das komplette Programm von Desinteresse! Auch zu Geburts- und Feiertagen....
Nun ist es so, dass ich zunehmend auf immer mehr Probleme hinsichtlich des "täglichen Lebens" stoße. Ich wollte kürzlich ein Sparbuch (Guthabenkonto) für meine Süße eröffnen, wo unter anderem Geldgeschenke anlässlich ihres nahenden Geburtstags eingehen sollten. Wurde mir von ALLEN Banken verwehrt, weil wir gemeinsames Sorgerecht haben. Ich bräuchte also seine Unterschrift.
Er ist für mich unbekannt verzogen, ich kenne seine neue Adresse nicht. Die rückt er auch nicht raus!
Wir sind noch dazu zerstritten, es war keine friedliche einvernehmeliche Trennung, sodass ich sicherlich keine mühelose Zustimmung von ihm erwarten kann.
Dadurch, dass er eh nicht an ihrem Leben teil hat, sich nicht kümmert und ich mit allem allein auf mich gestellt bin, frage ich mich, wozu ER ein Teil des Sorgerechts braucht?! Er hat überhaupt gar keinen Bezug zu ihr!!!
Das Sorgerecht würde er übrigens freiwillig niemals abtreten, natürlich um mich zu ärgern. Den brauchen tut er es nicht, wenn er eh keinen Kontakt mehr hat.
Besteht berechtigte Hoffnung auf die Übertragung der alleinigen Sorge? Der Brief an meinen Anwalt mit dem Antrag liegt fertig getippt vor mir...
LG Sandra
Re: Chancen auf Übertragung des Sorgerechts?
ich schlage dir vor, daß du (ich weiß ja nicht, wie deine erfahrungen mit dem jugendamt sind) zum jugendamt gehst und darum bittest, daß die dir helfen, daß du sozusagen eine generalvollmacht zur alleinigen regelung der dinge des alltags bekommst. ich finde, so etwas würde dir das leben schon erleichtern, weiß aber nicht, ob da z.b. das eröffnen eines sparbuches auch dazu gehört.
frag mal den erdbeerkäfer http://www.9monate.de/Leserprofil-107491.html sie hat so was von ihrem ex bekommen.
wenn er das nicht freiwillig unterschreibt (das jugendamt wird seine addy schon rausbekommen bzw. maßnahmen einleiten, weil sie am im interesse des kindes handeln müssen), kannst du immer noch klagen.
vielleicht hast du auch einfach glück, wie die ex meines mannes. sie brauchte nur für die inderausweise damals sein okay, ALLES andere hat sie allein erklärt, weil NIEMAND eine bescheinigung sehen wollte, sie erzählt halt, sie sei ae.
lg. swchen
Re: Chancen auf Übertragung des Sorgerechts?
*hüstelhüstelhüstel* jetzt bin ich mal ganz bös und sag... wusst ich´s... nein ich sags nicht :o)
Egal... ein typisch "Fahnenflüchtiger". Ich denke unter diesen Umständen wäre das alleinige Sorgerecht eindeutig besser
LG Sabine
Re: Chancen auf Übertragung des Sorgerechts?
Das unter diesen Umständen das alleinige SR beser wäre, sehe ich auch so. Abder der Staat sieht das wahrscheinlich nicht so....
LG Sandra
Re: Chancen auf Übertragung des Sorgerechts?
ah, da wäre ich mir nicht so sicher. Wenn er wirklich gar keinen Kontakt zu Euch hält, dann kann es ja gar keine andere möglichkeit geben. Oder? DU musst ja auch mal Schulen aussuchen usw. , da kannst du keine 5mon warten bis er mal sich bequemt einen ton von sich zu geben. Das klappt sicher
LG Sabine
Re: Chancen auf Übertragung des Sorgerechts?
wenn ihr keinerlei Kontakt mehr habt, ist eine Übertragung der Sorge auf Dich allein nicht ausgeschlossen, probier´s einfach.
Andererseits: es ist immer sehr schwer, einen Rechtsstreit gegen jemanden zu führen, dessen Adresse Dir nicht bekannt ist. Hat er denn für die Scheidung einen Anwalt??
Die Dinge, die vom Sorgerecht betroffen sind, sind in der Praxis allerdings doch recht rar. Ich habe in Finns gesamtem Leben bislang noch keine Bescheinigung gebraucht, die Frage wurde nie gestellt (auch nicht bei einer OP im KH übrigens) Sparbuch ist das einzige, was mir für dieses Alter einfällt, danach möglicherweise erst wieder für die Schulanmeldung. Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich die diesbezüglichen Probleme, wie Du schreibst, "mehren".
lg juli
lg juli
Re: Chancen auf Übertragung des Sorgerechts?
hmm, das weiß ich zu disem Zeitpunkt natürlich noch nicht. Jedoch sehe iuch persönlich keinen Grund, warum wir gemeinsames Sorgerecht ausüben müssen, obwohl mein Ex kein Lebenszeichen von sich gibt, ich gar keinen Kontakt aufnbehmen kann weil er mir seine Adresse bewusst nicht mitteilt und mir womöglich nur Steine in dn Weg legen wird.
Wenn er sich vernünftig kümmern würde, sähe die Sache ja schon anders aus!
Mir ist seine Adresse nicht bekannt, allerdings führen wir diverse Rechtsstreitigkeiten, unter anderem läuft die Scheidung. Seinem Anwalt wird die Adresse bestimmt vorliegen.
Ich werde es einfach probieren. Was passiert in dem Fall, dass mein Antrag abgelehnt wird? Stehe ICH dann in einem schlechten Licht da? Hat ER dan womöglich eine Chance, das alleinige SR u bekommen, weil ich "böse" bin?
LG Sandra
Re: Chancen auf Übertragung des Sorgerechts?
Beim Sorgerecht geht´s nicht darum, wer gut und wer böse ist und auch nicht um den Lichteinfall. Es geht allein um das Wohl des Kindes. Das wird durch den Antrag nicht gefährdet.
Kritisch sind: Drogen, Kindesmisshandlung , Umgangsverweigerung in Extremform.
Ich denke, Du musst Dir um dein SR keine Sorgen machen :-)
lg juli
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