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Bedarf Kiga ab 3. Geburtstag

Ben soll eigentlich ab seinem 3. Geburtstag in den Kiga gehen. Sein großer Bruder geht schon dort hin.
Ich hatte eigentlich gehofft dass die Leiterin einsieht dass es wirklich dringend ist bei uns. Nick macht morgens oft Streß dass er da nicht hin will, käme sein kleiner Bruder mit wäre das wohl nicht so. Die beiden gehen recht spät schlafen, so dass ich fast nie Zeit hab für die paar Kleinigkeiten, die man so nebenbei zu erledigen hat.
Und da bisher kein Kiga möglich war habe ich meine Arbeitszeiten nun so gewählt, dass ich hauptsächlich am WE arbeite, bzw. auch mal von zu Hause aus (wann eigentlich?) erledige.
Jetzt habe ich gehört dass man einen Anspruch ab dem 3.Geburtstag nur hat, wenn man mindestens Halbtags fest arbeitet. Ben wird Ende Februar 3 und die Leiterin hat mir nun zugesagt dass er ab April kommen könnte, damit die Erzieherin "nur" 3 Monate "überbelegen" muß. Allerdings hatte die Erzieherin selber schon mal was von Ende Februar gesagt und dass sie sich auf den Ben freut. Und im Juni sind wir auch noch mal 2 Wochen im Urlaub.
Ich weiß, es geht "nur" um den März, aber es würde mir einfach wahnsinnig helfen wenn ich wüßte dass ich da mal ein paar Stunden ohne Kinder hätte (zumal die sich ja auch viel wohler fühlen würden wenn sie in der Zeit miteinander spielen könnten).
Naja, Hut ab vor allen die bis hierher gelesen haben. ich werde Mo nochmal mit der Kigaleiterin reden. Aber vielleicht habt ihr ja noch den einen oder anderen Hinweis für mich.
Danke fürs zulesen,
Ina.
Bisherige Antworten

Re: Bedarf Kiga ab 3. Geburtstag

hallo ina:
Rechtsanspruch Kindergartenplatz
Seit 1996 gilt in Deutschland der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz (BVerfG im Urteil zum § 218 StGB). Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes war, dass der Rechtsanspruch den Entschluss begünstigen sollte ungeborenes Leben auszutragen. Gesetzlich verankert wurde der Anspruch im Achten Sozialgesetzbuch - SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), §24.
Er gilt für jedes Kind im Alter vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt und bezieht sich, in der Regel, auf einen Halbtagsplatz. Die Länder haben eigene - zum Teil unterschiedliche - Ausführungsbestimmungen dazu in ihren Ausführungsgesetzen zum Kinder- und Jugendhilfegesetz erlassen.
du hast also einen anspruch auf einen platz in der gemeinde, es kann aber z.b. auch ein platz in einem anderen stadtteil sein, wenn sonst kein platz frei ist.
lg katkat

Re: Bedarf Kiga ab 3. Geburtstag

Hallo,
meines Wissens hat man einen Anspruch auf einen Kiga-Platz, sobald das Kind drei Jahre alt ist, egal ob berufstaetig ist. Allerdings reicht halbtags und es muss nicht unbedingt der "Wunschkiga" sein. Wenn der Kiga im Grunde voll belegt ist, siehts wohl auch nicht so gut aus, vermute ich.
LG
Berit
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